Polen ab dem 24.10.2020 Risikogebiet – Promedica ist bestens darauf vorbereitet

23. Oktober 2020 Promedica24-Redaktion
Bewerte diesen Artikel

Promedica agiert entsprechend den in Ihrem Bundesland geltenden Einreisequarantänebestimmungen.

Dies tun wir, um rechtskonform zu sein, aber auch, um die Gesundheit Ihrer Liebsten und unserer Betreuungskräfte zu schützen und die Betreuung zu garantieren.

Unter anderen setzen wir hierfür zurzeit folgende Punkte um:

  • Verpflichtender SARS-CoV 2 Test (PCR Test) 48h Stunden vor Einreise und die Meldungen and die Zuständigen Behörden sofern in Ihrem Bundesland vorgeschrieben
  • Transport der Betreuungskräfte in desinfizierten PM24-Kleinbussen. Die Fahrer sind negativ auf das neuartige Coronavirus getestet. Der Kontakt zu Dritten wird vermieden und findet nicht statt.
  • Kontrolle der Körpertemperatur & des Gesundheitszustandes im Vorfeld der Abreise und bei dem Einstieg in den desinfizierten PM24-Kleinbus
  • Hygienemaßnahmen werden zu jedem Zeitpunkt eingehalten – bereits während der Anreise
  • Alle Betreuungskräfte sind mit Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmitteln ausgestattet
  • Unsere Hotline ist an 24h / 7 Tage die Woche erreichbar, um alle Fragen Ihrerseits zu beantworten
  • PROMEDICA beobachtet und evaluiert ständig die neuesten Entwicklungen der Pandemie, Änderungen in Verordnungen und Hygienekonzepten und agiert proaktiv auf die neue Situation.

Wir setzen alles daran, die Betreuung für Sie und Ihre Angehörigen weiterhin zu ermöglichen. Auch in diesen Zeiten bieten wir pflegebedürftigen Familienmitgliedern eine Unterstützung und unseren Betreuungskräften aus dem Ausland einen sicheren Arbeitsplatz. Mit dem Einhalten der Regelungen und Maßnahmen sorgen wir gemeinsam für ein Stück weit mehr Gesundheit.

Einreiseverordnungen wurden von Bund und Ländern aktualisiert

Die aktuellen COVID-19 Einreiseverordnungen wurden von den Bundesländern aktualisiert – diese sind bereits am Wochenende in Kraft getreten. Damit folgen alle Bundesländer, mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns (hier sind nach wie vor 2 Tests erforderlich) den Empfehlungen des Bundes bzw. setzten mit Ferienende in Bayern das um, was in der Innenminister-konferenz verabredet wurde.

Somit müssen all unsere Betreuungskräfte:

  • ein negatives SARS-CoV-2 Testergebnis (Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen) vorweisen können.
  • der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein, um die Tätigkeit vor Ort (ohne Absonderung / Quarantäne) direkt aufzunehmen.

„Für uns sind die neuen Vorschriften keine Überraschung. Wir begrüßen diese vielmehr ausdrücklich, damit das Infektionsrisiko für ältere und hilfebedürftige Menschen so gering wie möglich bleibt. “, betont Peter Blassnigg, Geschäftsführer der Promedica Gruppe.

Keine versteckten Mehrkosten durch Corona-Tests

Unsere aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verursacht naturgemäß erhebliche Mehrkosten, denn nach wie vor werden alle unsere Betreuungskräfte getestet, um den bestmöglichen Schutz für ihre Angehörigen und unseren Bereuungskräften in dieser Situation sicherzustellen. Neben einem stets aktuellen Hygienekonzept, dem geschlossenen und direkten Transport der Betreuungskräfte und dem Einsatz einer größeren und stets desinfizierten Busflotte erhalten auch unsere Betreuungskräfte zusätzliche Zahlungen, um ihren Einsatz in dieser herausfordernden Situation zu honorieren.

Während andere Anbieter am Markt die Mehrkosten bei jeder Anreise in Rechnung stellen (aktuell können das bis zu 150 Euro sein) sind bei Promedica die Mehrkosten durch die aktuell geltenden Preise sowie die Startgebühr abgedeckt. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten oder Kostenfallen. Damit möchten wir Ihnen, neben der gesundheitlichen Sicherheit, auch finanzielle Sicherheit bieten.

Im Dezember wurden die Einreisequarantäne-Vorschriften der Ländern abermals verlängert und teilweise angepasst, so dass nach wie vor 16 unterschiedliche Landesregelungen neben einer weiteren zusätzlich geltenden bundesweiten Regelung des Bundesgesundheitsministeriums bestehen.

Trotz der teilweise unübersichtlichen Rechtslage in den Bundesländern sind wir auch weiterhin in der Lage, die Anforderungen der Länder und des Bundes zu entsprechen und verordnungskonform zu handeln, um so für die gesetzeskonforme Dienstleistungserbringung der Promedica24 zu sorgen.

Alle eingesetzten Betreuungskräfte und alle Fahrer werden auf eine mögliche Corona-Infektion getestet. Dies erfolgt unabhängig davon, ob dies in dem jeweiligen Bundesland gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht. Die Testung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnungen, des RKI und der verabschiedeten Testrichtlinien.

Die Promedica24-Gruppe ist selbstverständlich auch weiterhin bemüht, nicht nur die Pflichtvorgaben zu erfüllen, sondern darüber hinaus den Kunden die größtmögliche Sicherheit in diesen Zeiten zu bieten.