Was zahlt die Krankenkasse für die Medikamentengabe?

28. Mai 2024 Promedica24-Redaktion
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    Für pflegende Angehörige von Senioren ist es eine große Herausforderung die finanzielle Belastung im Auge zu behalten. Viele sind sich nicht bewusst, dass die Krankenkassen Leistungen zur Medikamentengabe an Senioren übernehmen, was nicht nur eine Entlastung für die Pflegenden bedeutet, sondern auch Pflegegeld spart.

    Das Wichtigste im Überblick

    1. Leistungen zur Medikamentengabe können von Krankenkassen übernommen werden.
    2. Der behandelnde Arzt muss eine Verordnung ausstellen und bestätigen, dass der Patient nicht in der Lage ist, sich die Medikamente selbst zu verabreichen. Geeignete Angehörige im Haushalt dürfen diese Aufgabe nicht übernehmen können.
    3. Pflegedienste können verschiedene Leistungen wie das Zusammenstellen und Verabreichen von Medikamenten übernehmen. Ihre Leistung wird im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgerechnet.
    4. Eine professionelle Medikamentengabe kann die Sicherheit und Wirksamkeit der Behandlung verbessern, da geschultes Personal potenzielle Risiken oder Wechselwirkungen berücksichtigen kann.

    Voraussetzungen für die Abrechnung der Medikamentengabe über die Krankenkasse

    Die gute Nachricht ist, dass die Krankenkassen in Deutschland Leistungen für die Medikamentengabe durch einen Hausarzt oder einen ambulanten Pflegedienst übernehmen können. Dies umfasst nicht nur die eigentlichen Medikamente selbst, sondern auch die Kosten für die fachgerechte Verabreichung. Insbesondere bei Senioren, die aufgrund von Krankheiten oder altersbedingten Einschränkungen auf eine regelmäßige Medikamenteneinnahme angewiesen sind, kann diese Unterstützung von unschätzbarem Wert sein.

    Um von dieser Leistung Gebrauch zu machen, ist es wichtig, zunächst mit dem behandelnden Hausarzt zu sprechen. Dieser kann einschätzen, ob die Bedingungen für eine Übernahme der Medikamentengabe durch die Krankenkasse erfüllt sind und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten. Es ist wichtig, die Situation des Pflegebedürftigen genau zu schildern, damit der Arzt eine fundierte Entscheidung treffen kann. Diese Voraussetzungen müssen für die Abrechnung über die Krankenkasse erfüllt werden:

    1. Ärztliche Verordnung: Bevor die Krankenkasse die Kosten für die Medikamentengabe übernimmt und die Medikamente weiterhin vom Pflegedienst verabreicht werden dürfen, muss ein Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Dies dient dazu sicherzustellen, dass die Medikamentengabe dauerhaft medizinisch notwendig ist.
    2. Notwendigkeit der Unterstützung: Der Patient muss nachweisen, dass er nicht in der Lage ist, sich das Medikament selbst zu verabreichen. Dies kann aufgrund verschiedener Gründe wie Rheuma, Demenz, Lähmungen oder Parkinson der Fall sein. Die Unfähigkeit, die Medikamente selbständig zusammenzustellen oder korrekt bzw. regelmäßig einzunehmen, gehört ebenfalls zu diesen Kriterien.
    3. Fehlen geeigneter Angehöriger: Es muss nachgewiesen werden, dass kein im Haushalt lebender Angehöriger in der Lage ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Dies kann daran liegen, dass die Angehörigen nicht über die erforderlichen Fähigkeiten oder Zeitressourcen verfügen, um die Medikamentengabe sicher und effektiv durchzuführen.
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    Welche Leistungen können abgerechnet werden?

    Die folgenden Leistungen können über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn sie von einem Pflegedienst durchgeführt werden:

    1. Richten von Medikamenten: Dies umfasst das Zusammenstellen der benötigten Medikamente gemäß ärztlicher Anweisung. Der Pflegedienst stellt sicher, dass die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung und zum richtigen Zeitpunkt verfügbar sind.
    2. Kontrolle der Einnahme: Der Pflegedienst überwacht, ob die Medikamente ordnungsgemäß eingenommen werden. Dies kann beispielsweise die Überwachung der Einnahme von Tabletten oder die Verabreichung von Injektionen umfassen.
    3. Verabreichung von Medikamenten: Der Pflegedienst kann verschiedene Formen der Medikamentengabe durchführen, darunter Injektionen, Salben, Tabletten, Heilbäder oder Tropfen. Dies geschieht gemäß den ärztlichen Anweisungen und unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.

    Durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen können pflegende Angehörige sicherstellen, dass ihre Angehörigen die benötigten Medikamente erhalten, auch wenn sie selbst nicht in der Lage sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Gesundheit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern und gleichzeitig die Belastung für die Pflegenden zu reduzieren.

    Vorteile für pflegende Angehörige: Pflegegeld sparen

    Die Übernahme der Kosten für die Medikamentengabe durch die Krankenkasse bietet eine Reihe von Vorteilen für pflegende Angehörige von Senioren. Zum einen bedeutet dies eine finanzielle Entlastung, da die Ausgaben für Medikamente und Dienstleistungen nicht mehr vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Darüber hinaus kann die professionelle Verabreichung der Medikamente die Sicherheit und Wirksamkeit der Behandlung verbessern, da geschultes Personal auf potenzielle Risiken oder Wechselwirkungen achten kann.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Übernahme der Medikamentengabe durch die Krankenkasse dazu beitragen kann, Pflegegeld zu sparen. Da diese Leistung als Sachleistung gilt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt, was bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung für die Pflegebedürftigen auf einem höheren Niveau bleiben kann.

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    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 28. Mai 2024

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.