Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

8. Januar 2021 Promedica24-Redaktion
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Bereits am 05. Januar traf sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erneut, um die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zu besprechen. Die ersten Bundesländer haben bereits die Verordnungen umgesetzt und verabschiedet. Nachstehend ein Update zu den Punkten die für die Betreuung zu Hause wichtig sind:

Corona Test Durchführung
  • Lockdown verlängert bis 31.01.

Läden des täglichen Bedarfs weiterhin geöffnet.

Wir bitten Sie dennoch Einkäufe des täglichen Bedarfes wenn möglich mittels Einkaufsservice oder Online Shopping zu koordinieren. Hierdurch können wir gemeinsam weitere Kontakte vermeiden und das Risiko einer Infektion minimieren.

  • Schärfere Kontaktbeschränkungen

Soweit es geht vermeiden Sie unnötige Besuche Ihrer Liebsten bzw. stellen Sie sicher, wenn Sie Ihre Liebsten besuchen, dass Sie nicht mit dem Virus infiziert sind. Achten Sie auf Symptome und machen Sie ggf. vor dem Besuch einen Test. Die Gesundheit Ihrer Liebsten und der Betreuungskräfte hat oberste Priorität.

  • „Zwei-Test-Strategie“ bei Einreisen aus Risikogebieten

Wie bereits zuvor, gilt weiter ab dem 11. Januar eine Testpflicht bei der Einreise. Jeder muss sich 48 Stunden vor der Einreise und / oder unmittelbar danach testen lassen. Zusätzliche besteht eine Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.

Ihre Betreuungskraft wird vor der Abreise im entsprechenden Zeitraum auf COVID-19 getestet. Die Anreise einer Betreuungskraft erfolgt nur mit einem negativen COVID-19 Test. Sämtliche Dokumentation sowie Meldungen an die Behörden übernimmt PROMEDICA, die sich auch weiterhin an die jeweils aktuellen Vorgaben der entsprechenden Verordnung Ihres Bundeslandes hält.

Ein 2. Test vor Ort ist für die Betreuungskräfte nicht notwendig. Es bestehen weiterhin entsprechende Ausnahmeregelungen für Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheits- und Pflegewesens (und auch die häusliche Betreuung) notwendig ist.

Die PROMEDICA Gruppe hat einen detaillieren Ablaufplan für die Testungen vor der Abreise seit Monaten bereits erfolgreich umgesetzt.

Wir agieren entsprechend den in Ihrem Bundesland geltenden Einreisequarantänebestimmungen. Dies tun wir, um rechtskonform zu sein, aber auch, um die Gesundheit Ihrer Liebsten und unserer Betreuungskräfte zu schützen und die Betreuung zu gewährleisten.

Des Weiteren steht Ihnen unsere Hotline 24/7 Tage zur Verfügung. Eine eigene CORONA Taskforce steht Ihnen bei Fragen im Zusammenhang der Betreuung mit COVID-19 zur Verfügung.

Die bisherigen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 14. Februar verlängert und teilweise verschärft. Was Sie ab heute zusätzlich beachten müssen:

Medizinische Masken:

In Bus und Bahn sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer (z.B. OP- oder FFP2-) Masken. Alle unsere Betreuungskräfte werden bei der Anreise mit Masken ausgestattet.

Kontaktbeschränkungen:

Private Zusammenkünfte sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit max. einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte konstant und klein sein.

Bitte beachten Sie außerdem die Regeln in Ihrem Bundesland.

2020 in Zahlen: Erfolgreiche Fakten rund um das Thema COVID-19

Der Bedarf an Handschuhen, Masken und Desinfektionsmittel ist im letzten Jahr enorm gestiegen. Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie war das alles so noch undenkbar – außerhalb des Gesundheitswesens wurden kaum Masken benötigt, auch Desinfektionsmittel wurde in kleineren Mengen gehandelt. Grund genug für uns einmal genauer hinzuschauen wie der Bedarf von Promedica im Jahr 2020 aussah:

So haben wir zum Schutze unserer Betreuungskräfte und Kunden:

1.000.000 Paar Einmal-Handschuhe zur Verfügung gestellt

250.000 Masken zur Verfügung gestellt

30.000 Einheiten an Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt

15.000 Sets an Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt

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