Technische Pflegehilfsmittel: Wege zur Erleichterung in der häuslichen Pflege
Welche technischen Pflegehilfsmittel passen zu uns? Wie viel kosten sie? Wer übernimmt die Kosten? Und wie gelingt die Umsetzung so, dass Lebensqualität und Würde erhalten bleiben? In diesem Artikel begleiten wir Sie mit praktischen Hinweisen und einem Blick auf Ihre individuelle Situation.

Das Wichtigste im Überblick
- Technische Pflegehilfsmittel erleichtern körperlich schwere Pflegeaufgaben und fördern Selbstständigkeit.
- Sie zielen darauf ab, die Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und Pflegebedürftige in ihrem Zuhause zu halten.
- Im Hilfsmittelverzeichnis sind technische Pflegehilfsmittel in den Produktgruppen 50 bis 52 gelistet.
- Beispiele: Pflegebett, Dekubitusmatratzen, Hebelifte, Notrufsysteme, Pflegehilfen für Bad und WC.
- Antragstellung: über ärztliche Verordnung, Empfehlung einer Pflegefachkraft oder direkt mit dem Anbieter möglich.
- Kosten: 10 % Eigenanteil, maximal 25 € je Hilfsmittel (ab 18 Jahren). Bei Leihgabe häufig keine Zuzahlung.
- Anbieter: Sanitätshäuser, Rehatechnik-Firmen, Fachhändler mit Präqualifizierung.
- Einsatzgebiete umfassen Mobilität, Lagerung, Hygiene, Notrufsysteme und Sensorik.
- In vielen Pflegesituationen kann unsere 24-Stunden Betreuung helfen – durch Entlastung, Koordination und kompetente Begleitung im Alltag.
Technische Pflegehilfsmittel statt Belastung und Unsicherheit
Sie leisten jeden Tag körperliche Arbeit: Sie helfen beim Aufstehen, Umlagern, Waschen, Wickeln, Toilettengang. Sie spüren Rückenschmerzen, Überlastung, Schlafmangel. Manchmal fühlen Sie sich allein mit den Anforderungen. Vielleicht fürchten Sie, dass Ihre Mutter oder Ihr Vater stürzt, oder Sie messen Veränderungen in der Mobilität. Sie wünschen sich Hilfsmittel, die entlasten. Aber Sie wissen nicht, welche, wie sie funktionieren, wer die Kosten trägt oder wie Sie sie beantragen.
Wir zeigen Ihnen konkrete Hilfsmittel, Kostenrealitäten und wie Sie den Antrag bestmöglich stellen. Am Ende verstehen Sie: Sie sind nicht allein – und Sie haben Optionen.
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel helfen, Pflegeaufgaben zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Im Unterschied zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel) sind sie für den dauerhaften Einsatz vorgesehen.
Diese Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter den Produktgruppen 50 bis 52:
- Produktgruppe 50: Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
- Produktgruppe 51: Hilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
- Produktgruppe 52: Hilfsmittel zur Mobilität und selbstständigen Lebensführung
Wenn ein Hilfsmittel in dieser Liste aufgenommen ist, gilt grundsätzlich eine Leistungspflicht der Pflegekasse. Vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind erfüllt. (GKV-Spitzenverband)
Warum sind technische Pflegehilfsmittel wichtig?
Sie transformieren Alltagssituationen:
- Sie entlasten Ihren Körper – weniger Heben, Ziehen, Tragen
- Sie verhindern oder lindern Druckgeschwüre durch Lagerungshilfen
- Sie ermöglichen Teilhabe – Mobilität oder sichere Toilettennutzung
- Sie erhöhen Sicherheit – durch Notrufsysteme, Sensorik, Alarme
- Sie unterstützen Würde und Selbstbestimmung – so lange wie möglich im eigenen Zuhause
Wenn Pflege ohne technische Mittel fortgesetzt wird, steigen Risiken für Pflegeperson und Pflegebedürftigen gleichermaßen: Stürze, Rückenschäden, Isolation, Erschöpfung. Daher gilt: Der richtige Einsatz technischer Pflegehilfsmittel kann nicht nur Komfort bringen, sondern Leben retten.
Welche technischen Pflegehilfsmittel gibt es?
Unten finden Sie typische Hilfsmittel, sortiert nach Einsatzbereich:
- Pflegebett mit verstellbarem Rahmen und Zubehör wie Bettaufsätze oder Pflegetisch
- Dekubitusmatratzen und Wechseldrucksysteme (Wechseldruckmatratze, Wechseldruckkissen)
- Hebelifte und Lifter (Deckenlifter, Bodenlifter, Hubstützen)
- Umlagerungssysteme, Lagerungsrollen
- Toilettenstühle, Toilettensitzerhöhungen
- Duschwagen, Haarwaschwanne, Badewannenlifter
- Rollstühle, Elektromobile, Geh- und Stehhilfen
- Rollstuhlrampen, Treppenlifte
- Hausnotrufsysteme, Notrufarmbänder, Sensoren (z. B. Sturzsensoren)
- Assistive Technik zur Kommunikation oder Orientierung (z. B. Sprachcomputer, GPS-Tracker, Herdwächter)
Diese Liste stellt nur eine Auswahl dar; je nach Bedarf existieren Speziallösungen. Hersteller und Rehatechnik-Firmen entwickeln kontinuierlich neue Produkte.
