Häusliche Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt

10. Februar 2022 Promedica24-Redaktion
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    Wenn Senioren während eines Krankenhausaufenthalts erfahren, dass ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden nach der Entlassung vorerst nicht mehr wie gewohnt möglich sein wird, stellt sich die Frage: Wie soll es weitergehen? Hier hilft das Entlassmanagement im Krankenhaus weiter.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Die Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus wird durch das Entlassmanagement organisiert.
    • Das Entlassmanagement plant die Nachsorge, kontaktiert die Leistungserbringer und stellt diesen alle nötigen Informationen zur weiteren Behandlung zur Verfügung.
    • Der Service des Entlassmanagements ist für die Patienten kostenfrei.
    • Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung kann die Nachsorge in Form der Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim, einer Reha oder Kur fortgeführt werden.
    • Sofern die häusliche Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt möglich ist, übernehmen entweder vorübergehend Anbieter der Häuslichen Krankenpflege oder ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung der Patienten.
    • Menschen, die pflegebedürftig oder rund um die Uhr tagtäglich auf häusliche Pflege nach dem Krankenhaus und Haushaltshilfe angewiesen sind, sollten neben dem ambulanten Pflegedienst eine 24 Stunden Pflege zuhause in Anspruch nehmen.

    Entlassmanagement: Organisation der Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus

    Das Entlassungsmanagement, mancherorts auch als Case Management bezeichnet, bietet Patienten Möglichkeiten der Anschlussversorgung nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus an. Die Anschlussversorgung in der kritischen Übergangsphase zwischen Krankenhaus und Heimkehr wird somit sichergestellt. Jedes Krankenhaus ist dazu verpflichtet, ein Entlassmanagement anzubieten. Damit das Entlassmanagement eine passgenaue Versorgung anbieten kann, muss der Patient vor der stationären Aufnahme, der Weitergabe seiner Gesundheitsdaten an das Entlassmanagement des Krankenhauses zustimmen.

    Die Ärzte können im Rahmen der Anschlussversorgung nach einem Aufenthalt im Krankenhaus beispielsweise eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, sowie Rezepte für Arznei-, Hilfsmittel- und Heilmittel ausstellen. Zudem verweisen Ärzte den Patienten bei Bedarf im Anschluss an eine Soziotherapie oder häusliche Krankenpflege nach dem Krankenhaus. Die Verordnung der jeweiligen Anschlussversorgung ist auf die ersten sieben Tage nach der Entlassung begrenzt. Danach sind der einweisende Fach- oder Allgemeinmediziner für die Entscheidungen über weitere Nachbehandlung zuständig.

    So läuft das Entlassmanagement im Krankenhaus ab

    Der Prozess des Entlassungsmanagements ist bundesweit einheitlich geregelt. Zunächst muss seitens des behandelnden Arztes festgestellt werden, ob eine Anschlussversorgung zwingend notwendig ist oder nicht. Wird diese Frage mit „ja“ beantwortet, beginnt das Case Management mit dem sogenannten Assessment. Dieses Verfahren beschreibt die Analyse des zu erwartenden Gesundheitszustandes zum Zeitpunkt der Entlassung. Als Ergebnis gibt das Assessment eine Empfehlung für anschließende Leistungen aus.

    Im zweiten Schritt erstellt der behandelnde Arzt einen Entlassungsplan. In diesem Plan werden die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen festgehalten und aufeinander abgestimmt. Im vorletzten und dritten Schritt nimmt das Case Management Kontakt zu den Leistungserbringern auf. Dieser Schritt ist insofern sinnvoll, als dass Patienten sowie auch ihre Angehörigen von diesem Aufwand befreit werden.

    Zum Schluss stellt der behandelnde Arzt den Entlassungsbrief aus. Dieser führt die stationäre Behandlung und die Empfehlungen zur Weiterbehandlung samt Hinweisen für eben diese nachfolgenden Leistungserbringer. 

    Für die Nutzung des Entlassungsmanagements entstehen bei den Patienten keine Kosten. Die Organisation der Anschlussversorgung nach einem Aufenthalt im Krankenhaus ist Teil der Leistungen für Krankenversicherte.

    Stationäre Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus

    Der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung nach einer Behandlung im Krankenhaus ist eine Übergangslösung, wenn eine häusliche Pflege direkt nach der Entlassung unmöglich ist. Der Aufenthalt verschafft Zeit, um die Pflege zu Hause langfristig zu planen und vorzubereiten. Für die Nutzung der Kurzzeitpflege ist ein Pflegegrad nicht zwingend notwendig.

    Die Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus ist für Patienten vorgesehen, die auch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, zu ernähren, zu pflegen und immobil sind. Liegen diese Punkte vor, ist eine Rückkehr in die private Häuslichkeit ausgeschlossen. Auch die häusliche Pflege wird nach dem Krankenhausaufenthalt so zunächst nicht möglich sein.

    Die Kosten der Kurzzeitpflege im Rahmen der Anschlussversorgung werden von der Krankenversicherung übernommen.

    Einweisung in eine Reha Klinik nach einem Krankenhausaufenthalt

    Besonders nach schweren chirurgischen Eingriffen oder Unfällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung die Einweisung in eine Reha Klinik vorgesehen. Im Unterschied zur stationären Pflege, muss der Patient nach Abschluss der Akutbehandlung im Krankenhaus in der Lage sein, sich grundpflegerisch selbst zu versorgen und zu bewegen. Der Aufenthalt in einer Reha Klinik ist für Patienten mit folgendem Behandlungsbedarf vorgesehen:

    • Genesung nach Unfällen
    • Rheumatische Erkrankungen
    • Beschwerden der Atmungs- und Verdauungsorgane
    • Stoffwechsel-Beschwerden
    • Neurologische Störungen
    • Onkologische, urologische oder gynäkologische Krankheiten
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

    Die Behandlung in einer Reha kann stationär oder ambulant erfolgen. Je nachdem, welches Leiden vorliegt, verbleibt der Patient rund um die Uhr in der Reha oder wird tagsüber versorgt. In der Regel ist eine Reha als Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt für einen Zeitraum von 3 Wochen vorgesehen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, so kann die Dauer der Rehabilitation verlängert werden. 

