Haushaltshilfe von der Steuer absetzen: Schritt-für-Schritt-Anleitung und wichtige Tipps

15. November 2024 Promedica24-Redaktion
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    Pflegende Angehörige und Senioren, die Unterstützung im Haushalt benötigen, können von steuerlichen Vorteilen profitieren, indem sie die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich geltend machen können.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Haushaltshilfe von der Steuer absetzen: Bis zu 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgezogen werden, maximal 4.000 Euro pro Jahr.
    • Voraussetzungen für die Absetzbarkeit: Die Haushaltshilfe muss offiziell angemeldet sein, unbare Zahlungen müssen erfolgen, und alle Belege (Rechnungen, Zahlungsnachweise) müssen dem Finanzamt vorgelegt werden.
    • Absetzbare Leistungen: Zu den steuerlich absetzbaren Dienstleistungen zählen Reinigungsarbeiten, Gartenpflege sowie Betreuung von Senioren, nicht jedoch handwerkliche Arbeiten.
    • Unterschied zwischen Haushaltshilfe und 24-Stunden-Betreuungskraft: Eine 24-Stunden-Betreuungskraft übernimmt auch pflegerische Aufgaben und steht im Gegensatz zur Haushaltshilfe rund um die Uhr zur Verfügung.
    • Steuerliche Absetzbarkeit der 24-Stunden-Betreuungskraft: Auch die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft können steuerlich abgesetzt werden, was besonders bei der Pflege von Angehörigen eine Entlastung bietet.
    • Zusätzliche finanzielle Entlastung durch Pflegegeld: Neben den steuerlichen Vorteilen können Pflegebedürftige auch Pflegegeld in Anspruch nehmen, um die finanziellen Belastungen für eine Haushaltshilfe oder 24-Stunden-Betreuungskraft weiter zu reduzieren.

    Wie kann man eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen?

    Die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe von der Steuer abzusetzen, basiert auf der Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen durch das deutsche Steuerrecht. Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die normalerweise im Privathaushalt anfallen, wie die Reinigung der Wohnung, Gartenarbeit oder die Betreuung pflegebedürftiger Personen.

    Das deutsche Steuerrecht erlaubt es, 20 % der entstandenen Kosten für solche Dienstleistungen direkt von der Einkommensteuer abzuziehen. Dabei gibt es jedoch eine Obergrenze, die bei 4.000 Euro pro Jahr liegt. Das bedeutet, dass maximal Kosten in Höhe von 20.000 Euro berücksichtigt werden können.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen zu können?

    Um die Haushaltshilfe steuerlich geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Anmeldung der Haushaltshilfe: Die Haushaltshilfe muss offiziell angemeldet sein. Bei einer Anstellung als Minijob ist dies über die Minijob-Zentrale möglich. Bei selbstständigen Kräften erfolgt eine Anmeldung über eine ordnungsgemäße Rechnung.
    • Unbare Zahlung: Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Zahlungen an die Haushaltshilfe unbar erfolgen müssen, z.B. per Überweisung. Barzahlungen sind nicht steuerlich absetzbar.
    • Offizieller Arbeitsvertrag: Es muss ein Arbeitsvertrag vorliegen, und die Lohnabrechnungen sollten ordnungsgemäß geführt werden.

    Welche Dienstleistungen der Haushaltshilfe sind steuerlich absetzbar und welche nicht?

    Zu den absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen zählen:

    • Reinigungsarbeiten (z.B. Wohnungsreinigung, Fensterputzen)
    • Gartenpflege (z.B. Rasenmähen, Heckenschnitt)
    • Betreuung von pflegebedürftigen Personen (z.B. Unterstützung im Alltag)

    Nicht alle Leistungen, die eine Haushaltshilfe erbringt, sind steuerlich absetzbar. Es gibt auch Tätigkeiten, die nicht absetzbar sind. Dazu gehören insbesondere handwerkliche Arbeiten wie Renovierungen oder Modernisierungen, da diese nicht unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen. Diese können jedoch im Rahmen der Handwerkerleistungen ebenfalls teilweise steuerlich berücksichtigt werden.

    Haushaltshilfe oder 24-Stunden-Betreuungskraft?

