Rechte und Pflichten einer 24 Stunden Betreuung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Die Entscheidung, eine 24 Stunden Betreuung in Anspruch zu nehmen, kann eine kontinuierliche und persönliche Pflege gewährleisten. Doch bevor man diesen Schritt geht, ist es wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rechte und Pflichten, sowohl der 24h Betreuungskraft als auch der Angehörigen, im Klaren zu sein.
Das Wichtigste im Überblick
- Dienstleistungsvertrag: Rechte und Pflichten der 24-Stunden-Betreuung werden im Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und Vermittlungsagentur definiert.
- Formale Angelegenheiten: Die Vermittlungsagentur kümmert sich um amtliche Anmeldungen und Sozialversicherungen, um eine legale Beschäftigung sicherzustellen.
- Unterbringung und Internet: Die 24h Betreuungskraft hat ein Recht auf Privatsphäre und benötigt ein eigenes Zimmer und einen Internetzugang für Privatsphäre und Kommunikation.
- Kostenübernahme: Der Kunde übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Betreuungskraft.
- Arbeitszeiten und Fachpflege: Die Betreuungskraft steht nicht rund um die Uhr zur Verfügung. Sie ist zwar rund um die Uhr da, hat aber geregelte Arbeits-, Pausen- & Ruhezeiten.
- Versicherung und Schadensfall: Die Betreuungskraft ist sozialversichert, und für Schäden im Haushalt kommt die Haftpflichtversicherung der Agentur auf.
Wo werden die Rechte und Pflichten einer 24 Stunden Betreuung definiert?
Die Rechte und Pflichten einer 24 Stunden Betreuung werden im Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und der Vermittlungsagentur definiert. Dieser Vertrag regelt die genauen Aufgaben der Betreuungskraft, deren Arbeitszeiten sowie die Bedingungen der Unterbringung und Verpflegung. Es ist wichtig, diesen Vertrag sorgfältig zu lesen und bei Unklarheiten Rücksprache mit der Agentur zu halten.
Wir bei Promedica24 legen großen Wert darauf, unsere Kunden persönlich kennenzulernen. Darum bieten wir unsere kostenlose und unverbindliche Beratung bei Ihnen zu Hause auch am Küchentisch an. So verschaffen wir uns einerseits einen ersten Überblick über Ihre individuelle Betreuungssituation. Andererseits klären wir Sie im Gespräch sehr genau über die Rechte und Pflichten einer 24 Stunden Betreuung für den Pflegebedürftige und Sie als Angehörigen auf.
Wer kümmert sich um die Rechte und Pflichten einer 24 Stunden Betreuung wie etwa amtliche Anmeldungen?
Die Formalitäten, wie amtliche Anmeldungen und die Sicherstellung der Sozialversicherungspflicht, übernimmt in der Regel die Vermittlungsagentur. Diese stellt sicher, dass die Betreuungskraft legal beschäftigt wird und alle notwendigen Genehmigungen und Versicherungen vorhanden sind. Es ist ratsam, dies vorab zu klären, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.
Die A1 Bescheinigung ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen und sozialen Absicherung einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Angehörige sollten sich darüber informieren und sicherstellen, dass dieses Dokument vorhanden ist, um eine legale, transparente und faire Beschäftigung zu gewährleisten.
Wie wird die Anreise der Betreuungskraft organisiert?
Die Organisation der Anreise der Betreuungskraft bis vor die Haustür erfolgt meist durch die Vermittlungsagentur. Diese kümmert sich um die Reiseplanung und stellt sicher, dass die Betreuungskraft pünktlich und sicher ankommt. Die Kosten für die Anreise sind oft im Dienstleistungsvertrag geregelt. Doch Vorsicht, viele Vermittlungsagenturen stellen die Anreise der Betreuungskraft mit einer Pauschale in Rechnung. Andere organisieren die Anreise lediglich bis zum nächsten Zentralen Omnibushaltepunkt oder Bahnhof.
Unsere Betreuungskräfte müssen sich genauso wenig, wie Sie, Gedanken über die Anreise machen. Wir bringen unsere Betreuungskräfte sogar mit unserer eigenen Busflotte bis vor Ihre Haustür und holen sie dort auch wieder ab. Die Kosten für die An- und Abreise sind in unserem Monatspreis bereits inklusive.
Braucht die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer?
Ja, die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer. Dies ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch, um der Betreuungskraft die notwendige Privatsphäre und Ruhezeiten zu gewährleisten. Ein komfortables und privates Zimmer trägt wesentlich zum Wohlbefinden und zur Arbeitsqualität der Betreuungskraft bei.
Wir empfehlen Ihnen ein schlichtes Gästezimmer einzurichten, ausgestattet mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl. Das Zimmer muss zur Wahrung der Privatsphäre abschließbar sein. Es muss mindestens über ein Fenster verfügen. Kellerräume und Dachböden sind nicht erlaubt. Eine Beheizung des Zimmers muss zwingend gewährleistet werden. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, das Gästezimmer in der Nähe des Schlafzimmers des Pflegebedürftigen einzurichten. So ist im Bedarfs-, wie auch in einem Notfall umgehend Hilfe da.
Warum muss ein Internetzugang bereitgestellt werden?
Ein Internetzugang ist für die Betreuungskraft wichtig, um Kontakt zu ihrer Familie und der Vermittlungsagentur zu halten, Informationen zu suchen und möglicherweise Online-Weiterbildungen, zum Beispiel Sprachkurse, zu absolvieren. Dies fördert ihre Zufriedenheit und Motivation, was sich positiv auf die Pflegequalität auswirkt.
