Pflegegeld als Lohnersatz: Neue Initiative zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Das Wichtigste in Kürze
- Einführung eines Pflegegeldes als Lohnersatz für pflegende Angehörige geplant (Start bundesweit 2026)
- Pilotprojekte in mehreren Bundesländern starten ab Ende 2025
- Anspruch abhängig von Pflegegrad, Pflegeaufwand und Reduktion der Erwerbstätigkeit
- Höhe: 65–75 % des letzten Nettoeinkommens (max. ca. 1.800 €/Monat)
- Antragstellung über Pflegekasse und Beratung durch Pflegestützpunkte möglich
Warum ist ein Lohnersatz für pflegende Angehörige notwendig?
In Deutschland übernehmen Angehörige bis zu 80 % der gesamten Pflegearbeit – unentgeltlich. Während die gesellschaftliche Debatte über bessere Pflegebedingungen für Pflegekräfte Fahrt aufgenommen hat, bleiben Angehörige bisher weitgehend außen vor. Die neue Leistung soll Erwerbsausfälle kompensieren, wenn Angehörige aufgrund der Pflege ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar ihren Beruf aufgeben müssen.
Ziel der Initiative ist es, Pflege zu Hause nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich tragfähig zu machen. Denn die Alternative – ein Pflegeheimplatz – ist für viele nicht nur teurer, sondern auch weniger gewünscht. Studien zeigen: Über 70 % der Pflegebedürftigen wollen in den eigenen vier Wänden bleiben.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Nicht jede Form der familiären Hilfe fällt unter die neue Regelung. Anspruch haben laut bisherigem Gesetzesentwurf nur Personen, die:
- eine pflegedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher regelmäßig betreuen
- diese Betreuung mindestens 10 Stunden pro Woche übernehmen
- durch die Pflege nachweislich ihre berufliche Tätigkeit reduzieren
- die Pflege im häuslichen Umfeld leisten, also nicht im Pflegeheim oder als Minijobber
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen zudem nachweisen, dass eine formelle Pflegesituation besteht. Hierzu zählen Pflegegutachten, Nachweise über häusliche Versorgung und die Meldung bei der Pflegekasse.
Wie hoch ist das Pflegegeld als Lohnersatz?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich prozentual nach dem bisherigen Nettoverdienst der pflegenden Person – ähnlich dem Elterngeld. Geplant sind zwischen 65 % und 75 % des Nettogehalts, wobei ein Höchstbetrag von ca. 1.800 € monatlich nicht überschritten werden soll.
Die Bezugsdauer beträgt bis zu 12 Monate pro Pflegefall, wobei sich zwei Angehörige die Zeit aufteilen können – analog zum Partnersplitting beim Elterngeld. Wer also etwa gemeinsam mit einem Geschwisterteil pflegt, kann die Zahlung auf 24 Monate ausdehnen.
Beispiel:
Eine berufstätige Tochter mit 2.300 € Netto reduziert ihre Stelle, um ihre Mutter mit Pflegegrad 3 zu betreuen. Sie erhält ca. 1.500 € monatlich als Pflegegeld – plus das Pflegegeld der Pflegeversicherung.
Wann startet die neue Leistung?
Das Bundesministerium für Gesundheit plant den bundesweiten Start der Leistung für Anfang 2026. Allerdings laufen bereits ab Herbst 2025 Pilotprojekte in NRW, Bayern und Sachsen, um Verfahren, Antragstellung und technische Infrastruktur zu testen.
Bis dahin wird in den betroffenen Bundesländern ein vereinfachter Zugang zur Leistung erprobt. Die Pflegekassen sind bereits dabei, sich auf das neue Modell vorzubereiten. Parallel wird ein bundesweites Online-Portal entwickelt, über das Anträge gestellt und Leistungen beantragt werden können.
Was Angehörige jetzt schon tun können
Auch wenn das Pflegegeld als Lohnersatz erst im kommenden Jahr verfügbar ist, sollten pflegende Angehörige schon jetzt aktiv werden:
- Lassen Sie den Pflegegrad prüfen oder aktualisieren (mind. Grad 2 erforderlich).
- Dokumentieren Sie Ihre Pflegetätigkeiten (Pflegeprotokoll, Stundenaufzeichnung).
- Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Reduzierung oder Freistellung.
- Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit einem Pflegestützpunkt.
- Prüfen Sie bereits bestehende Leistungen wie Pflegegeld, Pflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld.
Die Kombination dieser Maßnahmen kann nicht nur zur späteren Bewilligung des Pflegegeldes führen, sondern bereits heute zur Entlastung beitragen – sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Fazit
Mit dem Pflegegeld als Lohnersatz rückt ein lange überfälliges Versprechen in greifbare Nähe: Die finanzielle Anerkennung häuslicher Pflege durch Angehörige. Das neue Modell schafft endlich eine Brücke zwischen Erwerbsleben und Pflegeverantwortung – ein wichtiger Baustein für eine moderne, solidarische Pflegelandschaft. Wer rechtzeitig vorbereitet ist, sich informiert und beraten lässt, kann das Pflegegeld künftig optimal nutzen – und die Versorgung zu Hause langfristig sichern. Promedica24 unterstützt Sie gerne mit individueller Beratung zur 24-Stunden-Betreuung und bei der Auswahl ergänzender Pflegeangebote.