Essen, 14.03.2022
Mitteilung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
In Deutschland wird zum 15. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Die PROMEDICA Gruppe hat überprüft, inwieweit die kommenden Bestimmungen sich auf die eigene Dienstleistung, der Rundum-Betreuung auswirken werden. Der deutsche Gesetzgeber sieht laut § 20a IfSG keine Impfpflicht gegenüber unseren Betreuungskräften vor. Nur Gesundheitseinrichtungen und zugelassene ambulanten Pflegedienste sowie vergleichbare Serviceanbieter werden ab dem 15. März dieser Impfpflicht zugeordnet.
Somit kann und darf die PROMEDICA Gruppe aus rechtlichen Gründen keine konzernweite Impfpflicht einführen. Damit würde das Unternehmen gegen zahlreiche Antidiskriminierungsgesetze in Polen, Rumänien und Bulgarien verstoßen.
Die Impfquote der Betreuungskräfte im internationalen Vergleich
Nichtsdestotrotz bleibt die Frage nach der Sicherheit für die Gesundheit betreuter Senioren in deutschen Haushalten bestehen. Seit Beginn der europaweiten Impfkampagne engagiert sich PROMEDICA24 für die Impfung unter den beschäftigten Betreuungskräften. Die Impfquote unter den von uns beschäftigen Betreuungskräften sieht aktuell wie folgt aus:
Polen: 70,70 % Rumänien: 55,80 % Bulgarien: 51,30 %
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die bisherige interne Impfkampagne Wirkung zeigt. Die Impfquoten unter den Betreuungskräften der PROMEDICA Gruppe sind deutlich höher als der Bevölkerungsdurchschnitt der Herkunftsländer.
Maßnahmen der PROMEDICA Gruppe zur weiteren Steigerung der Impfquote
Die PROMEDICA Gruppe unternimmt große Anstrengungen, um die Impfquote der Betreuungskräfte zu erhöhen. Bereits jetzt liegt die Quote deutlich höher als in den betroffenen osteuropäischen Staaten. Die Unternehmensgruppe fördert die Impfungen durch Schaffung finanzieller Anreize (Prämien), damit möglichst viele Betreuungskräfte geimpft und geboostert werden. Auch werden die Betreuungskräfte regelmäßig über die gesetzlichen Vorgaben hinaus getestet. Mithilfe einer systematischen SMS- und E-Mail-Kampagne werden die Betreuungskräfte zu ihrem aktuellen Impfstatus informiert. Auf diesem Weg haben die Betreuungskräfte auch die Möglichkeit, ihre Impfzertifikate einzureichen. PROMEDICA weist die Betreuungskräfte darauf hin, dass sich die deutschen Kunden geimpfte Betreuungskräfte wünschen. Die Betreuungskräfte werden informiert, welche Einschränkungen ungeimpfte Personen in Deutschland zu erwarten haben und unterstützt sie bei der Impfung in Deutschland.
Essen, 24. Januar 2022
Unsere Betreuungsleistung wird durch die von uns eingesetzten und beschäftigten Betreuungskräfte in deutschen Haushalten erbracht. Durch diesen vollen Service aus einer Hand gewährleisten wir die größtmögliche gesetzliche Sicherheit. Gleichzeitig profitieren unsere Betreuungskräfte von einem dauerhaften Vertragsverhältnis mit uns.
Der gesetzliche Mindestlohn ist im Laufe der letzten 2 Jahre nicht nur in Deutschland, sondern auch in Polen angestiegen. Trotz erheblicher Anpassungen des Mindestlohns in den Jahren 2020 und 2021 haben wir die damit verbundenen Kosten zunächst übernommen und unsere Dienstleistungen auf Basis der Preise für Bestandskunden aus dem Jahr 2020 kalkuliert. Zu Beginn des nächsten Jahres steht die nächste Erhöhung des Mindestlohns in Polen und Deutschland an. Von diesem Anstieg sind alle eingesetzten Betreuungskräfte betroffen, die nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen sozialversichert sind.
Ein weiterer Faktor ist die Inflationsrate und der Inflationsausgleich. Die Preiserhöhung im Jahr 2021 war hauptsächlich mit Auswirkungen der Pandemie verbunden. Das traf auch auf Güter und Dienstleistungen zu, die notwendig zur Erbringung unserer Betreuungsleistung waren.
Aus diesen Gründen erhöhen wir unsere Tagessätze ab 2022 für die häusliche Rundum-Betreuung wie folgt:
AB 100 (Tagespauschale 85€ ab 2022, vorher 82€)
AB 300 (Tagespauschale 94€ ab 2022, vorher 91€)
AB 500 (Tagespauschale 107€ ab2022, vorher 103€)
AB 1000 (Tagespauschale 119€ ab 2022, vorher 115€)
Die Preise für Bestandskunden werden bei allen Verträgen und bei allen Produktkategorien angepasst.
Essen, 08. Dezember 2021
Einstufung Polen als Hochrisikogebiet
wie Sie bereits wahrscheinlich aus den Medien vernommen haben, wurde Polen als Hochrisikogebiet eingestuft.
Welche Auswirkungen hat dies auf unser Tagesgeschäft?
