Mit unserem Pflegegradrechner finden Sie schnell heraus, welchen Pflegegrad Sie oder ein Angehöriger hat. Nachdem Sie den Pflegegrad kennen, erklären wir Ihnen in einem Gespräch, welche Unterstützung durch die Pflegeversicherung möglich ist. Zusätzlich bieten wir Ihnen unsere 24-Stunden-Pflege als maßgeschneiderte Dienstleistung an, damit Ihre Liebsten bestmöglich in ihrem Zuhause versorgt werden können. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, um die notwendige Unterstützung zu gewährleisten.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Pflegegrad wird durch ein komplexes Punktesystem festgelegt, das im Rahmen einer Pflegebegutachtung angewendet wird. Der Gutachter verteilt Punkte je nach Schweregrad und Intensität der benötigten Unterstützung. Die Ermittlung des Pflegegrads nimmt dabei sechs wesentliche Lebensbereiche in den Blick:
Selbstversorgung im Alltag und Körperpflege (40 %): Hier wird bewertet, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, grundlegende Alltagsaufgaben wie Essen, Waschen oder Anziehen selbstständig zu bewältigen.
Krankheitsbedingte Anforderungen (20 %): In diesem Bereich geht es darum, ob und wie gut die betroffene Person in der Lage ist, notwendige medizinische oder therapeutische Maßnahmen selbst durchzuführen. Dies umfasst die Selbstmedikation, das Management von Therapieplänen und die Fähigkeit, ärztliche Anweisungen umzusetzen.
Gestaltung des Alltags und soziale Kompetenz (15 %): Dieser Abschnitt befasst sich mit der Fähigkeit des Pflegebedürftigen, seinen Alltag eigenständig zu gestalten, Freizeitaktivitäten nachzugehen und soziale Kontakte zu pflegen. Es wird bewertet, inwieweit die Person in der Lage ist, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Mobilität im eigenen Haushalt und in der Umgebung (10 %): Die Mobilität spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung des Pflegegrades. Untersucht wird, wie selbstständig die Person Bewegungen wie Aufstehen, Gehen, Treppensteigen sowie das Verlassen und Wiedereintreten in die Wohnung bewältigen kann.
Kommunikative und kognitive Fähigkeiten (7,5 %): Dieser Bereich betrachtet, wie gut die betroffene Person in der Lage ist, sich räumlich und zeitlich zu orientieren, Entscheidungen zu treffen und sich verbal oder nonverbal auszudrücken. Die Bewertung der kognitiven Fähigkeiten umfasst auch Gedächtnisfunktionen und die Fähigkeit zur Problemlösung.
Verhaltensweisen und psychische Auffälligkeiten (7,5 %): Schließlich wird das Vorhandensein von Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Zuständen wie Ängsten, Aggressionen oder Depressionen in Betracht gezogen. Diese können den Pflegebedarf erheblich beeinflussen und benötigen besondere Aufmerksamkeit bei der Pflegeplanung.
Jeder dieser Bereiche trägt zur Gesamtpunktzahl bei, die letztendlich den Pflegegrad bestimmt. Auf dieser Grundlage wird der Umfang der Pflegeleistungen festlegt, auf die die betroffene Person Anspruch hat.
* Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zu Pflegegraden
Der Pflegegrad ist eine Einstufung, die den individuellen Unterstützungsbedarf einer Person in verschiedenen Lebensbereichen aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen festlegt.
Es gibt fünf Pflegegrade.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen; leichte Unterstützung nötig.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen; mehr Unterstützung im Alltag.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen; umfassende Hilfe benötigt.
Pflegegrad 4: Sehr schwere Beeinträchtigungen; fast ständige Betreuung.
Pflegegrad 5: Äußerst schwere Beeinträchtigungen; intensivste Pflege notwendig.
Die Zuordnung erfolgt nach einer Begutachtung durch Fachpersonal.
Bis 2017 gab es Pflegestufen, die durch Pflegegrade ersetzt wurden. Der Hauptunterschied besteht darin, dass Pflegegrade ein differenzierteres Bild des individuellen Unterstützungsbedarfs bieten und eine ganzheitlichere Bewertung ermöglichen.
Ein Pflegegrad wird gewährt, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen im Alltag Unterstützung benötigt.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dieser kann formlos sein, sollte aber möglichst schriftlich erfolgen. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angehangen. Der Antrag auf Pflegegrad wird in der Regel durch ärztliche Unterlagen und eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder bei privater Versicherung durch Medicproof unterstützt.
Die Begutachtung zur Festlegung eines Pflegegrades betrachtet verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie Selbstversorgung und den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.
Die Begutachtung wird entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder von Medicproof bei privat Versicherten durchgeführt.
Ja, gegen den Bescheid über die Festlegung eines Pflegegrades kann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt werden.
Bei Demenz wird in der Regel ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt, abhängig vom gesamten individuellen Unterstützungsbedarf.
Die Leistungen bei Pflegegrad 1 umfassen geringe finanzielle Unterstützung sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Ab Pflegegrad 2 bis 5 erhält man Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse zum barrierefreien Umbau der Wohnung.
Ein Pflegegrad kann unter bestimmten Umständen zurückgestuft oder zurückgenommen werden, etwa wenn sich der Gesundheitszustand der betroffenen Person verbessert hat oder sich die Pflegesituation grundlegend geändert hat.
In Deutschland gibt es verschiedene steuerliche Entlastungen für die Pflege, die vor allem pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können. Zum einen können Pflegepersonen einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Dieser Betrag wird unabhängig von tatsächlich angefallenen Kosten gewährt. Zusätzlich können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Pflege stehen. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für die Unterstützung im Haushalt oder die Betreuung und Pflege zu Hause.
Des Weiteren können Kosten, die aufgrund von Pflegeaufwendungen entstehen, unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Ausgaben für Medikamente, Hilfsmittel oder spezielle Therapien. Pflegende Angehörige können zudem einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen, wenn die gepflegte Person einen Schwerbehindertenausweis mit einem Mindest-Grad der Behinderung (GdB) hat.