    In vielen Fällen reicht eine einfache Haushaltshilfe nicht aus, besonders wenn es um die Betreuung von pflegebedürftigen Senioren geht. Hier kann eine 24-Stunden-Betreuungskraft eine sinnvolle Alternative sein. Neben den klassischen haushaltsnahen Dienstleistungen wie Reinigung oder Kochen, übernimmt eine 24-Stunden-Betreuungskraft häufig auch pflegerische Aufgaben, wie die Unterstützung bei der Körperpflege, dem An- und Auskleiden sowie der Nahrungsaufnahme. Zudem bietet sie soziale Begleitung, etwa durch Spaziergänge oder die Begleitung zu Arztterminen. Besonders vorteilhaft ist, dass die Betreuungskraft – im Gegensatz zur einfachen Haushaltshilfe – rund um die Uhr vor Ort ist.

    Wie bei der Haushaltshilfe, können auch die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft steuerlich abgesetzt werden. Diese Kosten können ebenfalls im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden, sofern die Betreuungskraft entweder angestellt oder als Selbstständige tätig ist und die entsprechenden Nachweise (Rechnungen, Zahlungsbelege) vorgelegt werden.

    Darüber hinaus können pflegende Angehörige dank Pflegeleistungen, wie dem Pflegegeld, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Das Pflegegeld kann genutzt werden, um die Kosten für die Betreuungskraft zu reduzieren. Zusammen mit den steuerlichen Vorteilen bietet dies eine erhebliche Erleichterung für pflegende Angehörige, die eine umfassende Betreuung für ihre Angehörigen sicherstellen wollen.

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    Welche Nachweise müssen erbracht werden, um die Haushaltshilfe steuerlich abzusetzen?

    Um die Kosten für die Haushaltshilfe beim Finanzamt geltend zu machen, müssen Sie bestimmte Nachweise erbringen. Dazu gehören:

    • Rechnungen oder Lohnabrechnungen der Haushaltshilfe
    • Zahlungsbelege (Überweisungsbelege)
    • Der Arbeitsvertrag, falls es sich um eine angestellte Haushaltshilfe handelt

    Es ist wichtig, alle Belege und Dokumente sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen der Steuererklärung anfordern kann.

    Wie unterscheidet sich die Absetzbarkeit einer selbstständigen und angestellten Haushaltshilfe steuerlich?

    Es gibt Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung einer selbstständigen und einer angestellten Haushaltshilfe:

    • Angestellte Haushaltshilfe: Bei einer Anstellung als Minijobber über die Minijob-Zentrale werden die Lohnkosten, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge absetzbar. Hier sind die Lohnabrechnungen und der Arbeitsvertrag wichtige Nachweise.
    • Selbstständige Haushaltshilfe: Bei einer selbstständigen Haushaltshilfe erhalten Sie eine Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen. Diese Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege müssen dem Finanzamt vorgelegt werden.

    Tipps zur Steuererklärung

    Bei der Steuererklärung geben Sie die Kosten für die Haushaltshilfe im Bereich „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ an. Die meisten Steuerprogramme unterstützen Sie dabei und führen Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe.

    Folgen Sie diesen Schritten:

    1. Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise (Rechnungen, Überweisungsbelege).
    2. Tragen Sie die Gesamtsumme der Kosten in das entsprechende Feld in der Steuererklärung ein.
    3. Geben Sie die Anstellungsform an (Minijob, selbstständig).
    4. Nutzen Sie gegebenenfalls ein Steuerprogramm oder holen Sie sich Rat bei einem Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle Kosten korrekt angegeben sind.

    Fazit

    Die Absetzbarkeit einer Haushaltshilfe kann eine erhebliche finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige und Senioren darstellen. Um die Steuerersparnis zu maximieren, ist es wichtig, alle formalen Voraussetzungen zu erfüllen, von der Anmeldung der Haushaltshilfe bis hin zur unbaren Bezahlung. Halten Sie alle Belege und Dokumente gut sortiert, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt auf der sicheren Seite zu sein. Eine ordnungsgemäße steuerliche Abwicklung kann Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld sparen.

    Denken Sie daran: Eine gute Planung und Dokumentation ist der Schlüssel, um die Haushaltshilfe von der Steuer abzusetzen und so Ihr Haushaltsbudget zu entlasten.

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    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 15. November 2024

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.

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