Urlaub für pflegende Angehörige: Ihre dringend benötigte Auszeit

26. März 2024 Promedica24-Redaktion
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    Als pflegender Angehöriger geschieht es leicht, sich in der täglichen Betreuung des geliebten Menschen zu verlieren und das eigene Wohlbefinden aus den Augen zu verlieren. Doch Urlaub ist eine Wohltat für die Gesundheit. Hier erfahren Sie, warum eine Auszeit für pflegende Angehörige so wichtig ist und wie man sie plant.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Urlaub für pflegende Angehörige ist unglaublich wichtig: Eine dringend benötigte Auszeit, um sich zu erholen und langfristig eine hohe Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten.
    • 10 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Pflege, um sich zu erholen und neue Kraft zu tanken.
    • Finanzielle Unterstützung durch Pflegeunterstützungsgeld: Pflegende Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld nutzen, um eine Ersatzpflege während ihres Urlaubs zu finanzieren.
    • Entlastungsangebote machen Urlaub machbar: Angebote wie Kurkliniken, Pflegehotels und Betreutes Reisen ermöglichen es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen und neue Erfahrungen zu sammeln.
    • Unterbringung des Pflegebedürftigen erfordert sorgfältige Planung: Die Auswahl einer Ersatzpflegeeinrichtung oder Pflegeperson sowie die Absprache von Besonderheiten und Bedürfnissen sind entscheidend für eine reibungslose Unterbringung.
    • Vorbereitung ist der Schlüssel zum erfolgreichen Urlaub: Durch Checklisten für medizinische Notfälle, Unterbringung, An- und Abreise sowie Gepäck wird sichergestellt, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden und der Urlaub reibungslos verläuft.

    Pflegende Angehörige stehen oft unter enormem Stress und erleben eine hohe Belastung im Alltag. Eine Auszeit ist daher nicht nur wünschenswert, sondern dringend erforderlich, um sich zu erholen, neue Energie zu tanken und langfristig eine hohe Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten.

    Wie viele Tage stehen pflegenden Angehörige für Urlaub zu?

    Als pflegender Angehöriger haben Sie laut Gesetz Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Pflege als gesetzlichen Urlaub. Diese Tage können dazu genutzt werden, um sich zu erholen, neue Kraft zu schöpfen und dem Alltag für eine Weile zu entfliehen.

    Darüber hinaus sind die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weitere Möglichkeiten. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, wenn die pflegende Person eine Auszeit benötigt. Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr.

    Um eine möglichst lange Zeitdauer zu überspannen und eine längere Auszeit zu ermöglichen, können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombiniert werden.

    Beispiel: Wenn die Pflegekasse 28 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr unterstützt und zusätzlich 1612 Euro für Verhinderungspflege bereitstellt, können diese Leistungen kombiniert werden, um eine längere Auszeit zu ermöglichen. Durch eine geschickte Planung und Organisation der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können pflegende Angehörige so eine längere Zeit für ihre Auszeit nutzen, während ihr pflegebedürftiger Angehöriger weiterhin gut versorgt ist.

    Der Urlaubsanspruch muss nicht am Stück genutzt werden. Es können auch mehrere Kurzurlaube auf das gesamte Jahr verteilt werden.

    Haben pflegende Angehörige Anspruch auf Pflege-Urlaubsgeld?

    Derzeit gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld für pflegende Angehörige. Jedoch gibt es Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung, wie etwa das Pflegeunterstützungsgeld.

    Das Pflegeunterstützungsgeld kann genutzt werden, um eine Ersatzpflege während deiner Abwesenheit zu finanzieren. Dies ermöglicht es Ihnen, unbesorgt in den Urlaub zu fahren, während der Angehörige in guten Händen ist.

    Mit diesen Entlastungsangeboten wird Urlaub für pflegende Angehörige machbar?

    Es gibt verschiedene Entlastungsangebote, die pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können, um ihren Urlaub zu ermöglichen. Dazu gehören Kurkliniken, Pflegehotels, Betreutes Reisen und Kreuzfahrten. Diese bieten nicht nur eine Auszeit vom Pflegealltag, sondern auch die Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln und sich zu entspannen.

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    Kur oder Reha als Erholungsurlaub für pflegende Angehörige

    Der Erholungsurlaub ist für pflegende Angehörige von unschätzbarem Wert. Es bietet die Möglichkeit, sich zu erholen, neue Kraft zu tanken und Abstand vom stressigen Pflegealltag zu gewinnen. Doch wie unterscheidet sich ein Erholungsurlaub von einer Kur oder Reha?

