Grundpflege

7. Januar 2019 Promedica24-Redaktion
Bewerte diesen Artikel

    Die Grundpflege gehört neben der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung zu den 3 Säulen der pflegerischen Versorgung. Dank der ambulanten Grundpflege sollen pflegebedürftige Menschen ihre alltäglichen Grundverrichtungen mit dem nötigen Maß an Unterstützung weitestgehend selbst bewältigen können.

    Kopf- und Haarpflege bei Senioren

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Grundpflege dient der Unterstützung bei alltäglichen selbstpflegerischen Aufgaben im körpernahen Bereich.
    • Es wird zwischen Kleiner und Großer Grundpflege unterschieden.
    • Die Kosten können über die Leistungen der Pflegeversicherung, je nach individuellem Bedarf, ganz oder teilweise geltend gemacht werden.
    • Um die Grundpflege als Leistung beim Versicherungsträger abzusetzen, muss ein Patient mindestens in einem Pflegegrad 2 – 5 eingestuft sein.

    Was gehört zur Grundpflege?

    Die Grundpflege lässt sich in 4 Lebensbereiche einteilen, die allesamt zu den körpernahen pflegerischen Maßnahmen zählen.

    Körperpflege

    Die tägliche Körperwäsche ist der wichtigste Bereich der Grundpflege und aufgrund der Intimität ein sensibles Arbeitsfeld in der Pflege. Wichtig ist hier, den Patienten ein gutes Gefühl zu geben und die gesetzten Grenzen zu respektieren.

    • Waschen und abtrocknen, auch bei bettlägerigen Personen
    • Mund- und Zahnpflege, sowie Reinigung der Zahnprothesen
    • Gesichtspflege
    • Kämmen und Rasieren
    • Intimpflege
    • Blasen- und Darmentleerung
    • Inkontinenzversorgung
    • Austausch von Kathetern
    • Stoma-Versorgung (Künstlicher Darmausgang)

    Ernährung

    • Einkaufen
    • mundgerechtes Zubereiten von Nahrung
    • diätisches Kochen unter Einbezug von möglichen Allergien
    • Anreichen von Nahrung und Trinken
    • Sonden-Ernährung und Reinigen der Sonde

    Mobilität

    • Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
    • Lagern von bettlägerigen Personen
    • Unterstützung bei der Bewegung im eigenen Haushalt, mit und ohne technische Hilfsmittel
    • Bewegung außerhalb des Wohnraums, etwa für Arztbesuche oder zum Einkaufen
    • Bewegungstherapie

    Vorsorge

    Die Prophylaxe in der Pflege soll die Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindern und verlangsamen. Damit weitere Beeinträchtigungen das selbstbestimmte Leben nicht einengen. Dazu gehört auch die Krankheitsvorsorge. Zum Pflegestandard gehören hier:

    • Wundvorsorge, durch regelmäßiges Umlagern, um einen Dekubitus zu vermeiden. Dafür ist die Auswahl der Kleidung entscheidend, genauso wie das regelmäßige Waschen und Trocknen der Haut
    • Vorbeugung von Lungeninfekten durch Atemübungen, ausreichende Raumbelüftung, Absaugen von Sekreten aus den Atemwegen, aufrechte Lagerung zur Erleichterung der Atmung
    • Thromboseprophylaxe mittels Krankengymnastik, insbesondere für bettlägerige oder mobilitätseingeschränkte Menschen zur Vermeidung der Bildung von Blutgerinnseln
    • Kontrolle der ausreichenden Nahrungs- und Trinkzufuhr sowie Unterstützung bei der Aufnahme
    • Vorbeugung von Pilzinfektionen im Mund- und Rachenraum mit Pflegeprodukten sowie Lebensmitteln mit keimreduzierender Wirkung
    • Mobilisierung zur Vermeidung von Bewegungseinschränkungen aufgrund von Muskelverkürzungen
    • Förderung des sozialen Lebens durch Animation für den Besuch der Tagespflege, Training der eigenen körperlichen Fähigkeiten und Gedächtnistraining

    Diese aufgeführten Leistungen der Grundpflege dienen der Vorbeugung von weiteren Erkrankungen und Beeinträchtigungen, die eine medizinische Behandlungspflege nötig machen würden.

    Wer darf Grundpflege durchführen?

