Gesetzliche Betreuung für einen Familienangehörigen beantragen

16. September 2024 Promedica24-Redaktion
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    Die Unterstützung von älteren Familienangehörigen ist herausfordernd, wenn diese Schwierigkeiten haben, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. In solchen Fällen kann die gesetzliche Betreuung eine wertvolle Hilfe sein. Doch was genau bedeutet das und wann ist es sinnvoll, einen gesetzlichen Betreuer hinzuzuziehen?

    Das Wichtigste im Überblick

    • Das Gericht bestellt eine gesetzliche Betreuung, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Diese Maßnahme schützt ihre Interessen.
    • Eine gesetzliche Betreuung sollte erwogen werden, wenn ein Familienangehöriger nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen, z. B. wegen Demenz oder eines Schlaganfalls.
    • Durch rechtzeitige Maßnahmen wie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann eine gesetzliche Betreuung oft vermieden werden.
    • Betreuer können Familienangehörige, ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer sein, je nach den Wünschen des Betroffenen und Verfügbarkeit.
    • Betreuer helfen in Bereichen wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Rechtsangelegenheiten.
    • Angehörige oder zuständige Stellen beantragen die Betreuung beim Betreuungsgericht. Sie unterliegt strengen Pflichten und kann aufgehoben werden, wenn die Gründe dafür entfallen.

    Was ist eine gesetzliche Betreuung?

    Die gesetzliche Betreuung ist eine rechtliche Maßnahme, die eingerichtet wird, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann. Das Gericht bestellt einen gesetzlichen Betreuer für Familienangehörige. Er vertritt deren Interessen und trifft notwendige Entscheidungen. Ziel der gesetzlichen Betreuung ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich zu wahren und gleichzeitig notwendige Unterstützung zu bieten.

    Wann kann man eine gesetzliche Betreuung für einen Familienangehörigen hinzuziehen?

    Eine gesetzliche Betreuung kann notwendig werden, wenn ein Familienangehöriger zunehmend Schwierigkeiten hat, wichtige Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen oder finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Häufige Gründe sind altersbedingte Erkrankungen wie Demenz, ein Schlaganfall oder andere gesundheitliche Einschränkungen, die das geistige oder körperliche Leistungsvermögen beeinträchtigen. In solchen Fällen sollten pflegende Angehörige prüfen, ob eine gesetzliche Betreuung sinnvoll ist, um den betroffenen Familienangehörigen vor möglichen Nachteilen zu schützen und ihm die notwendige Unterstützung zu bieten.

    Die Voraussetzungen für eine gesetzliche Betreuung in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Das Betreuungsgericht ordnet eine gesetzliche Betreuung an, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Die Betreuung muss notwendig sein, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln und keine weniger einschneidende Hilfe zur Verfügung steht. Die Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, die Interessen der betroffenen Person ausreichend zu wahren, wie zum Beispiel durch Vorsorgevollmachten oder andere Hilfen. Die Anordnung einer Betreuung erfolgt durch das Betreuungsgericht, das auch den Betreuer bestellt und die Aufgabenkreise der Betreuung festlegt.

    Wie lässt sich eine gesetzliche Betreuung vermeiden?

    Eine gesetzliche Betreuung kann oft vermieden werden, wenn im Vorfeld rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden. Eine wichtige Maßnahme ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person ihres Vertrauens bereits im Vorfeld bestimmen, wer im Bedarfsfall Entscheidungen in ihrem Namen treffen darf. Auch die Betreuungsverfügung ist eine sinnvolle Möglichkeit, um die eigene Betreuung frühzeitig zu regeln und zu beeinflussen, wer im Bedarfsfall die Betreuung übernehmen soll. Beide Dokumente bieten die Möglichkeit, eine gerichtliche Betreuung und die damit verbundene staatliche Kontrolle zu umgehen.

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    Wer kann eine gesetzliche Betreuung übernehmen?

    Das Gericht kann sowohl Familienangehörige als auch Dritte als gesetzliche Betreuer bestellen. Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht, das sich an den Wünschen des Betroffenen orientiert. Idealerweise übernimmt ein Familienangehöriger die gesetzliche Betreuung. Er genießt meist das größte Vertrauen und kennt die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen am besten. Stehen keine geeigneten Familienangehörigen zur Verfügung, kann das Gericht einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer bestellen.

    In welchen Bereichen kann eine rechtliche Betreuung unterstützen?

    Eine gesetzliche Betreuung kann in verschiedenen Bereichen des Lebens Unterstützung bieten. Zu den wichtigsten Bereichen gehören:

    • Vermögenssorge: Verwaltung des Vermögens, Erledigung von Bankgeschäften, Verwaltung von Immobilien.
    • Gesundheitssorge: Organisation von Arztbesuchen, Zustimmung zu medizinischen Behandlungen, Entscheidung über medizinische Maßnahmen.
    • Aufenthaltsbestimmung: Regelung des Aufenthaltsorts, beispielsweise die Entscheidung über eine Unterbringung in einem Pflegeheim.
    • Behördengänge und Rechtsangelegenheiten: Vertretung bei Ämtern und Behörden, Antragsstellung, Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten.

    Wie kann man eine gesetzliche Betreuung beantragen?

    Um eine Betreuung zu beantragen, muss ein Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht gestellt werden.

    Die betroffene Person kann den Antrag selbst stellen. Auch Familienangehörige oder andere Personen mit einem berechtigten Interesse dürfen ihn einreichen.

    Das Gericht prüft den Antrag sorgfältig. Falls erforderlich, ordnet es ein Gutachten an. Dieses soll klären, ob die Voraussetzungen für eine gesetzliche Betreuung vorliegen.

    Erkennt das Gericht die Notwendigkeit einer Betreuung, bestellt es einen Betreuer, der die Interessen des Betroffenen vertritt.

    Welche Pflichten haben gesetzliche Betreuer?

    Ein gesetzlicher Betreuer muss die Interessen des Betreuten bestmöglich wahren. Dabei steht das Wohl der betreuten Person stets im Vordergrund. Er muss regelmäßig Berichte an das Betreuungsgericht über die durchgeführten Maßnahmen und die Situation des Betreuten vorlegen. Der Betreuer muss die Selbstbestimmung des Betreuten respektieren. Er darf nur in den Bereichen handeln, die das Gericht festgelegt hat. Die gerichtliche Kontrolle stellt sicher, dass der Betreuer seine Pflichten gewissenhaft erfüllt.

    Kann man eine gesetzliche Betreuung wieder aufheben?

    Ja, eine Betreuung kann grundsätzlich wieder aufgehoben werden, wenn die Gründe für die rechtliche Betreuung nicht mehr bestehen. Dies tritt ein, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verbessert. Er kann dann seine Angelegenheiten wieder selbst regeln. Betroffene oder Angehörige können die Aufhebung der Betreuung beim Betreuungsgericht beantragen. Das Gericht prüft dann erneut, ob die Voraussetzungen für die Betreuung weiterhin bestehen.

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    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 16. September 2024

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.

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