Zuzahlung für ein Medikament: Das müssen Sie wissen
Besonders pflegebedürftige Menschen – die oft mehrere Arzneimittel täglich einnehmen – sind von den sogenannten Zuzahlungen betroffen. Doch wie wird diese berechnet? Wann ist eine Befreiung möglich? Und welche Rolle spielt die Pflegekasse? In diesem Beitrag klären wir alle wichtigen Fragen rund um die Zuzahlung für Medikamente in der Pflege.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel 10 % des Medikamentenpreises (mind. 5 €, max. 10 €)
- Es gibt Ausnahmen und Zuzahlungsbefreiungen – besonders für chronisch Kranke und Pflegebedürftige
- Pflegekassen übernehmen keine Arzneimittelkosten – zuständig sind die Krankenkassen
- Viele Medikamente gelten als „Festbetragsarzneien“ – hier muss ggf. mehr gezahlt werden
Wer muss zuzahlen – und wie viel?
Zuzahlungen sind gesetzlich geregelt (§ 61 SGB V) und gelten für alle gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr. Die Höhe beträgt:
- 10 % des Apothekenverkaufspreises,
- mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Packung
- niemals mehr als der Preis des Medikaments
Beispiel:
Ein Medikament kostet 38 € → Zuzahlung = 3,80 € → → abgerundet auf 5 €
Ein Medikament kostet 135 € → Zuzahlung = 13,50 € → gedeckelt auf 10 €
Es gibt keine Zuzahlung bei rezeptfreien Arzneimitteln oder Produkten, die außerhalb der GKV-Versorgung liegen (z. B. Nahrungsergänzungsmittel).
Was bedeutet „Festbetrag“ – und warum zahlt man manchmal mehr?
Der sogenannte Festbetrag ist der maximale Betrag, den die Krankenkasse für ein Medikament mit vergleichbarem Wirkstoff zahlt. Wenn das verordnete Präparat teurer ist als der Festbetrag, muss der Patient die Differenz zusätzlich zur Zuzahlung übernehmen.
Tipp: Viele Apotheken beraten gezielt zu zuzahlungsfreien Alternativen. Fragen Sie nach einem wirkstoffgleichen Medikament, das vollständig vom Festbetrag abgedeckt ist.
Wann ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich?
Pflegebedürftige oder chronisch kranke Menschen können sich von der Zuzahlung befreien lassen – wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Diese liegt bei:
- 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens
- bei chronisch Kranken: 1 %
Dazu müssen Sie alle Zuzahlungen im Jahr sammeln und belegen. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse auf Antrag eine Befreiungsbescheinigung aus – für den Rest des Jahres.
Beispiel:
Eine alleinstehende pflegebedürftige Seniorin mit 1.200 € Rente monatlich → 14.400 € jährlich
1 % davon = 144 € → Ab dieser Summe ist eine Befreiung bei chronischer Krankheit möglich
Wichtig: Alle Kassen akzeptieren Sammelquittungen oder Zuzahlungsnachweise. Viele Apotheken bieten dafür Kundenkarten an.
Rolle der Pflegekasse: Was wird übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt keine Kosten für Medikamente – zuständig ist ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe): Pauschal 42 €/Monat
- Hilfsmittel wie Inkontinenzmaterial, Kompressionsstrümpfe: Mit Rezept, ggf. Zuzahlung wie bei Medikamenten
- Hausnotruf, Pflegebett etc.: Als technische Hilfsmittel nach Antrag über die Pflegeversicherung
Pflegende Angehörige sollten regelmäßig prüfen, ob die Versorgung über die richtige Kasse läuft – besonders bei Mehrfachverordnungen.
So organisieren Angehörige die Medikamentenversorgung richtig
Gerade bei mehreren Medikamenten kann die Organisation aufwendig sein. Folgende Tipps helfen im Pflegealltag:
- Medikationsplan führen (Apotheke, Arzt, digital oder in Papierform)
- Zuzahlungen dokumentieren für Befreiungsantrag
- Rezept regelmäßig prüfen lassen – oft sind günstige Alternativen verfügbar
- Apothekenwechsel vermeiden, um die Übersicht zu behalten
- Hausärztliche Beratung bei Nebenwirkungen und Wechselwirkungen einholen
Fazit
Zuzahlungen für Medikamente gehören zum Pflegealltag – müssen aber kein finanzieller Dauerstress sein. Wer sich informiert, alle Möglichkeiten der Befreiung kennt und gezielt mit Apotheke und Arzt zusammenarbeitet, kann viel sparen. Achten Sie als Angehörige auch auf die Rolle der Pflegekasse – etwa bei Pflegehilfsmitteln oder technischer Unterstützung. Promedica24 unterstützt Sie gerne bei der Koordination von Pflege, Medikamentenversorgung und Betreuung im Alltag – für mehr Sicherheit und Entlastung zu Hause.