Wie hoch sind die Kosten und Zuzahlungen bei technischen Pflegehilfsmitteln?
Eigenanteil und Zuzahlung: Für technische Pflegehilfsmittel müssen volljährige Pflegebedürftige in der Regel 10 % des Preises als Eigenanteil tragen, maximal jedoch 25 € je Hilfsmittel.
Für große Geräte wie Pflegebetten oder Lifter kommt oft eine Leihüberlassung durch die Pflegekasse zum Einsatz. In solchen Fällen entfällt häufig die Zuzahlung.
Wenn Sie ein hochwertigeres Modell wünschen, das über die Standardversorgung hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen (Aufzahlung).
Beispielhafte Kostenbereiche: Die exakten Kosten variieren stark je nach Hersteller, Ausstattung und Funktion. Hier einige Orientierungspreise aus dem Markt:
- Basis-Pflegebett: mehrere hundert bis über 1.000 €
- Elektrisch verstellbares Pflegebett: oft in Leihform durch Kasse
- Wechseldruckmatratzen: einige hundert bis über 1.000 €
- Hebelifte (Decken- oder Bodenlifter): mehrere tausend Euro
- Badewannenlifter: einige hundert bis über 1.000 €
- Notrufsysteme (Basis): oft unter 200 €, mit Zusatzfunktionen höher
Privatkosten entstehen bei Aufzahlungen oder, wenn das gewünschte Modell nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten ist. Beachten Sie: Die Pflegekassen verhandeln Rahmenverträge mit Anbietern. In solchen Fällen ist der Bezug nur über den vertraglich gebundenen Anbieter möglich.
Wer übernimmt die Kosten für technische Pflegehilfsmittel?
Zuständigkeit: Pflegekasse vs. Krankenkasse
Wenn das technische Pflegehilfsmittel wegen Pflegebedürftigkeit nötig ist, übernimmt die Pflegeversicherung (über die Pflegekasse) die Kosten.
Wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist (z. B. wegen einer Erkrankung oder Behinderung), trägt eventuell die Krankenkasse die Kosten (nach SGB V).
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege erbringt, muss dieser seine eigenen Hilfsmittel selbst stellen – technische Pflegehilfsmittel, die der Dienst braucht, gehören zu seinem Leistungsspektrum.
Antragstellung
Sie können den Antrag stellen via:
- ärztlicher Verordnung (Rezept), gültig 28 Tage
- Empfehlung einer Pflegefachkraft (bei häuslicher Pflege) – empfohlenes Hilfsmittel muss innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden
- Direktantrag über einen Anbieter (z. B. Sanitätshaus)
- Verordnung im Pflegegutachten (MDK)
Nach Eingang des Antrags hat die Pflegekasse 3 Wochen Zeit zur Prüfung. Bei Einschaltung eines Gutachters (MDK) verlängert sich die Frist auf 5 Wochen.
Wenn die Pflegekasse nicht innerhalb der Frist entscheidet oder keine Begründung liefert, gilt der Antrag als genehmigt.
Bezugsquellen & Anbieter
Nach Genehmigung der Kostenübernahme teilt Ihnen die Pflegekasse mit, bei welchen Anbietern Sie das Hilfsmittel beziehen dürfen (oft Sanitätshäuser mit Vertrag).
Der Anbieter muss Ihnen das Gerät funktionsfähig übergeben und Ihnen alle Funktionen erklären. Auch für Wartung und Reparatur ist er verpflichtet.
Falls der vertragliche Anbieter für Sie unzumutbar ist, kann es Ausnahmen geben. Fragen Sie Ihre Pflegekasse.
Welche Kriterien helfen bei der Auswahl?
Wenn Sie ein technisches Pflegehilfsmittel auswählen, achten Sie auf:
- Funktionalität: Welche Aktivitäten muss das Hilfsmittel unterstützen?
- Bedienbarkeit: Können Sie / die Pflegeperson das Gerät sicher bedienen?
- Kompatibilität: Passt es zur räumlichen Situation (Türbreite, Raumhöhe, Bodenbelag)?
- Qualität & Sicherheit: CE-Kennzeichnung, Normen, Herstellerqualität
- Wartung und Service: Wie oft muss ein Techniker kommen?
- Kosten & Zuzahlung: Welche Modelle übernimmt die Versicherung?
- Flexibilität: Kann das Gerät mitwachsen oder umgebaut werden?
Ein Sanitätshaus mit Erfahrung plant zusammen mit Ihnen: Es bietet Lösungen, misst vor Ort, berät hinsichtlich Griffe, Maße und Zubehör.
