Barrierefreies Wohnen für Senioren

31. März 2022 Promedica24-Redaktion
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    Für alle diejenigen, die körperlich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, ist es wichtig, die eigene Selbstständigkeit so lange wie möglich zu bewahren. Das betrifft Menschen mit Behinderung sowie Senioren und Seniorinnen gleichermaßen. Damit sie sicher und selbstbestimmt wohnen können, ist ein barrierefreies Wohnumfeld entscheidend.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Um Unfälle im Haushalt zu vermeiden, ist Barrierefreiheit im Wohnraum entscheidend.
    • Barrierefreiheit und „Rollstuhlgerecht“ bedeuten nicht das gleiche.
    • Für den barrierefreien Umbau können Pflegebedürftigen Kostenzuschüsse beantragen.
    • Wer zur Miete wohnt, muss für den Umbau den Vermieter um Erlaubnis bitten.

    Was versteht man unter „barrierefrei“?

    „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

    Das bedeutet, dass sich Barrierefreiheit nicht nur auf körperlich frei zugängliche Orte und Dinge beschränkt, sondern auch visuell sowie akustisch gegeben sein muss. Wer also unter einer Sehbehinderung leidet, muss Zugang zu akustischen Informationsquellen haben. Hörgeschädigte, hingegen, erhalten visuell zugängliche Stimulation, wie zum Beispiel eine Lichtklingel.

    Die Lösung hierzu ist eine Anpassung beziehungsweise ein Umbau des Wohnraumes. Oft reichen allerdings bereits kleine Anpassungen, die eine große Wirkung haben. Denn für die Betroffenen bedeutet das den Erhalt ihrer Eigenständigkeit. Sie können, je nach körperlicher Einschränkung und ihrem Fortschreiten, mit wenig oder ganz ohne Hilfe zu Hause wohnen bleiben. Auch für die Angehörigen ist es eine Entlastung, wenn sie wissen, dass ihre Liebsten alleine zurechtkommen.

    Was ist der Unterschied zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“?

    Die Kriterien zur Barrierefreiheit sind gesetzlich festgelegt unter der Norm DIN 18040-2. Diese DIN-Norm legt beispielsweise fest, wie groß Räumlichkeiten − Türrahmen, Pkw-Stellplätze, Flure, sanitäre Einrichtungen usw. − sein müssen, damit ein Mensch mit Behinderung sich ohne Einschränkung bewegen kann. Dabei gelten für rollstuhlgerechte Räumlichkeiten andere Maße als für Barrierefreie. Denn für Rollstühle ist eine freie Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorgeschrieben. Zudem müssen alle Zuständigen von öffentlich zugänglichen Gebäuden dafür sorgen, dass Rampen und Aufzüge vorhanden sind, sodass Rollstuhlfahrer eigenständig ihr Ziel erreichen können.

    „Rollstuhlgerecht“ heißt in den meisten Fällen auch „barrierefrei“, andersherum gilt das allerdings nicht. Als barrierefrei können bereits Wohnräume gelten, die zusätzliche Geländer sowie Griffe haben, sodass sich beispielsweise Senioren beim Gehen besser festhalten können. Es kann aber durchaus sein, dass kein Treppenlift oder Aufzug vorhanden ist, sodass sie mit einer Gehhilfe oder einem Rollator nicht weiterkommen. „Seniorengerecht“ ist grundsätzlich ein Begriff, der nicht genau definiert ist. Achten Sie deshalb zum Beispiel bei einem Umzug in ein neues Zuhause auf die Formulierungen der Vermieter und planen Sie am besten weiter im Voraus, wie und ob Sie Ihren Wohnraum in ein barrierefreies Zuhause umbauen können.

    Was ist beim Umbau zu beachten?

    Vorab sei gesagt: Fast jedes Gebäude lässt sich zu einem barrierefreien Wohnraum umbauen. Viele Umbaumaßnahmen, die den Betroffenen den Alltag enorm erleichtern, bedürfen gar keines großen Aufwandes. Es sind vielmehr Anpassungsmaßnahmen, die zum Beispiel Senioren und Seniorinnen ein sicheres Gefühl geben. Stolperfallen, wie Teppiche oder Bettvorleger, sollten festgeklebt werden, sodass sie nicht verrutschen oder sich hochklappen können. Alternativ können sie auch ganz entfernt werden.

