Welche Hilfsmittel können Sie erhalten?
Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Es werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für den persönlichen Bedarf und technische Hilfen unterschieden. Dabei muss die Zuständigkeit der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung bedacht werden. Die Tabelle verschafft einen Überblick über die Unterschiede.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Betreuungslösung für Sie finden.

Weitere informationen
Weitere Informationen zu Leistungen, die Ihnen vom Staat zustehen, finden Sie in unserem Service-Bereich.
Wenn Sie Ihren Pflegegrad oder den eines Angehörigen ermitteln wollen, nutzen Sie gern den PROMEDICA PLUS Pflegegradrechner.