Wer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Betreuungskraft?
Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Betreuungskraft werden vom Pflegebedürftigen oder den auftraggebenden Angehörigen übernommen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Dienstleistungsvertrags und sollte im Vorfeld klar besprochen und geregelt werden.
Im Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten der Refinanzierung dieser Kosten auf. Auch gehen wir darauf ein, welche Möglichkeiten der Umgang mit dem Haushaltsgeld für Pflegebedürftigen und Betreuungskraft mit sich bringt.
Warum muss ein Ansprechpartner oder Bevollmächtigter vor Ort erreichbar sein?
Ein Ansprechpartner oder Bevollmächtigter muss vor Ort erreichbar sein, um schnell auf eventuelle Notfälle reagieren zu können, etwa wenn der Pflegebedürftige aufgrund der Verschlechterung seines allgemeinen Gesundheitszustandes ins Krankenhaus verlegt werden muss.
Wer darf der Betreuungskraft direkte Anweisungen geben?
Direkte Anweisungen darf der Angehörige oder eine bevollmächtigte Person geben, sofern sie die Betreuungskraft direkt beschäftigen. Wurde die Betreuungskraft über eine Agentur vermittelt, ist ausschließlich die Vermittlungsagentur dazu berechtigt, Anweisungen zu erteilen.
Sie haben immer die Möglichkeit, Änderungswünsche an unseren Berater vor Ort zu richten. Dieser wird in Absprache mit der Betreuungskraft und unserem Personalbüro prüfen, wie wir Ihre Betreuungssituation verbessern können.
Steht die Betreuungskraft rund um die Uhr zur Verfügung?
Die Betreuungskraft ist zwar rund um die Uhr vor Ort beim Pflegebedürftigen, aber ihre Arbeitskraft steht Ihnen nicht jederzeit zur Verfügung. Sie hat im Rahmen des deutschen Arbeitsrechtes Anspruch auf Pausen- und Ruhezeiten. Häufige Einsätze in der Nacht sind rechtlich nicht erlaubt, wenn die Betreuungskraft tagsüber keine Möglichkeit hat, sich auszuruhen.
Im Beratungsgespräch schauen wir uns ihre Betreuungssituation auch hier genau an. Sind häufige Nachteinsätze einzuplanen, so berechnen wir das beim Monatspreis mit ein. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, das Angebot der Tages- und Nachtpflege zu nutzen. So wird die Last der Pflege und Betreuung rund um die Uhr auf mehreren Schultern verteilt.
Warum darf die Betreuungskraft keine Behandlungspflege durchführen?
Die Betreuungskraft darf keine Behandlungspflege durchführen, da dies in Deutschland nur ausgebildeten Pflegefachkräften vorbehalten ist. Die Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, wie etwa Wundversorgung, Kompressionsmode anziehen oder Medikamentengabe, die spezielle Kenntnisse und Qualifikationen erfordern.
Ist die Betreuungskraft im Krankheitsfall versichert?
Ja, die Betreuungskraft ist im Krankheitsfall versichert, wenn sie ordnungsgemäß über die Vermittlungsagentur beschäftigt ist. Es ist wichtig, dass alle Versicherungen, inklusive Kranken- und Unfallversicherung, vorhanden und gültig sind.
Wir sorgen für einen umfangreichen Versicherungsschutz unserer Betreuungskräfte. Im Falle, dass die Betreuungskraft medizinische Hilfe benötigt, greift die Europäische Reiseversicherung und die Betreuungskraft kann ohne weiteres einen Arzt aufsuchen. Es kommen in keinem Fall zusätzliche Kosten auf Sie zu. Bitte informieren Sie oder die Betreuungskraft uns umgehend, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Dann können wir direkt und schnell Unterstützung leisten.
Wer kommt für mögliche Schäden auf?
Sollte die Betreuungskraft etwas im Haushalt beschädigen, ist dies über eine Haftpflichtversicherung der Agentur oder der Betreuungskraft abgedeckt. Es ist ratsam, dies im Vorfeld im Dienstleistungsvertrag zu klären.
Bei uns sind Sie auch im sehr unwahrscheinlichen Schadensfall in guten Händen. Unsere Haftpflichtversicherung trägt die Kosten im Rahmen der vertraglichen Leistungen.
Besteht ein Recht auf Personalwechsel, wenn man nicht zufrieden ist?
Ja, es besteht ein Recht auf Personalwechsel, wenn man mit der Betreuungskraft nicht zufrieden ist. Dies sollte im Dienstleistungsvertrag geregelt sein. Die Vermittlungsagentur sollte in der Lage sein, eine Ersatzkraft zu stellen, um die kontinuierliche Pflege zu gewährleisten.
Uns ist es wichtig, dass wir bei der Auswahl der Betreuungskraft bereits genau wissen, was Sie möchten und was nicht. Anhand Ihrer Kriterien suchen wir nach einer geeigneten Betreuungskraft. Bitte bedenken Sie, auch wenn die Betreuungskraft vorher schon viele Pflegebedürftige versorgt hat, ist die Familie und die Pflegesituation doch immer wieder neu. Seien Sie offen und integrieren Sie die Betreuungskraft nach Kräften in der Familie.
Sollte es zwischenmenschlich einfach nicht funktionieren, können Sie jederzeit die Betreuungskraft wechseln. Sobald Sie uns diesen Wunsch mitteilen, besprechen wir mit Ihnen, wie die neue Betreuungskraft sein sollte und machen uns erneut auf die Suche.