Die Einstufung von Polen als Hochrisikogebiet führt für die Promedica Gruppe zu einem administrativen Mehraufwand – schränkt jedoch unsere Leistungsfähigkeit nicht ein. Bereits im Vorfeld der Einstufung mussten alle ungeimpften Betreuungskräfte getestet werden. Die Einstufung führte dazu, dass die Betreuungskräfte sich nunmehr bei der Einreiseanmeldung zum Test anmelden. Eine Pflicht zur Eigenquarantäne ist mit der Einstufung nicht verbunden, da die Betreuungskräfte aufgrund der Ausnahmeregelung (Paragraph 6 Abs. 2 Nr. 1 a aa Corona Einreise VO Bund) von der Verpflichtung, eine Wartezeit von mindestens 5 Tagen zur Testung einzuhalten, ausgenommen sind. Die Quarantänebefreiung tritt mithin sofort mit der Übermittlung der Ergebnisse ein.
Für Transportpersonal gibt es ebenfalls keine Verpflichtung in vergleichbarer Art und Weise (Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 3 Corona Einreise VO Bund).
Wir möchten zudem versichern, dass uns die dazu gehörigen Regeln bekannt sind und wir noch einmal unterstreichen möchten, dass wir uns mit Hochrisikogebieten bestens auskennen. Zum Beispiel war die Dauer als Hochrisikogebiet für Rumänien und Bulgarien wesentlich länger – und hier konnten wir bereits wertvolle Erfahrungen sammeln.
Bei Rückfragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Essen, 03. Dezember 2021
Mitteilung zu den aktuellen Covid-19 Maßnahmen

Die Corona-Lage in Deutschland spitzt sich weiter zu. Seit September haben wir verschiedene Maßnahmen zur Verhütung von Corona-Infektionen umgesetzt. Damit wollen wir Infektionen unter den von uns betreuten Senioren und unseren Betreuungskräften vermeiden.
Betreuungskräfte aus Polen, die uns kein EU-COVID-Zertifikat vorgelegt haben und kurz vor Vertragsbeginn stehen, erhalten von Promedica24 ein COVID-19-Testpaket mit 10 Tests, die für einen 4-6-wöchigen Aufenthalt ausreichen sollten (2 Tests pro Woche). Diese Tests müssen während des Vertragsaufenthaltes selbst durchgeführt werden.
Bei längeren Aufenthalten im Rahmen eines Vertrags kann die Betreuungskraft dem jeweiligen Vertragsmanager zusätzlichen Testbedarf melden. Die Tests werden dann innerhalb weniger Tage aus der Unternehmenszentrale in Polen zum Einsatzort nach Deutschland geschickt.
Wenn eine Bescheinigung benötigt wird, um zu bestätigen, dass die in Deutschland unter Vertrag stehende Betreuungskraft den Test durchgeführt hat und das Ergebnis negativ ist, stellt Promedica24 ein solches Zertifikat auf Antrag der Betreuungskraft aus.
Die Betreuungskräfte sind mit dem Meldeverfahren vertraut. Der Vorgang wird durch das medizinische Team von Promedica24 koordiniert.
Die Tests werden gemäß den von der PROMEDICA-Gruppe entwickelten Testrichtlinien durchgeführt und dokumentiert. Die von uns ausgestellten Bescheinigungen sind in Deutschland anerkannt.
Ihr Promedica24-Team
Essen, 22. November 2021
Mitteilung zur den kommenden Covid-19 Maßnahmen
Liebe PROMEDICA Kundinnen und Kunden,
PROMEDICA hat in der vergangenen Woche das COVID 19 Testkonzept gestartet. Alle Betreuungskräfte werden regelmäßig gemäß den bestehenden gesetzlichen und behördlichen Regelungen getestet.
Wie Sie mitbekommen haben, hat der Deutsche Bundestag das Infektionsschutzgesetz geändert. Es wurde ein neuer Maßnahmenkatalog eingeführt, das nunmehr von einem neuen Inzidenzwert (Krankenhausauslastung) abhängig ist. Nach Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz sollen nunmehr in den Ländern flächendeckend 2G eingeführt werden. Für die Betreuungskräfte gilt zurzeit 3G, wobei die Testungen nicht täglich vorzunehmen sind.
Die bis lang vorgeschlagenen Änderungen betreffen unsere Betreuungskräfte nicht. Die neuen Maßnahmen zielen auf unsere Kunden, also SIE ab.
Das positive an der Entwicklung ist, dass die Bürgertests wieder hochgefahren werden und man sich wieder kostenlos testen lassen kann. Davon unabhängig gilt die Promedica24-Teststrategie auch vor Ort. Wie erwähnt, erfüllt diese alle gesetzlichen Vorgaben.
Herzlichst
Die Geschäftsführung
Essen, 07. Juli 2021
Urteil des Arbeitsgerichtes vom 24. Juni 2021 zum gesetzlichen Mindestlohn
Am 24.06.2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, der gesetzliche Mindestlohn zusteht (Urt. v. 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20). Bei dem Sachverhalt, über den das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden hatte, wurde die betroffene Betreuungskraft über drei Jahre hinweg bei ein und demselben Kunden eingesetzt. Eine Arbeitserbringung in Bulgarien fand nicht statt.
Promedica: Rechtssicherheit durch legal beschäftigtes Personal
Die von uns vermittelten Betreuungs- und Pflegekräfte aus Osteuropa sind bei einem Unternehmen der Promedica- Gruppe beschäftigt. Sie zahlen Steuern, leisten Sozialabgaben und sind versichert. Unsere Betreuungskräfte haben einen freien Dienstleistungsvertrag mit der Promedica-Gruppe, wobei nach den Besonderheiten des polnischen Rechts, der Auftraggeber, die Promedica-Gruppe, die Mindestvergütung zu zahlen hat. Auch die Dienstleistungserbringung von 40 Stunden pro Woche sind in den Verträgen mit den Betreuungskräften und dem Kunden festgelegt.
