Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit: 9 Fakten, die Sie kennen müssen
Pflege ist teuer. Doch was passiert, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen? Wer zahlt dann die Pflege zu Hause oder im Heim? Viele Familien stehen genau vor dieser Frage. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit funktioniert – und welche Rechte Sie haben.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit und greift, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.
- Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 können einen finanziellen Anspruch haben.
- Die Leistungen können für stationäre und ambulante Pflege gewährt werden.
- Auch Menschen ohne Pflegeversicherung können Hilfe bekommen.
- Das Sozialamt prüft Einkommen, Vermögen und Lebenssituation individuell.
- Schonvermögen wie ein bewohntes Haus oder ein Auto bleiben in vielen Fällen geschützt.
- Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
- Hilfe zur Pflege wird erst ab Antragstellung gewährt – nicht rückwirkend.
- Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Wenn Pflege zum finanziellen Kraftakt wird
Ein Elternteil wird pflegebedürftig. Das Geld reicht kaum für die Miete. Die Rente deckt nur einen Bruchteil der Heimkosten. Sie selbst können die Pflege nicht übernehmen – und fragen sich: „Wie sollen wir das bezahlen?“
So geht es tausenden Familien in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt lebten 2023 rund 5,2 Millionen Menschen mit Pflegebedarf in Deutschland. Davon wurden 84 Prozent zu Hause betreut. Doch die Kosten übersteigen oft die Mittel. Die Pflegeversicherung zahlt nur pauschale Beträge – wer darüber hinaus Pflege benötigt, muss selbst aufkommen. Oder Hilfe beantragen.
Was ist Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit?
Die Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit heißt offiziell „Hilfe zur Pflege“ und ist Teil des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Sie soll Pflegebedürftigen helfen, wenn deren eigene Mittel nicht ausreichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege zu Hause oder im Heim stattfindet.
Die Leistung umfasst die gleichen Pflegearten wie die Pflegeversicherung:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- 24-Stunden-Betreuung
- Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
- stationäre Heimunterbringung
- Pflegehilfsmittel
- Wohnraumanpassungen
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit?
Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger haben Anspruch, wenn:
- ein Pflegegrad von 2 bis 5 vorliegt
- ein tatsächlicher Pflegebedarf besteht
- das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen
- ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt wird
Auch wer nicht in der Pflegeversicherung versichert ist, kann unter bestimmten Bedingungen Hilfe erhalten, z. B. bei Schwerstpflege oder bei einem Pflegebedarf von unter 6 Monaten, wenn keine andere Versicherung zuständig ist.
Wie prüft das Sozialamt Einkommen und Vermögen?
Das Amt berücksichtigt:
- Renten, Pensionen, Unterhaltszahlungen
- Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalanlagen
- Schenkungen der letzten 10 Jahre
- Nießbrauchrecht oder Wohnrecht
Freibeträge (Stand 2025):
- Alleinstehende: 10.000 Euro
- Ehepaare: bis zu 20.000 Euro
Nicht berücksichtigt werden:
- Elterngeld
- Pflegegeld
- Schmerzensgeld
- Grundrente
- Sterbegeldversicherungen
Auch der Partner wird einbezogen, insbesondere bei eheähnlichen Gemeinschaften.
Bleibt das Haus trotz Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit erhalten?
Viele fürchten den Verlust der eigenen Immobilie. Doch das ist nicht zwangsläufig der Fall. Die Immobilie bleibt geschützt, wenn:
- der Pflegebedürftige selbst darin lebt
- der Ehepartner dort wohnen bleibt, während der andere ins Heim zieht
- sie als Altersvorsorge angemessen ist
Bei selbstgenutztem Wohneigentum greift in vielen Fällen das Schonvermögen. Ein Verkauf droht nur, wenn die Immobilie nicht mehr genutzt wird und keine andere Schutzregelung greift.
Wann müssen Kinder oder Ehepartner zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) müssen Kinder nur zahlen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.
Ehe- oder Lebenspartner sind jedoch nicht ausgenommen. Ihr Einkommen und Vermögen fließen in die Berechnung mit ein. Auch eheähnliche Gemeinschaften werden unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.
Wie läuft der Antrag für die Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit ab?
- Antrag für Hilfe zur Pflege schriftlich beim Sozialamt stellen.
- Nachweise beilegen: Personalausweis, Pflegegrad, Einkünfte, Vermögen, Heimkosten.
- Das Sozialamt prüft die Unterlagen.
- Bei Bewilligung: Bescheid erhalten und Leistungen abrufen
Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen helfen – zum Beispiel durch Pflegestützpunkte oder Sozialdienste.
7 Tipps, damit Sie die Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit optimal nutzen
- Frühzeitig informieren: Warten Sie nicht, bis die Situation eskaliert.
- Alle Unterlagen sammeln: Lücken erschweren die Prüfung.
- Schonvermögen kennen: Lassen Sie prüfen, was geschützt ist.
- Pflegestützpunkt aufsuchen: Beratung ist kostenlos und professionell.
- Pflegegrad prüfen lassen: Ohne ihn kein Anspruch auf Hilfe zur Pflege.
- Widerspruch einlegen: Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann das geprüft werden.
- 24-Stunden-Betreuung nutzen: Auch diese kann durch Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit unterstützt werden.
24-Stunden-Betreuung: Wenn zu Hause leben weiterhin möglich sein soll
Viele Menschen wollen nicht ins Heim. Sie wollen in ihrem Zuhause bleiben – nah bei Familie, Freunden und Erinnerungen. Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ermöglicht genau das.
Unsere Betreuungskräfte unterstützen im Alltag, entlasten pflegende Angehörige und sichern die Versorgung – auch bei hohem Pflegebedarf.
Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung anteilig übernehmen. Lassen Sie sich dazu gerne von uns beraten.
Fazit: Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit sichert Versorgung und entlastet Familien
Wenn das Geld nicht reicht, müssen Sie nicht verzweifeln. Die Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit ist dafür da, um zu helfen. Sie sichert die Pflege – zu Hause oder im Heim. Und sie gibt Familien Luft zum Atmen.
Sie haben Fragen oder möchten wissen, ob Sie Anspruch haben? Dann lassen Sie uns sprechen. Wir beraten Sie individuell und kostenlos – und unterstützen Sie bei der Organisation einer liebevollen 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
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