Wohlbefinden für alle Beteiligten
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der zeitintensiven Betreuung ihrer Liebsten brauchen, ist die Verhinderungspflege eine geeignete Urlaubs- und Krankenvertretung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Ersatzpflege ist, dass die häusliche Pflege bereits seit sechs Monaten in Anspruch genommen wird und mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt.
Pflegebedürftige Menschen haben über einen Zeitraum von sechs Wochen pro Jahr einen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Unterschied zur Kurzzeitpflege
Die Verhinderungspflege darf nicht mit der Kurzzeitpflege verwechselt werden. Die Kurzzeitpflege ist eine vorrübergehende ausschließlich vollstationäre Pflege. Die Kurzzeitpflege kann maximal acht Wochen in Anspruch genommen werden. Promedica bietet keine Kurzzeitpflege an. Wir kennen aber die Situationen, in denen ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung kurzzeitig für alle Beteiligten eine Entlastung bedeutet. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn eine betreuungsbedürftige Person eine Krankenhausbehandlung abgeschlossen hat, aber nicht in den eigenen Wohnraum zurückkehren kann, da dieser nicht barrierefrei ist. Die Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung schafft ein Zeitfenster, in dem Umbaumaßnahmen im eigenen Zuhause stattfinden können, damit anschließend die Rückkehr ins Eigenheim möglich ist.
Eine dauerhafte Unterbringung in einem Heim wird damit unnötig. Ohnehin wünschen sich die meisten pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden rundum betreut zu werden. Zudem sind Heimplätze teuer und für die meisten Menschen, selbst für solche die unter Diabetes oder einer schweren Form der Alzheimer Erkrankung leiden unnötig.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Betreuungslösung für Sie finden.
Wann nutze ich das Angebot der Verhinderungspflege?
Eine zentrale Frage, die wir Ihnen gerne detailliert beantworten: Die Verhinderungspflege wird genutzt, wenn aus unterschiedlichen Umständen kein alternatives Pflegeangebot zur Verfügung steht. Dies kann praktisch bedeuten, dass sich Angehörige im Urlaub befinden, Verwandte selber erkrankt oder aus anderen Gründen verhindert sind. Eine Auszeit von der körperlich und mental anstrengenden Arbeit ist dahingegen der Grund Nummer 1 für die Nutzung der Verhinderungspflege. Wie der Begriff schon vermuten lässt, tritt dieses häusliche Pflegemodell dann in Kraft, wenn der ursprünglich Pflegende aus verschiedenen Gründen verhindert ist. Gründe für eine Verhinderung sind zum Beispiel:
- Erholungsurlaub zur Regeneration nach der physischen und psychischen Anstrengung,
- Entlastung des aktuellen Pflegepersonals, das meist aus Familien oder Freund besteht,
- oder schlichtweg fehlende Zeit durch beispielsweise Planung einer häuslichen 24 Stunden Betreuung oder ein allgemein gestiegenes Arbeitspensum.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege – abgesehen von den folgend erklärten Pflegegrad-Voraussetzungen der Kranken- und Pflegekasse – besteht dann, wenn die Versorgung der pflegebedürftigen Person nicht mehr auszureichend sichergestellt werden kann.
Wie nutze ich das Angebot der Verhinderungspflege?
Fehlt nun noch die Beantwortung der Frage „Wie nutze ich das Angebot der Verhinderungspflege?“. Bevor Sie das Angebot der Pflegevertretung praktisch nutzen können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens mit dem Pflegegrad 2 eingeordnet worden sein.
- Die pflegebedürftige Person muss vorher bereits mindestens 6 Monate häusliche Pflege erhalten haben.
Sind diese beiden Punkte erfüllt, so steht Ihnen eine Kostenübernahme der Verhinderungspflege durch die Pflegekasse zu. Vorausgesetzt, die Verhinderungspflegerin oder der Verhinderungspfleger
- sind mit der pflegebedürftigen Person weder verwandt noch verschwägert,
- und leben nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammen.
Angenommen, alle Voraussetzungen sind erfüllt, so erhalten Sie von der Pflegekasse pro Kalenderjahr insgesamt 1.612 Euro für eine notwendige Ersatzpflege. Zudem bestehen hierbei noch drei Sonderregelungen:
- Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.
- Ebenso werden die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Kasse weitergezahlt.
- Bis zu 50 % der zustehenden finanziellen Ansprüche der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dadurch stehen zusätzliche 806 Euro zur Verfügung, die ein Aufstocken des Verhinderungspflegebetrags auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr ermöglichen.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Betreuungslösung für Sie finden.
Rechenbeispiel
Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Die ursprüngliche Pflegeperson erkrankt an 20 Tagen.
In dieser Zeit wird Verhinderungspflege geleistet.
Vor der Ersatzpflege wurde Pflegegeld für Pflegegrad 3 von 545 Euro monatlich bezogen.
Für den ersten und letzten Tag der Pflege wird noch das volle Pflegegeld bezahlt (2/30 von 545 Euro).
An den übrigen 18 Tagen wird Pflegegeld in Höhe von 163,50 Euro gezahlt (50 %).
Nach der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld wieder in voller Höhe gezahlt.
Vorgerechnet: Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Zur Veranschaulichung bieten wir Ihnen abschließend ein Rechenbeispiel zum anteiligen Pflegegeld bei Verhinderungspflege, bevor wir Ihnen kurz die Kurzzeitpflege erklären und schlussendlich unser häusliches Angebot noch einmal genauer vorstellen. Setzen auch Sie jetzt auf unsere 24h häusliche Pflege – ob über einen kurzen Zeitraum oder einen längeren Zeitraum. Wir freuen uns auf Sie!