    Eine Kur ist eine medizinische Maßnahme zur Vorbeugung von Krankheiten oder gesundheitlichen Beschwerden. Sie wird von Ärzten verordnet und findet ambulant oder in spezialisierten Einrichtungen wie Kurkliniken statt. Viele Kurkliniken sind auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger spezialisiert und bieten eigene Kurzzeitpflege-Leistungen an, damit der Pflegebedürftige gut betreut ist, während Sie sich auf Ihr Tagesprogramm konzentrieren können.

    Eine Reha (Rehabilitation) ist eine medizinische Behandlung, die darauf abzielt, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Sie wird in der Regel nach einer Krankheit, Verletzung oder Operation durchgeführt und kann ebenfalls ambulant oder stationär erfolgen. Auch Rehakliniken bieten mittlerweile, ähnlich wie Kureinrichtungen, Angebote für mitgebrachte Pflegebedürftige an. Sogenannte Bring-mit-Rehas stellen sich auf die Bedürfnisse der Angehörigen und der Pflegebedürftigen als Anhang ein.

    Urlaub für pflegende Angehörige mit oder ohne den Pflegebedürftigen

    Ein Urlaub mit dem Pflegebedürftigen ist möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Organisation. Pflegehotels, Kreuzfahrten und spezialisierte Reiseveranstalter bieten Angebote, wie Betreutes Reisen für einen barrierefreien Urlaub, bei dem auch der Pflegebedürftige voll auf seine Kosten kommt. Etliche Reiseanbieter bieten als zusätzlichen Service Reisen mit ärztlicher Begleitung an. Auch Pflegepersonal oder Physiotherapeuten sind dann während der gesamten Reise vor Ort.

    Ohne den Pflegebedürftigen kann der Urlaub für pflegende Angehörige eine willkommene Abwechslung zum eintönigen Pflegealltag sein und die Möglichkeit bieten, sich vollkommen zu entspannen und neue Energie zu tanken.

    Wer kümmert sich während des Urlaubs zu Hause um den Pflegebedürftigen?

    Während des Urlaubs für pflegende Angehörige muss eine geeignete Pflegelösung für den Pflegebedürftigen gefunden werden. Es stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung.

    Die Kurzzeitpflege ist eine stationäre Pflegeoption, bei der der Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird. Stattdessen ermöglicht die Verhinderungspflege es, dass eine Person aus dem Umfeld des Pflegebedürftigen die Pflege während des Urlaubs übernimmt. Auch Ambulante Pflegedienste bieten professionelle Pflege und Betreuung zu Hause während des Urlaubs für pflegende Angehörige an. Die Tages- und Nachtpflege ist eine weitere alternative Betreuungsmöglichkeit.  Hier kann der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts betreut werden, je nach Bedarf.

    24h Betreuungsdienste: Rund um die Uhr zu Hause

    Eine 24 Stunden Pflege bietet eine rund um die Uhr Betreuung für Pflegebedürftige zu Hause an. Sie ist eine gute Alternative zur stationären Pflege und ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Betreuung findet im 1:1 Modell statt. Die Betreuungskraft ist rund um die Uhr im Zuhause des Pflegebedürftigen. Somit ist dieser ständig geschützt und erhält genau die Art von Unterstützung, die er auch von Ihnen bisher bekommen hat.

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    Wie wird die Auszeit für pflegende Angehörige vorbereitet?

    Bei der Vorbereitung für eine Auszeit als pflegender Angehöriger ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Dazu gehören verschiedene Checklisten, um sicherzustellen, dass sowohl der Pflegebedürftige als auch Sie selbst gut versorgt sind.

    Für den Fall von medizinischen Notfällen des Pflegebedürftigen ist es wichtig, eine Medikamentenliste, die Kontaktdaten des behandelnden Arztes und Notfallkontakte griffbereit zu haben. So kann im Ernstfall schnell und angemessen reagiert werden.

    Bei einer nötigen Unterbringung außerhalb der Wohnung ist die Auswahl der Ersatzpflegeeinrichtung sowie die Absprache von Besonderheiten und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entscheidende Schritte bei der Unterbringung während der eigenen Abwesenheit. Dadurch wird sichergestellt, dass der Pflegebedürftige die benötigte Betreuung erhält und sich gut aufgehoben fühlt. Findet die Ersatzpflege durch eine Privatperson statt, muss diese über alle Notwendigkeiten vorab Bescheid wissen. Bestenfalls üben Sie gemeinsam einige Tage, damit sich der Pflegebedürftige und die Pflegeperson näher kennenlernen.

    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 26. März 2024

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.