Der Einsatz Ihrer Betreuungskräfte in Deutschland erfolgt im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der darauf beruhenden Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments, sowie des Europäischen Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der jeweils gültigen Fassung. Er ist gesetzlich klar geregelt und gewährt allen Beteiligten absolute Rechtssicherheit.
Keine Änderung für Sie als Kunde bei Promedica
Die Vertragsbeziehungen sind klar und deutlich geregelt. Die Kunden haben keine rechtlichen Beziehungen mit den Betreuungskräften.
Für Sie als Kunde hat das Urteil also keine Auswirkungen.
Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die Geschäftsführung der Promedica24, zusammen mit der Rechtsabteilung, die Situation hinsichtlich der Voraussetzungen für die Beschäftigung von Betreuungskräften ständig analysiert. Wir werden die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem oben genannten Urteil beobachten und bei Bedarf die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Zurzeit sind solche Maßnahmen nicht erforderlich.
Essen, 22. März 2021
Nach Robert Koch-Institut (RKI) ist ganz Polen sowie Bulgarien ab dem 21.03.2021 Hochrisikogebiet – Promedica ist bestens darauf vorbereitet
Seit Sonntag (21.03.2021) ist die Einreise aus dem Nachbarland nur noch mit einem negativen Covid19 Test möglich. Da wir bereits seit Monaten vor Einreise die nötigen Tests durchführen und wenn gefordert an die zuständigen Behörden vorab übersenden sowie die Einreiseanmeldungen durchführen, ändert sich zurzeit für die Anreisen und Wechsel grundlegend nichts. Unsere Betreuungskräfte können unmittelbar die Tätigkeit zur Entlastung der Familien aufnehmen.
Wir setzen alles daran, die Betreuung für Sie und Ihre Angehörigen weiterhin zu ermöglichen. Auch in diesen Zeiten bieten wir pflegebedürftigen Familienmitgliedern eine Unterstützung und unseren Betreuungskräften aus dem Ausland einen sicheren Arbeitsplatz. Mit dem Einhalten der Regelungen und Maßnahmen sorgen wir gemeinsam für ein Stück weit mehr Gesundheit.
Essen, 09. März 2021
Sicher durch die Pandemie – dank eigener Busflotte!
Die Sicherheit unserer Kunden und Betreuungskräfte hat für uns immer höchste Priorität. Dank unserer eigenen Minibus-Flotte können wir unsere Betreuungskräfte sicher zu unseren Kunden nach Deutschland transportieren. Der Transport erfolgt dabei immer ohne Umwege sodass kein Kontakt zu externen Personen besteht. So können wir große Menschenansammlungen vermeiden.
Unter den jetzigen, risikoreichen Reisebedingungen bieten wir somit einen geschlossenen Transport- und Logistikkreislauf, der unseren Betreuungskräften Sicherheit bietet. Vor der Abfahrt werden die Busse desinfiziert und zusätzlich zu unseren Betreuungskräften werden auch alle unsere Fahrer auf Covid-19 getestet. Die PM24 Busse sind des Weiteren mit Einweg-Desinfektionstüchern und Thermometern zur Kontrolle der Temperatur ausgestattet. Unsere Betreuungskräfte erhalten Desinfektionsmittel sowie Masken zum eigenen Gebrauch.
Fakten zu unserer eigenen Busflotte aus dem Jahr 2020:
250 Fahrer/innen waren für uns im Einsatz
2.600 Fahrten wurden mit der Flotte durchgeführt
8.200.000 km sind wir mit unseren Betreuungskräften gefahren -dies entspricht 205x um die Welt
2.000 Liter Desinfektionsmittel wurden zur Desinfektion unseren Bussen bis dato eingesetzt
Essen, 22. Februar 2021
Zuhause ist es am sichersten – Schutz vor Corona für Senioren durch häusliche Betreuung
Gut 80 Prozent aller hilfebedürftigen Senioren wünschen sich eine Pflege und Betreuung zuhause. Corona ließ diesen Wunsch sogar noch dringender werden. Schließlich ist die Möglichkeit einer Ansteckung in Arztpraxen, in Supermärkten, Krankenhäusern und Altenheimen deutlich höher als in den eigenen vier Wänden.
Bisher keine Ansteckungen und Erkrankungen
Beides gab es weder bei den 8.000 Alltagsbetreuenden noch bei den Kunden und Kunden der Promedica Gruppe. Ihr Geschäftsführer Peter Blassnigg: “Neben mehreren Tausend durchgeführten Testungen und hohen Investitionen in Desinfektion, Mundschutz und Handschuhe, machen sich unsere umfangreichen Schulungsmaßnahmen positiv bemerkbar ebenso wie unsere eigene Busflotte“. Dazu kommen die Schulung und Sensibilisierung von pflegenden Angehörigen, die wichtige Ansprechpartner für die Betreuungskräfte sind.
