Mitteilung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
In Deutschland wird zum 15. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Die PROMEDICA Gruppe hat überprüft, inwieweit die kommenden Bestimmungen sich auf die eigene Dienstleistung, der Rundum-Betreuung auswirken werden.
Der deutsche Gesetzgeber sieht laut § 20a IfSG keine Impfpflicht gegenüber unseren Betreuungskräften vor. Nur Gesundheitseinrichtungen und zugelassene ambulanten Pflegedienste sowie vergleichbare Serviceanbieter werden ab dem 15. März dieser Impfpflicht zugeordnet.Somit kann und darf die PROMEDICA Gruppe aus rechtlichen Gründen keine konzernweite Impfpflicht einführen. Damit würde das Unternehmen gegen zahlreiche Antidiskriminierungsgesetze in Polen, Rumänien und Bulgarien verstoßen.
Die Impfquote der Betreuungskräfte im internationalen Vergleich
Nichtsdestotrotz bleibt die Frage nach der Sicherheit für die Gesundheit betreuter Senioren in deutschen Haushalten bestehen. Seit Beginn der europaweiten Impfkampagne engagiert sich PROMEDICA24 für die Impfung unter den beschäftigten Betreuungskräften. Die Impfquote unter den von uns beschäftigen Betreuungskräften sieht aktuell wie folgt aus:
Polen: 70,70 % Rumänien: 55,80 % Bulgarien: 51,30 %
Maßnahmen der PROMEDICA Gruppe zur weiteren Steigerung der Impfquote
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die bisherige interne Impfkampagne Wirkung zeigt. Die Impfquoten unter den Betreuungskräften der PROMEDICA Gruppe sind deutlich höher als der Bevölkerungsdurchschnitt der Herkunftsländer.
Die PROMEDICA Gruppe unternimmt große Anstrengungen, um die Impfquote der Betreuungskräfte zu erhöhen. Bereits jetzt liegt die Quote deutlich höher als in den betroffenen osteuropäischen Staaten. Die Unternehmensgruppe fördert die Impfungen durch Schaffung finanzieller Anreize (Prämien), damit möglichst viele Betreuungskräfte geimpft und geboostert werden. Auch werden die Betreuungskräfte regelmäßig über die gesetzlichen Vorgaben hinaus getestet. Mithilfe einer systematischen SMS- und E-Mail-Kampagne werden die Betreuungskräfte zu ihrem aktuellen Impfstatus informiert. Auf diesem Weg haben die Betreuungskräfte auch die Möglichkeit, ihre Impfzertifikate einzureichen. PROMEDICA weist die Betreuungskräfte darauf hin, dass sich die deutschen Kunden geimpfte Betreuungskräfte wünschen. Die Betreuungskräfte werden informiert, welche Einschränkungen ungeimpfte Personen in Deutschland zu erwarten haben und unterstützt sie bei der Impfung in Deutschland.