Grad der Behinderung: Alles Wichtige zur Beantragung eines Behinderungsgrades im Überblick
Sie stehen vor der Frage, ob Sie für sich oder einen Angehörigen einen Behindertengrad beantragen sollten? Doch was genau bedeutet der Grad der Behinderung, wie wird er festgestellt, und welche Vorteile bringt er? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick, damit Sie bestens informiert sind.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Grad der Behinderung (GdB) gibt die Schwere einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Zehnerschritten von 20 bis 100 an.
- Die Feststellung des GdB erfolgt durch das Versorgungsamt auf Basis von ärztlichen Gutachten und Unterlagen.
- Die GdB Tabelle hilft bei der Zuordnung von Behinderungen zu den entsprechenden Graden, und es gibt zusätzliche Merkzeichen, die besondere Beeinträchtigungen kennzeichnen.
- Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und hat Anspruch auf verschiedene Vorteile wie Steuererleichterungen und Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Pflegegrad und Grad der Behinderung schließen sich nicht aus und können ergänzende Unterstützungsleistungen bieten.
- Bei Unzufriedenheit mit dem festgestellten GdB kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Was bedeutet der Grad der Behinderung?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß, das angibt, in welchem Ausmaß eine Person durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung beeinträchtigt ist. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben. Ein GdB von 20 bedeutet, dass eine leichte Beeinträchtigung vorliegt, während ein GdB von ab 50 eine Schwerbehinderung darstellt. Ein hoher GdB bedeutet also, dass die Beeinträchtigung besonders schwerwiegend ist.
Wer bekommt einen Grad der Behinderung?
Ein Grad der Behinderung kann grundsätzlich jeder Person zuerkannt werden, die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung in ihrer Alltagsbewältigung eingeschränkt ist. Dies kann durch körperliche, geistige oder psychische Erkrankungen bedingt sein. Wichtig ist, dass die Beeinträchtigung länger als sechs Monate andauert.
Der Grad der Behinderung wird individuell festgelegt und hängt von der Art und Schwere der Behinderung ab. Hier spielt die GdB Tabelle eine entscheidende Rolle, da sie eine Orientierung bietet, welche Behinderung welchen Grad erhält. Zum Beispiel kann eine schwere Sehbehinderung einen GdB von 70 oder mehr bedeuten, während eine leichte Gehbehinderung vielleicht nur einen GdB von 30 erhält.
Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?
Die Feststellung des Behinderungsgrades erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt. Hierfür wird auf Basis von ärztlichen Gutachten und Unterlagen entschieden. Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch Ärzte, die vom Versorgungsamt beauftragt werden. Diese prüfen, wie stark die gesundheitliche Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.
Um den Grad der Behinderung zu beantragen, müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel:
- Ärztliche Atteste und Gutachten
- Krankenhaus- und Reha-Berichte
- Befunde von Fachärzten
- Unterlagen über bereits vorliegende Diagnosen und Behandlungen
Je ausführlicher und präziser die Unterlagen sind, desto besser kann das Versorgungsamt den Behinderungsgrad einschätzen.
Welche Angaben finden Sie in der GdB Tabelle?
Die GdB Tabelle listet verschiedene Erkrankungen und deren potenziellen Grad der Behinderung auf. Sie dient als Orientierungshilfe, um eine einheitliche Bewertung der Behinderungen zu gewährleisten. Die Tabelle gibt an, welcher GdB bei welcher Schwere einer Behinderung zu erwarten ist.
Hier ist eine Liste von verschiedenen Erkrankungen mit einer Einschätzung des möglichen Grads der Behinderung (GdB), der basierend auf den typischen Auswirkungen der jeweiligen Erkrankung zu erwarten ist. Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue GdB individuell festgelegt wird und von der Schwere der Erkrankung sowie den persönlichen Beeinträchtigungen abhängt.
Welche Erkrankungen und Beeinträchtigungen führen zu welchem Behinderungsgrad?
Diese Einschätzungen bieten eine allgemeine Orientierung, aber die genaue Festlegung des GdB erfolgt immer durch individuelle Begutachtung und kann je nach Fall variieren.
· Demenz: GdB von 30 bis 100, je nach Schweregrad.
· Parkinson: GdB von 30 bis 100, abhängig von den Symptomen.
· Depressionen: GdB von 20 bis 70, je nach Ausprägung.
· Arthrose: GdB von 20 bis 70, basierend auf Beweglichkeitseinschränkungen.
· COPD: GdB von 20 bis 100, abhängig von der Schwere.
· Diabetes: GdB von 0 bis 80, je nach Komplikationen.
· Multiple Sklerose: GdB von 30 bis 100.
· Schlaganfall: GdB von 30 bis 100, abhängig von den Restzuständen.
· Krebs: GdB von 50 bis 100; im Remissionszustand 0 bis 50.
· Bluthochdruck: GdB von 0 bis 50, abhängig von Organschäden.
· Herz-Kreislauf-Erkrankungen: GdB von 20 bis 80.
· Epilepsie: GdB von 30 bis 100, abhängig von der Häufigkeit der Anfälle.
Was bedeuten die Merkzeichen in der GdB Tabelle?
Neben dem Behinderungsgrad gibt es auch sogenannte Merkzeichen, die besondere Beeinträchtigungen kennzeichnen. Zu den gängigsten Merkzeichen gehören:
Merkzeichen G: Erhebliche Geh- und Stehbehinderung: Personen mit einer erheblichen Einschränkung der Geh- oder Stehfähigkeit. Dies kann durch körperliche Beeinträchtigungen verursacht sein, die das Zurücklegen von Strecken zu Fuß erschweren.
Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung: Menschen, die nur mit größter Mühe oder gar nicht ohne fremde Hilfe kurze Strecken zu Fuß zurücklegen können. Sie sind in ihrer Bewegungsfähigkeit so stark eingeschränkt, dass sie auf besondere Unterstützung angewiesen sind.
Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson: Personen, die aufgrund ihrer Behinderung ständige Begleitung benötigen, um öffentliche Verkehrsmittel sicher nutzen oder an gesellschaftlichen Aktivitäten teilnehmen zu können.
Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit: Personen, die vollständig gehörlos sind oder deren Hörfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass sie trotz technischer Hilfsmittel keine ausreichende Sprachverständlichkeit erreichen.
Merkzeichen TBl: Weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit: Personen, die sowohl nahezu gehörlos als auch nahezu blind sind, was zu einer erheblichen Einschränkung der Wahrnehmung der Umwelt führt.
Merkzeichen Bl: Starke Sehbehinderung und Blindheit: Menschen, die stark sehbehindert oder blind sind, sodass ihre Sehkraft erheblich beeinträchtigt ist und sie sich im Alltag ohne fremde Hilfe nur schwer orientieren können.
Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Erkrankung eine Ermäßigung oder Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags erhalten können, zum Beispiel aufgrund von Taubblindheit.
Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen:
Menschen, die aufgrund einer Behinderung so stark eingeschränkt sind, dass sie bei den meisten oder allen alltäglichen Verrichtungen wie Essen, Ankleiden oder der Körperpflege auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Diese Merkzeichen sind im Schwerbehindertenausweis vermerkt und bringen weitere Vorteile mit sich.
Welche Vorteile bringt mir der Grad der Behinderung?
Ein anerkannter Grad der Behinderung bringt verschiedene Vorteile mit sich, insbesondere ab einem GdB von 50, der als Schwerbehinderung gilt. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:
- Steuerliche Erleichterungen (z.B. Pauschbeträge)
- Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln
- Vorzugsrenten und Schutz vor Kündigung im Arbeitsleben
- Zuschüsse und Ermäßigungen bei bestimmten Leistungen (z.B. Rundfunkgebühren)
Wie lege ich Einspruch gegen den Grad der Behinderung ein?
Sollten Sie mit dem festgestellten Grad der Behinderung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt eingelegt werden. Es ist sinnvoll, weitere ärztliche Unterlagen oder Gutachten beizufügen, die Ihre Sichtweise unterstützen.
Schließen sich Pflegegrad und Grad der Behinderung aus?
Nein, Pflegegrad und Grad der Behinderung schließen sich nicht aus. Tatsächlich ergänzen sie sich in vielen Fällen. Während der GdB die Schwere der Behinderung beschreibt, bewertet der Pflegegrad den Unterstützungsbedarf bei der Pflege. Es ist durchaus möglich, sowohl einen Pflegegrad als auch einen Grad der Behinderung zu erhalten, was zusätzliche Vorteile und Unterstützungsleistungen mit sich bringen kann.
Welche Unterstützung können Menschen mit Behinderungen bei der häuslichen Pflege bekommen?
Menschen mit Behinderung können zu Hause durch Pflege unterstützt werden. Die Pflegeformen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Person und können durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder in vielen Fällen durch geschulte osteuropäische 24h Betreuungskräfte erbracht werden. Hier sind einige zentrale Pflegearten:
- Grundpflege: Diese umfasst Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege (Waschen, Anziehen), Ernährung (Zubereitung und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme) und Mobilität (Hilfestellung beim Gehen, Aufstehen oder Transfer in den Rollstuhl). Bei diesen Aufgaben kann Sie eine 24h Betreuungskraft unterstützen.
- Behandlungspflege: Dazu gehören medizinische Maßnahmen, die von Fachkräften durchgeführt werden, z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Wundversorgung oder das Verabreichen von Injektionen. Da diese Aufgaben medizinische Kenntnisse erfordern, dürfen sie auch nur von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt, wie Einkaufen, Kochen, Reinigen und Wäschepflege, damit die betroffene Person in einer sauberen und sicheren Umgebung leben kann. Eine 24h Betreuungskraft übernimmt neben der Pflege des Patienten auch viele Aufgaben im Haushalt und entlastet Sie als pflegende Angehörige.
- 24 Stunden Betreuung und Begleitung: Dies beinhaltet emotionale Unterstützung, Begleitung zu Arztterminen, Hilfe bei sozialen Aktivitäten und die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
- Pflegeberatung und Schulung von Angehörigen: Fachkräfte bieten Schulungen und Beratung an, um pflegende Angehörige bei der Pflege von Menschen mit Behinderung zu unterstützen und ihnen spezifische Techniken und Wissen zu vermitteln.
- Assistenzpflege: Speziell ausgebildete Pflegekräfte oder persönliche Assistenten unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Durchführung ihres Alltags, wobei die Assistenz individuell an die Bedürfnisse der Person angepasst wird, oft im Rahmen eines persönlichen Budgets. Auch hier kann eine 24 Stunden Betreuung ein guter Ersatz sein.
Diese Pflegearten können je nach Bedarf kombiniert werden, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten, die den individuellen Anforderungen der Person mit Behinderung gerecht wird.