Essen, 10. Februar 2021
2020 in Zahlen: Erfolgreiche Fakten rund um das Thema COVID-19
Der Bedarf an Handschuhen, Masken und Desinfektionsmittel ist im letzten Jahr enorm gestiegen. Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie war das alles so noch undenkbar – außerhalb des Gesundheitswesens wurden kaum Masken benötigt, auch Desinfektionsmittel wurde in kleineren Mengen gehandelt. Grund genug für uns einmal genauer hinzuschauen wie der Bedarf von Promedica im Jahr 2020 aussah:
So haben wir zum Schutze unserer Betreuungskräfte und Kunden:
1.000.000 Paar Einmal-Handschuhe zur Verfügung gestellt
250.000 Masken zur Verfügung gestellt
30.000 Einheiten an Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt
15.000 Sets an Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt
Essen, 25. Januar 2021
Die bisherigen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 14. Februar verlängert und teilweise verschärft. Was Sie ab heute zusätzlich beachten müssen:
Medizinische Masken:
In Bus und Bahn sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer (z.B. OP- oder FFP2-) Masken. Alle unsere Betreuungskräfte werden bei der Anreise mit Masken ausgestattet.
Kontaktbeschränkungen:
Private Zusammenkünfte sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit max. einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte konstant und klein sein.
Bitte beachten Sie außerdem die Regeln in Ihrem Bundesland.
Essen, 08. Januar 2021
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Bereits am 05. Januar traf sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erneut, um die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zu besprechen. Die ersten Bundesländer haben bereits die Verordnungen umgesetzt und verabschiedet. Nachstehend ein Update zu den Punkten die für die Betreuung zu Hause wichtig sind:
- Lockdown verlängert bis 31.01.
Läden des täglichen Bedarfs weiterhin geöffnet.
Wir bitten Sie dennoch Einkäufe des täglichen Bedarfes wenn möglich mittels Einkaufsservice oder Online Shopping zu koordinieren. Hierdurch können wir gemeinsam weitere Kontakte vermeiden und das Risiko einer Infektion minimieren.
- Schärfere Kontaktbeschränkungen
Soweit es geht vermeiden Sie unnötige Besuche Ihrer Liebsten bzw. stellen Sie sicher, wenn Sie Ihre Liebsten besuchen, dass Sie nicht mit dem Virus infiziert sind. Achten Sie auf Symptome und machen Sie ggf. vor dem Besuch einen Test. Die Gesundheit Ihrer Liebsten und der Betreuungskräfte hat oberste Priorität.
- „Zwei-Test-Strategie“ bei Einreisen aus Risikogebieten
Wie bereits zuvor, gilt weiter ab dem 11. Januar eine Testpflicht bei der Einreise. Jeder muss sich 48 Stunden vor der Einreise und / oder unmittelbar danach testen lassen. Zusätzliche besteht eine Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.
Ihre Betreuungskraft wird vor der Abreise im entsprechenden Zeitraum auf COVID-19 getestet. Die Anreise einer Betreuungskraft erfolgt nur mit einem negativen COVID-19 Test. Sämtliche Dokumentation sowie Meldungen an die Behörden übernimmt PROMEDICA, die sich auch weiterhin an die jeweils aktuellen Vorgaben der entsprechenden Verordnung Ihres Bundeslandes hält.
Ein 2. Test vor Ort ist für die Betreuungskräfte nicht notwendig. Es bestehen weiterhin entsprechende Ausnahmeregelungen für Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheits- und Pflegewesens (und auch die häusliche Betreuung) notwendig ist.
Die PROMEDICA Gruppe hat einen detaillieren Ablaufplan für die Testungen vor der Abreise seit Monaten bereits erfolgreich umgesetzt.
Wir agieren entsprechend den in Ihrem Bundesland geltenden Einreisequarantänebestimmungen. Dies tun wir, um rechtskonform zu sein, aber auch, um die Gesundheit Ihrer Liebsten und unserer Betreuungskräfte zu schützen und die Betreuung zu gewährleisten.
Des Weiteren steht Ihnen unsere Hotline 24/7 Tage zur Verfügung. Eine eigene CORONA Taskforce steht Ihnen bei Fragen im Zusammenhang der Betreuung mit COVID-19 zur Verfügung.
Ältere Informationen
Essen, 04. Dezember 2020
Keine versteckten Mehrkosten durch Corona-Tests
Unsere aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verursacht naturgemäß erhebliche Mehrkosten, denn nach wie vor werden alle unsere Betreuungskräfte getestet, um den bestmöglichen Schutz für ihre Angehörigen und unseren Bereuungskräften in dieser Situation sicherzustellen. Neben einem stets aktuellen Hygienekonzept, dem geschlossenen und direkten Transport der Betreuungskräfte und dem Einsatz einer größeren und stets desinfizierten Busflotte erhalten auch unsere Betreuungskräfte zusätzliche Zahlungen, um ihren Einsatz in dieser herausfordernden Situation zu honorieren.
Während andere Anbieter am Markt die Mehrkosten bei jeder Anreise in Rechnung stellen (aktuell können das bis zu 150 Euro sein) sind bei Promedica die Mehrkosten durch die aktuell geltenden Preise sowie die Startgebühr abgedeckt. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten oder Kostenfallen. Damit möchten wir Ihnen, neben der gesundheitlichen Sicherheit, auch finanzielle Sicherheit bieten.
Im Dezember wurden die Einreisequarantäne-Vorschriften der Ländern abermals verlängert und teilweise angepasst, so dass nach wie vor 16 unterschiedliche Landesregelungen neben einer weiteren zusätzlich geltenden bundesweiten Regelung des Bundesgesundheitsministeriums bestehen.
Trotz der teilweise unübersichtlichen Rechtslage in den Bundesländern sind wir auch weiterhin in der Lage, die Anforderungen der Länder und des Bundes zu entsprechen und verordnungskonform zu handeln, um so für die gesetzeskonforme Dienstleistungserbringung der Promedica24 zu sorgen.