Schritt-für-Schritt: Ihr Weg zum passenden technischen Pflegehilfsmittel
- Bedarf ermitteln – gemeinsam mit Pflegefachkraft, Arzt oder Berater
- Fachberatung einholen – im Sanitätshaus oder bei Rehatechnik-Firmen
- Geeignete Modelle vergleichen – Funktionen, Maße, Preise
- Verordnung oder Empfehlung sichern – möglichst umfassend diagnostisch begründen
- Antrag bei Pflegekasse einreichen inklusive Kostenvoranschlag
- Genehmigung abwarten (3 bis 5 Wochen)
- Gerät beziehen – der Anbieter liefert funktionsfähig, führt ein und erklärt
- Einweisung & Testphase – Probieren Sie das Gerät in Ihrer gewohnten Umgebung
- Wartung sicherstellen – Der Anbieter übernimmt regelmäßig die Kontrolle
Top 7 Tipps für die optimale Nutzung technischer Pflegehilfsmittel
- Planen Sie frühzeitig – zu spät gedachte Hilfsmittel sind oft nur Notlösungen.
- Beziehen Sie Pflegebedürftigen und pflegende Person in Auswahl und Entscheidung ein – Akzeptanz steigt.
- Dokumentieren Sie in Fotos oder Maße Ihre räumlichen Bedingungen (Türbreite, Raumhöhe etc.).
- Fragen Sie nach Leihmodellen, bevor Sie Anschaffungen tätigen.
- Prüfen Sie laufende Kosten: Batterien, Ersatzteile, Serviceverträge.
- Schulen Sie die Bedienung gemeinsam mit dem Anbieter – Sicherheit gewinnt.
- Nutzen Sie unsere 24-Stunden Betreuung, um Koordination, Beratung, Überwachung und Unterstützung zu sichern – wir entlasten Sie nachhaltig.
Welche technischen Pflegehilfsmittel passen zu meiner Situation?
Das hängt von Ihrem Alltag ab:
- Wenn Mobilität schwerfällt, sind Rollstuhl, Lifter oder Rampen sinnvoll.
- Bei Bettlägerigkeit helfen Umlagerungssysteme, Wechseldruckmatratzen und Hebelifte.
- Für die Körperpflege helfen Duschwagen, Badewannenlifter und Toilettenstühle.
- Zur Sicherheit dienen Hausnotrufsysteme und Sensorlösungen.
Nutzen Sie die Fachberatung eines Sanitätshauses – dort zeigen sie Modelle, klären Maße und passen Lösungen individuell an.
Risiken ohne Hilfsmittel und Chancen durch Lösungen
Ohne technische Pflegehilfsmittel drohen Überlastung, Verletzungen, Frust und Aufgabe des Zuhauses. Sie riskieren gesundheitliche Schäden, Isolation und gesellschaftlichen Rückzug. Sie tragen die Last allein – ein schweres Erbe.
Doch mit den richtigen Mitteln erleben Sie Aufbruch: Der Pflegerollstuhl ermöglicht wieder Mobilität. Ein Hebelift bewahrt Ihre Wirbelsäule. Ein Hausnotruf schenkt Sicherheit. Ihr Angehöriger bleibt zu Hause, Sie gewinnen Entlastung und wieder Luft zum Atmen. Sie gewinnen Zeit, Würde und Lebensqualität.
Diese Veränderung verlangt Mut – aber sie ist möglich. Sie gehen nicht allein. Wir als Experten begleiten, beraten, koordinieren.
Integration unserer 24-Stunden Betreuung: Ihr zusätzlicher Vorteil
Manchmal reicht selbst die beste technische Unterstützung nicht aus. Wenn Sie merken, dass Sie die Pflege und Betreuung nicht mehr allein bewältigen können und auch ein ambulanter Pflegedienst an seine Grenzen stößt, kann eine 24-Stunden Betreuung die entscheidende Entlastung sein.
Unsere Betreuungskräfte sind Tag und Nacht im Haus, unterstützen bei der Pflege, begleiten durch den Alltag und sorgen dafür, dass Ihr Angehöriger sicher und umsorgt zu Hause leben kann.
So entsteht eine lückenlose Unterstützung, die Technik, Pflege und Alltag verbindet. Ihre Belastung sinkt, Ihr Angehöriger bleibt in vertrauter Umgebung und Sie wissen, dass immer jemand da ist, wenn es darauf ankommt.
Schlusswort
Technische Pflegehilfsmittel können Ihr Leben verändern, weg von Erschöpfung, Sorge und Unsicherheit, hin zu Erleichterung, Sicherheit und Würde im Alltag. Unsere 24-Stunden Betreuung gibt Ihnen die nötige Unterstützung, damit Sie nicht allein bleiben auf diesem Weg.
Handeln Sie jetzt: Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, welche Hilfsmittel zu Ihrer Situation passen. Wir koordinieren Antrag, Auswahl und Umsetzung, damit der Pflegealltag wieder Raum für Menschlichkeit wird.
Kontaktieren Sie noch heute unser Team, um Ihre persönliche Betreuung zu starten und echte Entlastung zu erfahren.