    Die Leistungen aus der Grundpflege sollten bestenfalls von examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden, etwa von einem ambulanten Pflegedienst. Nach Anleitung sind auch pflegende Angehörige berechtigt, die Grundpflege zu übernehmen. Osteuropäische Betreuungskräfte besitzen entweder keinerlei professionelle pflegerische Erfahrung oder ihre Berufsausbildung wird in Deutschland nicht anerkannt. Auch Betreuungskräfte von PROMEDICA PLUS besitzen nicht die nötigen oder anerkannten Qualifikationen, um alle Leistungen der Grundpflege zu erbringen. Einzelne Leistungen, wie etwa Stoma- und Katheter-Versorgung, Medikamentengabe oder Wundversorgung obliegen aus versicherungsrechtlichen Gründen ausschließlich den Pflegediensten.

    24h Betreuungskraft finden

    Welche Leistungen beinhaltet die Grundpflege?

    Der körperpflegerische Bedarf ist sehr individuell. Der Leistungskatalog der Pflegedienste ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, da er Ländersache ist. Daher lassen sich die Leistungen nur bedingt einordnen und können je nach Bundesland abweichen. Die folgende Aufzählung stellt ein Beispiel dar, ist jedoch ohne Gewähr.

    Kleine Grundpflege

    Zu der kleinen Grundpflege gehören die täglich notwendigen körperpflegerischen Leistungen, die der dringenden Vorsorge von Krankheiten und Infektionen und damit der Aufrechterhaltung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen.

    • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
    • Bereitlegen der Kleidung und Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • Wäsche von Teilbereichen des Körpers
    • Mund- und Zahnhygiene und die Pflege von Zahnersatzprodukten
    • Unterstützung beim Toilettengang oder Entleerung von Blase und Darm im bettlägerigen Zustand
    • Stoma- und Katheter-Versorgung
    • Inkontinenzversorgung
    • Anziehen von Kompressionsstrümpfen

    Große Grundpflege

    Die Große Grundpflege unterscheidet sich im Wesentlichen von der Kleinen Grundpflege darin, dass sie zum einen den einzelnen Leistungen der Kleinen Grundpflege deutlich mehr Zeit schenkt, aber auch weitere körperpflegerische Leistungen enthält, die von der Kleinen Grundpflege nicht abgedeckt werden. Diese Leistungen finden in der Regel nicht täglich, sondern wöchentlich, wenige Male pro Woche oder monatlich statt.

    • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
    • Bereitlegen der Kleidung und Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • Ganzkörperwäsche inklusive Haarwäsche
    • Mund- und Zahnhygiene und die Pflege von Zahnersatzprodukten
    • Unterstützung beim Toilettengang oder Entleerung von Blase und Darm im bettlägerigen Zustand
    • Stoma- und Katheter-Versorgung
    • Inkontinenzversorgung
    • Anziehen von Kompressionsstrümpfen

    Was kostet die Grundpflege und wer bezahlt sie?

    Der Leistungskatalog der Pflegeleistungen wird regelmäßig, auch mit Blick auf die Kostenstruktur angepasst. Die Kosten für die Grundpflege sind davon abhängig, welche einzelnen Leistungen wie oft in Anspruch genommen werden:

    • nie
    • einmal im Monat
    • einmal pro Woche
    • mehrfach pro Woche
    • einmal täglich
    • mehrfach täglich

    Mithilfe eines Leistungsrechners kann im Einzelfall bestimmt werden, wie hoch die monatlichen Kosten in etwa ausfallen werden. Es empfiehlt sich, den Leistungskatalog samt Preisliste beim ambulanten Pflegedienst vorzeigen zu lassen.

    Sofern die Pflege im eigenen Zuhause stattfindet und von ambulanten Pflegediensten durchgeführt wird, haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 – 5 nach § 36 SGB 11 ein Recht auf Pflegesachleistungen.

    In der Regel reichen die finanziellen Mittel der Pflegesachleistungen für die monatlichen Aufwendungen der Grundpflege vollkommen aus. Ist neben der Grundpflege auch eine medizinische Behandlungspflege notwendig, müssen zumeist eigene Mittel zur Finanzierung mit herangezogen werden.

    Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung?

    Um Kosten für die Grundpflege beim Versicherungsträger geltend zu machen, bedarf es eines anerkannten Pflegegrades der Höhe 2 bis 5 und der Entscheidung, ob die Pflege Zuhause oder im Heim, durch professionelle Pflegekräfte oder durch pflegende Angehörige durchgeführt werden soll. Sofern ein Pflegegrad vorliegt, muss ein Antrag für Pflegesachleistungen an die Pflegekasse geschickt werden. Dieser reicht formlos aus. Nach Bewilligung wird direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet. 

    24h Pflege sichern

    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 7. Januar 2019

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.