    Zusätzliche Hilfen, die schnell organisiert werden können, sind:

    • Handläufe
    • Aufstehhilfen
    • Wannenlifte
    • Duschsitze
    • Licht über Bewegungssensoren
    • Notruf-Installation

    Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie plötzlich durch einen Unfall, einen Schlaganfall, krankheits- oder altersbedingt in Ihrer Bewegung eingeschränkt und auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind. Hier sind für ein barrierefreies Wohnen ein paar größere Umbaumaßnahmen notwendig. In Ihrem Eigenheim dürfen Sie selbstverständlich jegliche Entscheidungen selbst treffen, sofern das den Richtlinien des Bauamtes entspricht. Informieren Sie sich rechtzeitig, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Leben Sie in einer Mietwohnung, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Sind die Maßnahmen gering, wie beispielsweise das Installieren eines Hausnotrufs, können Sie diese auch ohne Zustimmung vornehmen. Wenn der Umbau allerdings den Anbau einer Rampe vor der Eingangstür beinhaltet oder die Anpassung des Badezimmers, sollten Sie dies vorher abstimmen.

    Aufgrund des BGG darf Ihr Vermieter Ihnen den Umbau nicht grundlos verweigern. Das gleiche gilt für eine Wohnungsgenossenschaft sowie Eigentumswohnungen, bei denen auch andere Hausbewohner betroffen sind, sofern die Baumaßnahmen begründet sind.

    Küche umbauen

    Für eine barrierefreie Küche sollten die Arbeitsplatte sowie der Esstisch für Rollstuhlfahrer unterfahrbar sein. Zudem eignen sich Schubladen besser als Wandschränke zur Aufbewahrung von Töpfen, Schüsseln und Co., da Sie so besser an Ihre Kochutensilien drankommen. Achten Sie darauf, dass diese sich komplett ausfahren lassen, sodass Sie auch von der Seite herantreten können.

    Höhenverstellbare Tische und Schränke erleichtern ebenfalls den Zugriff. Um mehr Bewegungsfreiheit zu haben, sollten sich Stühle samt Armstützen unter den Tisch schieben lassen. Für Menschen mit eingeschränkter Motorik sollten auch Griffe und kleinere Kochutensilien angepasst werden, wie beispielsweise leicht bedienbare Flaschen- und Dosenöffner.

    Badezimmer umbauen

    Das wichtigste bei einem barrierefreien Bad ist genügend Platz zu schaffen. Besonders Badezimmer sind in normalen Wohnungen oft klein gehalten. Verlagern Sie die Waschmaschine, wenn möglich, an einen anderen Ort und stellen Sie auch sonst alles raus, was nicht unbedingt ins Bad gehört.

    Je nach Einschränkungsgrad Ihrer Mobilität sollte die Dusche bodengleich sein und einen Duschsitz enthalten. Falls Sie eine Badewanne besitzen, sollten Sie in Erwägung ziehen, diese zu einer Dusche umzubauen. Alternativ gibt es Badewannen-Lifte oder Badewannen mit vereinfachtem Einstieg.

    Zusätzliche Haltegriffe neben der Toilette, dem Waschbecken und in der Dusche sind für das sichere Aufstehen und Festhalten unbedingt notwendig. Höhenverstellbare WCs und Waschbecken erleichtern ebenfalls die Benutzung. Achten Sie außerdem darauf, dass der Raum schwellenfrei begehbar beziehungsweise befahrbar ist. Schwingtüren können durch Schiebetüren ersetzt werden.

    Wohnzimmer und Schlafzimmer umbauen

    Besonders Senioren und Seniorinnen fällt das Aufstehen von Sitzgarnituren oft schwer, wenn diese zu niedrig sind. Deshalb sollten Sitzmöbel sowie das Bett möglichst erhöht sein. Zusätzlich gibt es Aufstehhilfen, die einfach auf den Sitzplatz gelegt werden können. Verlängerte Fenstergriffe erleichtern das Öffnen und Schließen, auch im Sitzen.

    Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass alle Möbel einen festen Stand haben und der Bodenbelag rutschfest ist. Verlegen Sie dafür entweder einen Teppichboden oder Anti-Rutsch-Matten. Licht, das über Bewegungsmelder angeht, erleichtert die Bedienbarkeit. So brauchen Sie nicht im Dunkeln zum Lichtschalter zu gehen. Wie auch beim Badezimmer sollten Türschwellen bodengleich sein.

    Wer trägt die Kosten für einen Umbau zum barrierefreien Wohnen?

    In erster Linie sind die Krankenkassen und Pflegekassen für die Kostenübernahme zuständig. Unter Vorlage der ärztlichen Verordnung beziehungsweise Feststellung des Pflegegrades, stellen die Kassen Gelder für Hilfsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus bezuschusst die Pflegekasse notwendige verbessernde Maßnahmen des Wohnraumes, wie den Umbau des Badezimmers oder der Küche.

    Im Rahmen des Programms zum altersgerechten und barrierefreien Wohnen, vergibt auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) Kredite und Zuschüsse zum Umbau des Wohnraumes zur Barriere-Reduzierung. Auch hier müssen entsprechende Atteste und Verordnungen der Pflege- und Krankenkasse vorliegen. Im Vorfeld sollten Sie sich unbedingt ausführlich beraten lassen.

    Wenn Sie alle gesetzlichen Hilfen ausgeschöpft haben, können Sie sich auch an Förderstellen und Stiftungen wenden, die sich speziell mit Hilfsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen befassen.

    Muss der Vermieter einer Umbau zum barrierefreien Wohnen zustimmen?

    Ja, wenn Umbaumaßnahmen größer ausfallen und andere Mieter betreffen, beispielsweise wenn die Umbaumaßnahmen gemeinsam genutzte Flächen für andere Bewohner unzugänglich machen sollten. Bei kleineren Maßnahmen, die sich auf Ihren Wohnraum begrenzen, wie das Anbringen von Halterungen oder eines Hausnotrufs, benötigen Sie als Mieter keine Zustimmung.

    An wen wende ich mich, wenn ich auf der Suche nach einer barrierefreien Wohnung bin?

    Sie können sich an das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Ihrer Kommune wenden. Diese können Ihnen nähere Informationen darüber geben, wo es freie Wohnungen gibt und welche sich für Sie eigenen würde.

    Wo erhalte ich finanzielle Unterstützungen für einen barrierefreien Umbau?

    In erster Linie können Sie sich an Ihre Pflege- oder Krankenkasse wenden. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen für Sie nötig wären und den Umbau bezuschussen. Darüber hinaus können Sie Zuschüsse und Kredite bei der KfW-Bank beantragen. Wenn diese Mittel ausgeschöpft sind, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an private Fördervereine zu wenden.

    Worauf muss ich bei einem Umzug in eine barrierefreie Immobilie achten?

    Die Wohnung oder das Haus müssen nach der Norm DIN-18040-1 oder -2 gebaut sein, um als barrierefrei zu gelten. Achten Sie also vor dem Einzug speziell darauf, dass

    • eine Rampe vor dem Hauseingang vorhanden ist, gegebenenfalls ein Fahrstuhl im Treppenhaus
    • Durchgänge und Türen breit genug sind
    • Schwellen ebenerdig und leicht zu überwinden sind
    • Bewegungsflächen groß genug sind
    • Griffe und Schalter in richtiger Höhe angebracht sind
    • die Möglichkeit zum Nachrüsten oder Umbauen besteht

    Rundum-Betreuung entlastet Betroffene im Alltag

    PROMEDICA PLUS vermittelt Betreuungskräfte für die häusliche Seniorenbetreuung. Die Betreuungskraft übernimmt die täglichen Aufgaben der Pflege und Versorgung, die bis dahin meist durch Familienangehörige und ambulante Pflegedienste übernommen wurde. Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.

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    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 31. März 2022

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.