Pflegende Angehörige in Teilzeit: Wie Beruf und Pflege besser vereinbart werden können
Fast 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegen einen Angehörigen – und über die Hälfte von ihnen geht gleichzeitig einer Berufstätigkeit nach. Die Belastung ist enorm. Dieser Beitrag zeigt, wie pflegende Angehörige Beruf und Pflege vereinbaren können – und wo sie Unterstützung finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Angehörige arbeiten und pflegen gleichzeitig – oft in Teilzeit.
- 2025 gibt es neue gesetzliche Erleichterungen bei Pflegezeit und Familienpflegezeit.
- Arbeitgeber sind zunehmend verpflichtet, pflegefreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
- Staatliche Leistungen wie Pflegeunterstützungsgeld oder Rentenpunkte sollen pflegende Angehörige entlasten.
- Eine 24-Stunden-Betreuung kann eine wirksame Entlastung für berufstätige Pflegende sein.
Aktuelle Zahlen: Wer sind die pflegenden Berufstätigen?
Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind über 60 % der pflegenden Angehörigen berufstätig. Davon arbeiten rund 40 % in Teilzeit – häufig unfreiwillig, da die Pflege viel Zeit in Anspruch nimmt. Besonders betroffen sind Frauen zwischen 45 und 65 Jahren, die neben dem Job auch Eltern oder Schwiegereltern pflegen.
Was ändert sich 2025?
Flexibilisierung der Pflegezeit: Die bestehende Pflegezeit (bis zu 6 Monate Freistellung) kann ab 2025 auch tageweise oder in kürzeren Blöcken genommen werden – ideal bei akuten Pflegephasen.
Neuerungen bei der Familienpflegezeit: Die Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate mit Mindestarbeitszeit von 15 Std./Woche) erlaubt 2025 mehr Flexibilität. Neu ist:
- Kombination mit Pflegezeit möglich
- Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit nach Ablauf
- Arbeitgeber müssen zustimmen – es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen
Pflegeunterstützungsgeld leichter abrufbar: Das Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung für bis zu 10 Tage bei akutem Pflegefall) kann nun digital beantragt werden – Bearbeitung durch Pflegekassen innerhalb von 7 Tagen.
Welche Rechte haben pflegende Angehörige im Job?
Kündigungsschutz: Während der Pflegezeit und Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Anpassung der Arbeitszeiten: Pflegende haben Anspruch auf Teilzeitmodelle – nach §8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Wichtig: rechtzeitig mit dem Arbeitgeber kommunizieren und Pflegebedarf begründen.
Förderung durch Arbeitgeber: Viele Unternehmen bieten inzwischen:
- Pflege-Lotsen oder Pflegebeauftragte im Unternehmen
- interne Beratungsangebote
- Kooperationen mit externen Pflegepartnern (z. B. Promedica24)
Finanzielle Absicherung trotz Teilzeitpflege
Pflegende Angehörige leisten oft mehrere Stunden am Tag – ohne Bezahlung. Doch es gibt staatliche Ausgleichsleistungen, darunter:
- Pflegegeld je nach Pflegegrad (bis zu 901 €/Monat bei Grad 5)
- Pflegeunterstützungsgeld (für kurzfristige Auszeiten)
- Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege zur Überbrückung bei Berufsterminen
- Steuerliche Entlastungen für Pflegekosten
24-Stunden-Betreuung als Ergänzung zur berufstätigen Angehörigenpflege
Wer beruflich stark eingespannt ist, aber die Pflege nicht vollständig abgeben möchte, findet in einer 24-Stunden-Betreuung eine ideale Lösung. Die Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt und übernimmt Grundpflege, Betreuung und Haushalt – pflegende Angehörige können sich auf den Job konzentrieren und trotzdem für die Eltern da sein.
Vorteile:
- Entlastung bei Alltagsaufgaben
- Betreuung rund um die Uhr
- Flexibler Einsatz bei Ausfällen oder Notfällen
- Kombination mit Pflegegeld möglich
Fazit: Vereinbarkeit braucht Unterstützung – und gute Planung
Beruf und Pflege zu vereinbaren ist kein einfacher Spagat – aber mit den neuen gesetzlichen Regelungen, finanzieller Unterstützung und einer durchdachten Entlastung (z. B. durch 24-Stunden-Betreuung) können pflegende Angehörige beides schaffen. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, die Möglichkeiten zu nutzen – und sich selbst dabei nicht zu vergessen.