Alle eingesetzten Betreuungskräfte und alle Fahrer werden auf eine mögliche Corona-Infektion getestet. Dies erfolgt unabhängig davon, ob dies in dem jeweiligen Bundesland gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht. Die Testung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnungen, des RKI und der verabschiedeten Testrichtlinien.
Die Promedica24-Gruppe ist selbstverständlich auch weiterhin bemüht, nicht nur die Pflichtvorgaben zu erfüllen, sondern darüber hinaus den Kunden die größtmögliche Sicherheit in diesen Zeiten zu bieten.
Essen, 09. November 2020
Einreiseverordnungen wurden von Bund und Ländern aktualisiert
Die aktuellen COVID-19 Einreiseverordnungen wurden von den Bundesländern aktualisiert – diese sind bereits am Wochenende in Kraft getreten. Damit folgen alle Bundesländer, mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns (hier sind nach wie vor 2 Tests erforderlich) den Empfehlungen des Bundes bzw. setzten mit Ferienende in Bayern das um, was in der Innenminister-konferenz verabredet wurde.
Somit müssen all unsere Betreuungskräfte:
- ein negatives SARS-CoV-2 Testergebnis (Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen) vorweisen können.
- der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein, um die Tätigkeit vor Ort (ohne Absonderung / Quarantäne) direkt aufzunehmen.
„Für uns sind die neuen Vorschriften keine Überraschung. Wir begrüßen diese vielmehr ausdrücklich, damit das Infektionsrisiko für ältere und hilfebedürftige Menschen so gering wie möglich bleibt. “, betont Peter Blassnigg, Geschäftsführer der Promedica Gruppe.
Essen, 23. Oktober 2020
Nach Robert Koch-Institut (RKI) ist ganz Polen ab dem 24.10.2020 Risikogebiet – Promedica ist bestens darauf vorbereitet
Promedica agiert entsprechend den in Ihrem Bundesland geltenden Einreisequarantänebestimmungen.
Dies tun wir, um rechtskonform zu sein, aber auch, um die Gesundheit Ihrer Liebsten und unserer Betreuungskräfte zu schützen und die Betreuung zu garantieren.
Unter anderen setzen wir hierfür zurzeit folgende Punkte um:
- Verpflichtender SARS-CoV 2 Test (PCR Test) 48h Stunden vor Einreise und die Meldungen and die Zuständigen Behörden sofern in Ihrem Bundesland vorgeschrieben
- Transport der Betreuungskräfte in desinfizierten PM24-Kleinbussen. Die Fahrer sind negativ auf das neuartige Coronavirus getestet. Der Kontakt zu Dritten wird vermieden und findet nicht statt.
- Kontrolle der Körpertemperatur & des Gesundheitszustandes im Vorfeld der Abreise und bei dem Einstieg in den desinfizierten PM24-Kleinbus
- Hygienemaßnahmen werden zu jedem Zeitpunkt eingehalten – bereits während der Anreise
- Alle Betreuungskräfte sind mit Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmitteln ausgestattet
- Unsere Hotline ist an 24h / 7 Tage die Woche erreichbar, um alle Fragen Ihrerseits zu beantworten
- PROMEDICA beobachtet und evaluiert ständig die neuesten Entwicklungen der Pandemie, Änderungen in Verordnungen und Hygienekonzepten und agiert proaktiv auf die neue Situation.
Wir setzen alles daran, die Betreuung für Sie und Ihre Angehörigen weiterhin zu ermöglichen. Auch in diesen Zeiten bieten wir pflegebedürftigen Familienmitgliedern eine Unterstützung und unseren Betreuungskräften aus dem Ausland einen sicheren Arbeitsplatz. Mit dem Einhalten der Regelungen und Maßnahmen sorgen wir gemeinsam für ein Stück weit mehr Gesundheit.
Essen, 16. Oktober 2020
PRESSEMITTEILUNG: Promedica Gruppe führt verpflichtende Corona Testungen für alle Betreuungskräfte ein
Essen: Die Promedica Gruppe, europäischer Marktführer in der Betreuung alter und hilfebedürftiger Menschen in häuslicher Gemeinschaft, führt zwingend vorgeschriebene Corona Testungen für alle nach Deutschland einreisenden Betreuungskräfte ein.
„Wir brauchen eine größtmögliche Sicherheit für unsere Kunden in Deutschland, aber auch für unsere Alltagsbetreuerinnen selbst. Daher führen wir eine verbindliche und lückenlose Corona Testung unter 48 Stunden vor der Einreise ein“, sagt Peter Blassnigg, Geschäftsführer der Essener Promedica Gruppe.
Für die deutsch-polnische Unternehmensgruppe führe dieser wichtige Schritt zu hohen logistischen und finanziellen Aufwänden, so Promedica. Das Unternehmen arbeite dabei Hand in Hand mit einer großen, flächendeckend vertretenden, Laborkette zusammen.
„Als europäischer Marktführer wollen mit diesem Schritt ein Zeichen gegenüber unseren Kunden, Mitarbeitenden, aber auch der Branche und der Politik setzen und zum sichersten Anbieter der Pflege- und Betreuungswirtschaft werden. Wir halten uns natürlich an die neuesten Empfehlungen und Verordnungen des RKI, welches Tests für einige Bundesländer verpflichtend vorschreibt. Darüber wollen wir aber hinausgehen und für die Einreise in alle deutschen Bundesländer testen. Unsere aller wohlergehen sollte uns das in dieser schwierigen Zeit wert sein“, so Blassnigg.