    Um die Leistungen der Reha in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag auf Reha gestellt werden. Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit das Ziel der rehabilitierenden Maßnahme ist. Die Krankenversicherung ist Kostenträger, wenn ausschließlich die Wiederherstellung der täglichen Aktivitäten erreicht werden soll, da eine erneute Erwerbsfähigkeit bereits ausgeschlossen werden konnte.

    Krankenhaus und Kurklinik schwer miteinander zu verbinden

    Eine Kur ist in den seltensten Fällen eine direkte Form der Anschlussversorgung. Denn die Beantragung und Genehmigung einer Kur sind langwierig, meistens mehrere Monate im Voraus. Daher ist eine Kur nach dem Krankenhaus nur möglich, wenn die akute Behandlung für das Krankenhaus frühzeitig geplant wurde. Dies ist in der Realität kaum mit den Beschwerden der Patienten vereinbar. Daher sollte die Kur nachgelagert an eine Reha oder den Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung gemacht werden.

    Voraussetzung für die Genehmigung einer Kur ist unter anderem die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit und die Einhaltung der Mindestversicherungszeit. Sofern bereits eine Kur gemacht wurde, muss der letzte Aufenthalt mindestens vier Jahre zurücklegen. Die Dauer einer Kur liegt im Normalfall bei drei bis vier Wochen.

    Häusliche Pflege nach Krankenhausaufenthalt

    Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege wird die Grund- und Behandlungspflege des Patienten zu Hause für sieben bis maximal 14 Tage nach Entlassung sichergestellt. Auch eine hauswirtschaftliche Unterstützung kann Teil der häuslichen Pflege im Anschluss an das Krankenhaus sein. Die behandelnden Ärzte können bei Bedarf eine weitere Verordnung ausstellen, um den Leistungszeitraum zu verlängern.

    Voraussetzung für den Erhalt von häuslicher Krankenpflege ist, dass es keine weitere im selben Haushalt lebende Person gibt, die die Grundpflege des Patienten nach der Krankenhausentlassung sicherstellen kann. Die Kosten trägt bis auf einen geringen Anteil die Krankenversicherung.

    Häuslicher Pflegedienst übernimmt die Behandlungspflege 

    Nach einer Krankenhausentlassung benötigen viele Senioren dauerhafte professionelle Pflege im eigenen Zuhause. Alte Menschen, die sich beispielsweise einer Operation unterziehen mussten, sind meist nach dem Eingriff in ihrer Mobilität und Belastbarkeit eingeschränkt. Schwere Einkäufe oder Treppensteigen sind nur unter großer Kraftanstrengung möglich. Pflegedienste bieten hier ihre Unterstützung an.

    Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt im Rahmen der Anschlussversorgung und darüber hinaus Aufgaben der Behandlungs- und Grundpflege. Auch kann das Personal Tätigkeiten im Haushalt übernehmen. Patienten, die nach einer Krankenhausbehandlung nicht rund um die Uhr auf Pflege und Unterstützung zu Hause angewiesen sind, werden dank des ambulanten Pflegedienstes individuell und professionell versorgt.

    Patienten mit pflegerischem Bedarf rund um die Uhr sollten neben dem ambulanten Pflegedienst den Service eines Betreuungsdienstleisters wie den von Promedica24 in Anspruch nehmen. Wir bieten eine häusliche Betreuung für Senioren an und sind auf die Bedürfnisse von Patienten nach deren Entlassung aus dem Krankenhaus vorbereitet.

    24h Pflege sichern

    Promedica24: Individuelle Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt

    Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt auf Betreuung und Pflege angewiesen sind, wünschen sich zumeist, dass die Betreuungskraft mit im eigenen Haushalt lebt. Neben der Grundpflege übernehmen die Betreuungskräfte von Promedica24 sämtliche im Haushalt anfallenden Tätigkeiten und entlasten damit Angehörige, die dafür oft so ad hoc keine Zeit finden. Die Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt stellt die Versorgung des Patienten in den ersten Wochen und Monaten umfassend sicher. Als Angehörige wissen Sie ihr geliebtes Familienmitglied trotz dessen Pflegebedürftigkeit und Unsicherheit in guten Händen. Im Notfall, etwa bei einem Sturz, ist sofort die Betreuungskraft zu Stelle und leistet umgehend Erste Hilfe.

    Unsere Betreuungskräfte leben mit den Pflegebedürftigen unter einem Dach. Sie helfen unter anderem beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Entkleiden, Toilettengänge, Einkaufen, Zubereiten von Nahrung und Haushaltsführung. Dadurch können Pflegebedürftige in ihrem gewohnten Umfeld weiterleben und sich von ihrer Krankheit, einem Unfall oder einer Operation in einem Krankenhaus erholen.

    Die häusliche Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt kann mittels einer 24 Stunden Betreuung sichergestellt werden. Die Rundum-Betreuung bei Promedica24 beinhaltet sämtliche Kosten dank Alles-inklusive-Ansatzes.

    24h Betreuungskraft finden

    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 10. Februar 2022

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.