Pflegebedürftigkeit – Was bedeutet das?
Die Pflegebedürftigkeit hat per se erst einmal nichts mit dem Alter eines Menschen zu tun. Auch junge Menschen oder Kinder können pflegebedürftig sein. Denn Pflegebedürftigkeit sagt in erster Linie aus, wie sehr ein Mensch auf Unterstützung angewiesen ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegebedürftigkeit umfasst körperlich, kognitiv oder psychische Einschränkungen, sowie gesundheitlich bedingte Belastungen.
- Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit übernehmen Sachverständige im Auftrag der Pflegekasse.
- Bewertet werden verschiedene Lebensbereiche.
Alles, was Sie über die Pflegebedürftigkeit wissen sollten
Viele Betroffene sind dann auf der Suche nach einer Lösung, mit der sie und die zu pflegende Meist ist das in fortschreitendem Alter und mit sich entwickelnden Krankheiten ganz natürlich – deswegen sind viele Senioren pflegebedürftig. Die Einteilung in Pflegestufen sowie Regelungen zur Leistung von Unterstützungszahlungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgehalten. Lesen Sie diesen Beitrag weiter, wenn Sie mehr über die Definition der Pflegebedürftigkeit erfahren wollen.
Pflegebedürftigkeit – Definition
Eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie Hilfe braucht und die Selbstständigkeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen eingeschränkt ist.
Diese Einschränkungen können sein:
- Körperlich, kognitiv oder psychisch
- Gesundheitlich bedingte Belastungen
Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird von der Pflegekasse festgestellt und in Pflegegrade unterteilt. Je nach Pflegegrad gelten andere Regelungen und es können unterschiedliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen finden Sie im Pflegegesetzbuch (Sozialgesetzbuch SGB XI) oder bei Ihrer Pflegeversicherung.
Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Ob ein Mensch pflegebedürftig ist und welcher Pflegegrad in Frage kommt, wird von einem Mitarbeiter des MDKs ermittelt. Der MDK ist der Medizinische Dienst der Pflegekasse und erstellt nach einem Hausbesuch ein Gutachten. Dieses nennt sich auch Begutachtungs-Assessment und wird auf Grundlage von sechs Modulen getestet. Daraus wird dann der Pflegegrad bestimmt.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit vermutet wird, dann wird zunächst ein Antrag auf Einstufung eines Pflegegrades gestellt. Das passiert meist bei der Pflegekasse, da hier auch die Unterstützungsleistung eingeholt wird. Je nach Grad unterscheiden sich die Pflegeleistungen oder der Entlastungsbetrag. Die Kernfrage der Begutachtung lautet: „Was kann der pflegebedürftige Mensch, wobei benötigt er Hilfe und inwiefern ist die Selbstständigkeit eingeschränkt?“
Darüber hinaus gilt, dass eine Pflegebedürftigkeit per definitionem dauerhaft oder mindestens für sechs Monate bestehen muss.
Aufgaben der verschiedenen Lebensbereiche oder gewisse Fähigkeiten werden in folgende Kategorien eingeteilt:
- Selbständig – Fähigkeit vorhanden
- Überwiegend selbständig – Fähigkeit größtenteils vorhanden
- Überwiegend unselbständig – Fähigkeit im geringen Maße vorhanden
- Komplett unselbständig – Fähigkeiten nicht vorhanden
Die verschiedenen Module – so wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt
Die Lebensbereiche und Fähigkeiten, anhand welcher die Pflegebedürftigkeit und der Hilfebedarf der Pflegeperson ermittelt wird, stammen aus den folgenden sechs Modulen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Probleme oder Schwierigkeiten
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Alltagsleben und soziale Kontakte
Pflegegrade, Pflegegeld und Pflege finanzieren
Wie bereits erklärt, wird nach der Begutachtung des MDK ein Gutachten geschrieben, auf dessen Basis sich dann der Pflegegrad ergibt. Wenn Sie als Antragsteller diesen als nicht korrekt eingestuft ansehen, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie auf gewisse Unterstützungsleistungen oder Pflegegeld angewiesen sind.
Welche finanzielle Unterstützung erhalten Sie im Pflegefall?
Wenn Sie merken, dass Ihre Eltern oder Großeltern pflegebedürftig werden, dann gibt es viele Möglichkeiten, für die Pflege zu sorgen. Die verschiedenen Optionen hängen von den Faktoren ab:
- Grad der Pflegebedürftigkeit
- Kosten
- Verfügbarkeit der Angehörigen
- Wohnort
Selbstverständlich spielen auch persönliche Faktoren eine Rolle zum, Beispiel der Wunsch, im eigenen Zuhause zu bleiben oder aber auch Krankheiten oder Behinderungen. Sie können als Angehörige oder Familienmitglieder die Betreuung aufteilen, vollstationäre oder teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen oder sich Unterstützung in Form einer Betreuungskraft holen.
Wir beraten Sie gerne, welche Option die Beste für Sie und Ihre pflegebedürftigen Angehörigen ist. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch!
Welche Alternativen gibt es bei hoher Pflegebedürftigkeit?
Besteht Pflegegrad 4 oder 5 der Pflegebedürftigkeit, dann ist die Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen stark eingeschränkt. Wenn dieser Fall gegeben ist, so ist der Erhalt des täglichen Lebens ohne eine Vollzeitpflege kaum möglich. Eine Alternative zur Vollzeitpflege in einem Altenheim ist die Pflege aus eigener Hand oder eine Alltagsbegleitung.
Welche Leistungen erhalten pflegebedürftige Menschen?
Unterstützungsleistungen bei einer hohen Pflegebedürftigkeit beziehungsweise einem hohen Pflegegrad werden in Form von Pflegesachleistungen, zum Beispiel für Pflegehilfsmittel, oder Geldleistung beziehungsweise Pflegegeld gezahlt, welches dann zum Beispiel für Pflege- oder Betreuungshelfer genutzt werden kann.
Wer ist pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung?
Aus Sicht der Pflegeversicherung ist ein Mensch pflegebedürftig, wenn er gesundheitlich beeinträchtigt ist und dadurch die Selbstständigkeit oder essenzielle Fähigkeiten maßgeblich eingeschränkt sind, sodass Hilfe durch andere nötig ist. Die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft oder jedoch für mindestens sechs Monate bestehen.
Was bedeutet es pflegebedürftig zu sein?
Die Pflegebedürftigkeit lässt sich für jede individuelle Person anders definieren. Grundsätzlich gilt: Wer pflegebedürftig ist, ist maßgeblich in seiner Eigenständigkeit eingeschränkt und bedarf deshalb Hilfe durch andere. Wie sehr ein Mensch pflegebedürftig ist, lässt sich in die Pflegegrade von 1 (noch selbstständig) bis 5 (gar nicht mehr selbstständig) einteilen.
Rundum-Betreuung entlastet Betroffene im Alltag
PROMEDICA PLUS vermittelt Betreuungskräfte für die häusliche Seniorenbetreuung. Die Betreuungskraft übernimmt die täglichen Aufgaben der Pflege und Versorgung, die bis dahin meist durch Familienangehörige und ambulante Pflegedienste übernommen wurde. Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.