Um Desinfektionsrisiken auszuschließen, transportierte die Unternehmensgruppe von Anbeginn der Pandemie alle Betreuungskräfte aus Polen, Bulgarien und Rumänien in gründlich desinfizierten Kleinbussen der firmeneigenen Busflotte von und nach Deutschland.
Die Betreuung und Versorgung hilfebedürftiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit hat, laut Promedica Gruppe, besonders in diesen Tagen höchste Priorität. Alte und chronisch kranke Menschen gehören zu den Risikogruppen und sind daher besonders stark aufgefordert, weiterhin jegliche Infektionsrisiken zu meiden. Umso mehr kommt es derzeit darauf an, Hilfe- und Versorgungsleistungen vor Ort, in den Wohnungen, sicher zu stellen.
„Unsere über 8.000 Alltagsbetreuerinnen und -betreuer aus Osteuropa gewährleisten täglich, dass hilfebedürftige Menschen auch derzeit, wie gewohnt, in ihrer eigenen Wohnung leben können. Und dies jetzt auch infektionsfrei“, so Peter Blassnigg.
Essen, 12. Oktober 2020
NEUESTE ENTWICKLUNGEN und welche Maßnahmen die Promedica Gruppe ergreift
Aufgrund der aktuell steigenden Zahlen in Europa und der Entwicklung der Risikogebiete hat Promedica eine eigene Corona-Arbeitsgruppe um die Betreuung im eigenen Zuhause sicherzustellen.
Unsere Berater vor Ort sind bei der Koordinierung der Pflegehilfsmittel behilflich. Es ist wichtig immer einen ausreichenden Vorrat an Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel und Handschuhen im Haus zu haben. Dies schützt den zu Pflegenden, dessen Angehörige und auch die Betreuungskraft. Die Gesundheit unserer Kunden und auch unserer Betreuungskräfte hat in Zeiten von Corona höchste Priorität. Man sollte sich in diesen Zeiten stets an die AHA Formel erinnern und diese einhalten um die eigene Sicherheit zu gewährleisten:
- Abstand: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Mitmenschen halten
- Hygiene: Richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge sowie regelmäßiges Händewaschen
- Alltagsmaske: Mund-Nasen-Schutz tragen
Da in vielen der 16 Bundesländer unterschiedliche Regelungen bezüglich Tests und Quarantäne Bestimmungen gelten, versichern wir, dass wir alle Regelungen und Vorschriften beobachten und alle nötigen Maßnahmen koordinieren um die Betreuung zuhause sicherzustellen.
Unsere Maßnahmen bezüglich der Anreise sowie der eigens durchgeführte Gesundheitscheck unserer Betreuungskräfte haben sich in den letzten Monaten bewährt und wir halten sie aus diesem Grund weiter aufrecht:
- Wir transportieren unsere Betreuungskräfte in kleinen, eigenen PM24 Minibus-Flotten von/nach Deutschland. Es findet kein Kontakt zu externen Personen statt. Die Betreuungskraft wird von ihrem Zuhause ohne Umwege zum neuen Wohnsitz nach Deutschland gefahren. So vermeiden wir große Menschenansammlungen an Bus- und Bahnbahnhöfen, die das Risiko einer Coronavirus-Infektion deutlich erhöhen.
- Unsere PM24 Busse sind mit Hygienemitteln wie Einweg-Desinfektionstücher sowie Thermometer zur Kontrolle der Temperatur ausgestattet.
- Vor jeder Fahrt werden unsere Busse desinfiziert.
- Alle reisenden Betreuungskräfte erhalten antibakterielle Flüssigkeit für ihren eigenen Gebrauch.
- Unsere Betreuungskräfte werden 24-48 Stunden vor der Reise nach Deutschland bzgl. ihres Gesundheitszustandes kontrolliert.
Kunden, die sich in einem Risikogebiet in Deutschland befinden bitten wir zum Schutz von Ihren Liebsten und unseren Betreuungskräften:
- die Anordnungen der örtlichen Behörden einzuhalten
- die Kontakte, wenn nötig zu reduzieren
- und wenn möglich, Einkäufe online oder über Lieferdienste zu koordinieren
Die Promedica Corona-Arbeitsgruppe bereitet bereits die nächsten Maßnahmen vor und wird zeitnah über neue Maßnahmen informieren.
Essen, 10. Juli 2020
PRESSEMITTEILUNG: Peter Blassnigg für Engagement in der Corona-Krise ausgezeichnet: Helden in der Krise
Peter Blassnigg hat für das herausragende Engagement in der Corona-Krise die Auszeichnung „Helden in der Krise“ erhalten. Mit dieser Auszeichnung bedanken sich das F.A.Z.-Institut, Hansgrohe, Beekeeper, Signal Iduna und die dp-Tochter news aktuell für die außerordentliche Hilfe, die Peter Blassnigg in der Pandemie geleistet hat. „Man mag sich gar nicht vorstellen, welches menschliche Schicksal es ohne das großartige gesellschaftliche Engagement in der Corona-Krise gegeben hätte“, sagt Dr. Gero Kalt, Geschäftsführer des F.A.Z.-Instituts. „Dafür bedanken wir uns bei allen Personen, Unternehmen und Institutionen, die in der Krise Besonderes geleistet haben!“
Peter Blassnigg gehört zu rund 1.200 „Helden in der Krise“. Diese Zahl zeigt, dass gesellschaftliche Engagement in der Cororna-Krise sehr beachtlich gewesen ist. Hierfür wurden den Engagierten auch schon allgemein gedankt, insbesondere durch die Politik. Mit der Auszeichnung „Helden in der Krise“ bedanken sich F.A.Z.-Institut, Hansgrohe, Beekeeper, Signal Iduna und news aktuell direkt und persönlich bei jedem Einzelnen, der sich in der Pandemiebewältigung hervorgetan hat.
