Pflegeentlastungsgesetz: mehr Geld für pflegende Angehörige
Das im Mai vom Bundestag beschlossene Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Unter anderem sieht das PUEG eine Erhöhung des Pflegegelds und mehr Pflegesachleistungen vor. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen durch die Pflegereform 2023 zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag hat das sogenannte Pflegeentlastungsgesetz, kurz PUEG, auf den Weg gebracht.
- Das Pflegeentlastungsgesetz sieht zahlreiche Verbesserungen für die professionelle Pflege und die Pflege zuhause vor.
- Unter anderem sollen das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen zum 01.01.2024 um 5 % angehoben werden.
- Zudem erfolgt eine Zusammenlegung der Budgets für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, sodass dieses vollkommen flexibel genutzt werden kann.
- Durch das Pflegeunterstützung-Gesetz ergeben sich auch Vorteile für die 24-Stunden-Betreuung von pflegebedürftigen Senioren im eigenen Zuhause.
Pflegereform 2023 – wie ist der Status quo?
Mit dem neuen Pflegeentlastungsgesetz hat der Bundestag einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Am 26.05.2023 stimmten insgesamt 377 Abgeordnete den Plänen der Ampel-Koalition zu, wodurch die ambulante und stationäre Pflege verbessert wird.
In Kraft treten soll das Pflegeentlastungsgesetz am 01.01.2024. Allerdings steht die Absegnung des Gesetzes durch den Bundesrat noch aus – das sollte jedoch reine Formsache sein.
Welche Ziele verfolgt das Pflegeentlastungsgesetz?
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) verfolgt verschiedene Ziele, die darauf abzielen, die Pflege insgesamt zu verbessern und Sie als pflegende Angehörige zu entlasten, damit Sie weiterhin für Ihre Liebsten da sein können.
Im Rahmen der Pflegereform 2023 sind folgende konkrete Ziele festgelegt worden:
- Stärkung der Pflege zuhause: Das PUEG setzt sich dafür ein, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können. Hierzu sollen gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um die ambulante Pflege zu stärken und das Angebot an unterstützenden Dienstleistungen auszubauen. Das Ziel ist es, den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
- Entlastung der Angehörigen: Die Pflege eines Familienmitglieds kann für Angehörige eine große Belastung darstellen. Das Pflegeentlastungsgesetz sieht Maßnahmen vor, um die Angehörigen von pflegebedürftigen Personen zu entlasten. Dazu gehören beispielsweise finanzielle Unterstützung im Rahmen des Pflegeunterstützungsgeldes, das 10 Tage flexible Pflegeunterstützung pro Jahr ermöglicht. Ziel ist es, den Angehörigen eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und eigener Lebensführung zu ermöglichen.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen professioneller Pflegekräfte: Um den Beruf attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sollen die Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte verbessert werden. Das Pflegeentlastungsgesetz strebt an, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu optimieren, um so die Versorgungsqualität für pflegebedürftige Menschen langfristig zu sichern.
- Besserer Zugang zu digitalen Angeboten für Pflegebedürftige und Pflegende: Im Zuge der Digitalisierung sollen Pflegebedürftige und Pflegende von verbesserten digitalen Angeboten profitieren. Durch den Zugang zu modernen Technologien und digitalen Lösungen soll die Pflege effizienter und qualitativ hochwertiger gestaltet werden.
- Mehr Einnahmen für die Pflegeversicherung: Zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung sieht das Pflegeentlastungsgesetz vor, die Einnahmen zu erhöhen. Dies soll unter anderem durch eine Anpassung der Beitragssätze sowie mögliche weitere Finanzierungsmodelle erfolgen. Das Ziel ist es, ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen, um die steigenden Kosten im Pflegesystem zu decken und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Pflegegeld Erhöhung 2023 Tabelle – wann wird das Pflegegeld erhöht?
Das Pflegegeld soll zum 01.01.2024 um 5 % erhöht werden, um die häusliche Pflege zu stärken.
Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen werden am 01.01.2025 um weitere 4,5 % erhöht. Außerdem erfolgt danach alle drei Jahre eine automatische Anpassung an die Preisentwicklung. Die erste automatische Anpassung an die Preisentwicklung erfolgt demzufolge am 01.01.2028.
Was ist das Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Im Rahmen des Pflegeentlastungsgesetzes wurden signifikante Änderungen in Bezug auf die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vorgenommen. Diese Budgets wurden zusammengeführt und sind nun flexibel einsetzbar, um eine größere Entlastung zu ermöglichen.
Um die Finanzierung des Entlastungsbudgets zu gewährleisten, werden die Leistungen zu Beginn des Jahres 2025 allerdings nur um 4,5 % erhöht, anstatt um die geplante Steigerung von 5 %.
Durch dieses Entlastungsbudget können Sie als pflegende Angehörige flexibler planen und das gesamte Budget so nutzen, wie Sie es brauchen.
Welche Vorteile bringt die Pflegereform 2023 für die Nutzung einer 24-Stunden-Betreuung mit sich?
Die meisten pflegebedürftigen Menschen wünschen sich, zuhause in ihrem vertrauten Umfeld bleiben zu können, obwohl sie auf Unterstützung angewiesen sind und ihren Alltag nicht mehr vollständig selbst meistern können. Als Angehörige möchten Sie Ihren Liebsten diesen Wunsch natürlich gern erfüllen. Nicht immer ist das jedoch ohne weitere Unterstützung möglich. Eine 24-Stunden-Betreuung kann dabei helfen.
Da die Bezahlung von 24h Betreuungskräften allerdings nicht über Pflegesachleistungen abgewickelt werden können, sondern die Betroffenen auf das Pflegegeld zurückgreifen müssen, bietet die Erhöhung des Pflegegeldes im Rahmen des Pflegeentlastungsgesetzes einen enormen Vorteil für die häusliche 24-Stunden-Betreuung.
Sie haben Fragen zur Pflege Ihrer Liebsten in den eigenen vier Wänden? Unsere Berater stehen Ihnen bei Fragen zu unserem Betreuungsangebot mit einem persönlichen Gespräch vor Ort zur Verfügung. Die Beratung ist für Sie kostenfrei und findet im besten Fall am Wohnort des pflegebedürftigen Angehörigen statt.