Ausgezeichnet werden dabei sehr unterschiedliche Aktivitäten – von der Produktion großer Mengen Desinfektionsmittel für Krankenhäuser über besondere Betreuungsleistungen für Ältere bis hin zum Aufbau von Internetplattformen, über die die Nachbarschaftshilfe organisiert wurde.
Essen, 18. Mai 2020
PRESSEMITTEILUNG: Promedica Gruppe holte rumänische Betreuungskräfte per Charterflug nach Deutschland
„Die Promedica Gruppe, europäischer Marktführer in der Betreuung alter und hilfebedürftiger Menschen in häuslicher Gemeinschaft, lies in den letzten Tagen insgesamt 100 Betreuungskräfte aus Rumänien per Charterflug nach Deutschland bringen.
„Besondere Zeiten erfordern außergewöhnliche Aktionen“, sagt Peter Blassnigg, Geschäftsführer der Essener Promedica Gruppe. „Der Transitverkehr über Ungarn ist nur sehr beschränkt und zeitweise gar nicht gewährleistet. Bei hohem Transitaufkommen gibt es keine Gewähr für ein zügiges Weiterkommen. Wir möchten unseren deutschen Kunden jedoch die Sicherheit geben, dass die Betreuung hilfebedürftiger Menschen zu jeder Zeit gewährleistet ist und gehen somit andere Wege um dies zu ermöglichen. Daher sind, zum ersten Mal in der 16-jährigen Geschichte der Promedica Gruppe, 100 Betreuungskräfte per Charterflug auf dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden gelandet. Auch wenn das ein großes Maß an Gesprächsaufwand mit den Gesundheitsämtern der Landkreise bedeutet hat, sind wir damit das erste Unternehmen der Pflege- und Betreuungswirtschaft, welches diesen Weg beschreitet und durch weitere Flüge ausbauen wird“, so Blassnigg.
Bisher transportierte das Unternehmen Betreuungskräfte aus Polen, Bulgarien und Rumänien in Kleinbussen der eigenen Busflotte von und nach Deutschland. Die Betreuung und Versorgung hilfebedürftiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit hat, laut Promedica Gruppe, besonders in diesen Tagen höchste Priorität. Alte und chronisch kranke Menschen gehören zu den Risikogruppen und sind daher besonders stark aufgefordert, weiterhin jegliche Infektionsrisiken zu meiden. Umso mehr kommt es derzeit darauf an, Hilfe- und Versorgungsleistungen vor Ort, in den Wohnungen, sicher zu stellen.
„Unsere über 8.000 Alltagsbetreuerinnen und Betreuer aus Osteuropa gewährleisten täglich, dass hilfebedürftige Menschen auch derzeit, wie gewohnt, in ihrer eigenen Wohnung leben können“, so Peter Blassnigg.
Essen, 09. April 2020
PRESSEMITTEILUNG: Promedica Gruppe: Promedica Corona Update 2
Essen, 26. März 2020
PRESSEMITTEILUNG: Promedica Gruppe: Betreuung von Senioren für die Ostertage gesichert
„Die Betreuung von hilfebedürftigen Senioren in der eigenen Wohnung ist über die Ostertage und darüber hinaus gesichert. Wir möchten damit auch die Angehörigen beruhigen, die ohnehin schon sehr gefordert sind. Niemand muss ohne Betreuung und alleine bleiben“, sagt Peter Blassnigg, Geschäftsführer der Essener Promedica Gruppe, europäischer Marktführer von Betreuungsleistungen.
„Es macht mich betroffen und auch ein Stück weit fassungslos, wenn Anbieter von Pflege- und Betreuungsleistungen und auch Branchenverbänden die derzeitige Verfügbarkeit von Betreuungskräften in Frage stellen. Dies führt ausschließlich zur Verunsicherung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Dank des umsichtigen Krisenmanagements der Bundesregierung und der Länder, dürfen Pflege- und Betreuungskräfte weiterhin nach Deutschland einreisen. Die Vorlage der entsprechenden Dokumente sichert die Einreise. Es ist mir kein einziger Fall aus den letzten Wochen bekannt, wo dies zu Problemen bei den Grenzkontrollen geführt hätte“, so Blassnigg.
Die über 8.000 Alltagsbetreuerinnen und Betreuer aus Osteuropa, die das Unternehmen beschäftigt, könnten somit täglich gewährleisten, dass chronisch kranke und hilfebedürftige Menschen auch in Zeiten der Corona Epidemie, so wie gewohnt, in ihrer eigenen Wohnung leben können. „Alle Anbieter von Pflege und Betreuungsleistungen tun derzeit, bis an die Grenze der Möglichkeiten, ihr Bestes. Ob Heimbetreiber, Ambulanter Pflegedienst, oder Betreuungsdienstleister: Das gemeinsame Ziel ist die bestmögliche Versorgung von alten und kranken Menschen“, versichert Peter Blassnigg.
Essen, 26. März 2020
Häufige Fragen zu Corona und die Antworten
Zusammenstellung: Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, in Kooperation mit dem RobertKoch-Institut und dem Bundesministerium für Gesundheit
Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen haben ein höheres Risiko für schwere Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden somit durch das Virus vor besondere Herausforderungen gestellt. Die nachfolgenden Hinweise sollen dabei helfen, Antworten auf die vielen Fragen zu finden, die sich nun in der täglichen Arbeit und Pflege stellen. Auch wenn es schon oft gesagt wurde, muss aber auch an dieser Stelle betont werden: es handelt sich um ein neuartiges Virus, über das die Wissenschaftler jeden Tag mehr erfahren. Hinweise, Ratschläge und Empfehlungen zum Umgang mit dem Virus können sich daher auch schon kurzfristig wieder ändern. Die über die im Text genannten Quellen erhältlichen Informationen werden daher regelmäßig aktualisiert und sind in der jeweils aktuellen Form auf den Internetseiten der genannten Institutionen abrufbar. Darüber hinaus lassen sich für einige der angesprochenen Fragen keine allgemeingültigen Hinweise für das gesamte Bundesgebiet geben, weil für sie (auch) Landesrecht maßgeblich ist. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung sollten sich dazu über die für sie geltenden Vorschriften und Empfehlungen informieren. Ansprechpartner dafür sind insbesondere die Landesgesundheitsministerien sowie die örtlichen Gesundheitsämter.
Essen, 19. März 2020
PRESSEMITTEILUNG: Promedica Gruppe: Trotz Corona – Häusliche Betreuung auch in Krisenzeiten sichergestellt
Die Promedica Gruppe, europäischer Marktführer in der Betreuung hilfebedürftiger Menschen in häuslicher Gemeinschaft, kann auch in der aktuellen Corona-Krise alle Leistungen erbringen. Die Betreuung und Versorgung hilfebedürftiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit hat, laut Promedica Gruppe, besonders in diesen Tagen höchste Priorität. Alte und chronisch kranke Menschen gehören zu den Risikogruppen und sind daher besonders stark aufgefordert, jegliche Infektionsrisiken zu meiden. Umso mehr kommt es derzeit darauf an, Hilfe- und Versorgungsleistungen vor Ort in den eigenen vier Wänden sicher zu stellen.
„Besonders in außergewöhnlichen Situationen müssen Gesellschaft, Politik und Unternehmen Hand in Hand zusammenstehen. Unsere über 8.000 Alltagsbetreuerinnen und Betreuer aus Osteuropa gewährleisten täglich, dass hilfebedürftige Menschen auch derzeit, wie gewohnt, in ihrer eigenen Wohnung leben können“, sagt Peter Blassnigg, der Geschäftsführer der Promedica Gruppe in Deutschland. „Ich bin zuversichtlich, dass wir dies bundesweit auch über die nächsten Wochen hinweg gewährleisten können. Mögliche Engpässe in der häuslichen Versorgung älterer Menschen, können wir daher derzeit nicht bestätigen und werden alles dafür tun, dass die uns anvertrauten Menschen und ihre Angehörigen beruhigt sein können“, so Blassnigg.
Essen, 13. März 2020
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Liebe Kunden/Partner, sehr geehrte Interessierte,
anlässlich der aktuellen Entwicklung rund um das Coronavirus möchten wir Sie darüber informieren, wie wir als verantwortungsbewusstes Unternehmen und Arbeitgeber mit der Situation umgehen und was für zusätzliche Maßnahmen wir ergriffen haben, damit das Risiko einer Infektion für unsere Kunden und Betreuungskräfte auf ein Minimum reduziert wird. Neben unseren allgemeinen Hygienestandards haben wir selbstverständlich weitere, notwendige Präventionsmaßnahmen eingeleitet. Unsere höchste Priorität ist die Gesundheit unserer Kunden und die unserer Betreuungskräfte.
- Wir transportieren unsere Betreuungskräfte in kleinen, eigenen PM24 Minibus-Flotten von/nach Deutschland, wo kein Kontakt zu externen Personen stattfindet. Die Betreuungskraft wird von ihrem Zuhause ohne Umwege zu ihrem Wohnsitz nach Deutschland gefahren. So vermeiden wir große Menschenansammlungen, die das Risiko einer Coronavirus-Infektion darstellen könnten.
- In unseren PM24 Bussen sind Einweg-Desinfektionstücher und Thermometer zur Kontrolle der Temperatur vorhanden.
- Unsere Busse werden vor jeder Fahrt desinfiziert.
- Alle reisenden Betreuungskräfte erhalten antibakterielle Flüssigkeit für ihren eigenen Gebrauch.
- Unsere Betreuungskräfte werden 24-48 Stunden vor der Reise nach Deutschland bzgl. ihres Gesundheitszustandes kontrolliert.
Unter den jetzigen, risikoreichen Reisebedingungen bieten wir somit einen geschlossenen und sicheren Transport- und Logistikkreislauf, der keine Bedrohung für unsere Betreuungskräfte darstellt. Und auch im Notfall sind wir für unsere Betreuungskräfte da. Da wir 100% legale und eigene Betreuungskräfte haben, sind unsere Betreuungskräfte für alle medizinischen Behandlungen im Falle einer Coronavirus-Infektion bei uns versichert.Wir überprüfen täglich die neuesten Entwicklungen zum Coronavirus beim zuständigen Robert Koch-Institut (Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten) und die offizielle Risikoeinschätzung in Deutschland und Polen. Je nach weiterer Entwicklung reagieren wir und halten Sie auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Blassnigg
Geschäftsführer