Pflegegrad 4: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

18. April 2024 Promedica24-Redaktion
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    Als pflegender Angehöriger eines Seniors mit Pflegegrad 4 stehen Sie vor vielen Herausforderungen. Ihr geliebtes Familienmitglied soll die bestmögliche Unterstützung erhalten. Doch welche Leistungen stehen ihm zu? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Pflegegrad 4 Leistungen und klären Ihre Fragen.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Pflegegrad 4 bietet umfangreiche Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige, um eine würdevolle Lebensführung zu ermöglichen.
    • Pflegende Angehörige können zwischen verschiedenen Unterstützungsleistungen wählen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
    • Die Tagespflege bietet Pflegebedürftigen eine soziale und aktive Betreuung während des Tages, während die 24-Stunden-Betreuung eine kontinuierliche Bereitschaft rund um die Uhr gewährleistet.
    • Eine Haushaltshilfe und Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität des Pflegebedürftigen.
    • Die Entscheidung für eine bestimmte Pflegeleistung hängt von individuellen Bedürfnissen, Pflegebedürftigkeit und Wohnsituation ab.
    • Eine sorgfältige Abwägung und Kombination verschiedener Leistungen tragen dazu bei, eine optimale Versorgung für den Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

    Voraussetzung Pflegegrad 4: Was ist zu beachten?

    Ein Pflegegrad 4 wird Personen zugeteilt, die erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung aufweisen. Dies kann sich in verschiedenen Bereichen zeigen, wie der Mobilität, der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten oder der Selbstversorgung. Senioren mit Pflegegrad 4 benötigen eine intensive, regelmäßige Unterstützung in ihrem Alltag.

    Um einen Pflegegrad 4 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierfür ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich. Dieser prüft anhand verschiedener Kriterien, inwiefern der Senior in seinem Alltag beeinträchtigt ist und welcher Pflegegrad angemessen ist. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen über den Zustand des Seniors sowie seine Bedürfnisse und Einschränkungen dem MDK zur Verfügung zu stellen, um eine gerechte Einstufung zu gewährleisten.

    Die Pflegebegutachtung durch den MDK erfolgt in verschiedenen Lebensbereichen, darunter:

    1. Mobilität
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    4. Selbstversorgung
    5. Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

    Die Mindestpunktzahl für den Erhalt eines bestimmten Pflegegrades liegen aktuell hier bei:

    • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
    • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
    • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
    • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
    • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

    Die genauen Mindestpunktzahlen für jeden Pflegegrad können sich aufgrund von Gesetzesänderungen ändern, daher ist es wichtig, die aktuellen Richtlinien und Informationen zu überprüfen. In der Regel sind die Mindestpunktzahlen jedoch in den Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder des Medizinischen Dienstes der Privaten Krankenversicherung (MDP) festgelegt.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Punkte nicht nur aus einer einzelnen Bewertungskategorie stammen, sondern aus der Gesamtbewertung der Beeinträchtigungen in den verschiedenen Lebensbereichen.

    Leistungen für Pflegegrad 4 im Überblick

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit zu erhalten und eine würdevolle Lebensführung zu ermöglichen. Diese Leistungen reichen von finanzieller Unterstützung bis hin zu professioneller Pflege und Betreuung im Alltag.

    Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4

    Die Entscheidung zwischen stationärer und ambulanter Pflege hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, seiner familiären Unterstützung und seiner finanziellen Situation.

    Bei Pflegegrad 4 handelt es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In diesem Stadium kann die Pflege zu Hause eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn komplexe medizinische Versorgung oder eine intensive Betreuung erforderlich ist.

    Stationäre Pflegeeinrichtungen bieten rund um die Uhr professionelle Betreuung und medizinische Versorgung durch qualifiziertes Personal. Dies kann eine bessere Option sein, wenn der Pflegebedürftige komplexe medizinische Bedürfnisse hat oder keine ausreichende Unterstützung zu Hause vorhanden ist.

    Dafür stehen den Pflegebedürftigen aktuell mehr als 1.700 € monatlich zur Verfügung. Das Pflegeheim oder Hospiz rechnet als Leistungserbringer direkt mit der Pflegekasse ab. Darüber hinaus kann bei finanzieller Bedürftigkeit auch die Pflegehilfe beantragt werden. Bewohner von Pflegeheimen können darüber hinaus Wohngeld beantragen. Dieses richtet sich in der Höhe nach dem lokalen Mietspiegel. Welche finanzielle Unterstützung tatsächlich zum Tragen kommen kann, lässt sich am besten in einer unabhängigen Pflegeberatung klären. Diese wird unteranderem von Seniorenbeauftragten, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen selbst angeboten.   Eine stationäre Pflege bei Pflegegrad 4 ist vor allem dann empfehlenswert, wenn weder Angehörige die Pflege leisten können noch der ambulante Pflegedienst ausreicht. Viele Senioren vermissen in einem Pflegeheim die individuelle Betreuung und die fehlende Zeit für Gespräche. Darum hat für ältere Menschen die ambulante Pflege Vorrang vor einem Heim oder Hospiz.

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    Ambulante Pflege bei Pflegegrad 4

    Die Ambulante Pflege kann es dem Pflegebedürftigen ermöglichen, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben, was oft emotional wichtig ist. Trotz des erheblichen pflegerischen Bedarfs, manchmal sogar vollständiger Bettlägerigkeit, kann die Pflege zu Hause noch realisiert werden. Nur etwa jeder 3. Senior wird trotz Pflegegrad 4 in einem Heim untergebracht. Die meisten Pflegebedürftigen mit PG 4 zu Hause allein durch Angehörige ohne professionelle Unterstützung versorgt. Bei jedem vierten Pflegebedürftigen kommt zusätzlich der ambulante Pflegedienst vorbei. Ambulante Pflegedienste können eine gute Option sein, wenn der Pflegebedürftige noch einen gewissen Grad an Selbstständigkeit beibehalten kann und eine starke familiäre Unterstützung vorhanden ist.

    Die ambulante Pflege kann durch den mobilen Pflegedienst erbracht werden. Dieser rechnet die Kosten der Pflegeaufwendungen dann direkt mit der Pflegekasse ab.

    Das Pflegegeld bietet finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege bei Pflegegrad 4 zu Hause. Um Pflegegeld zu erhalten, ist es erforderlich, dass überwiegend Angehörige die Pflege übernehmen, was zu Überförderung führen kann. Gerade bei einem höheren Pflegegrad, wie dem vierten oder fünften PG sind pflegende Angehörige intensiv und rund um die Uhr gefordert. Als Angehörige brauchen Pflegende selbst ab und an eine Pause von der Pflege, um sich zu erholen. Hier ist die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eine gute Option, um die Verantwortung für den Pflegebedürftigen wenigstens zeitweise abzugeben.

    Die Verhinderungspflege gewährt Entlastung für Angehörige etwa in Urlaubs- oder Krankheitszeiten, während professionelle Pflege sichergestellt ist. Die Pflege findet weiterhin im Zuhause des Pflegebedürftigen statt. Die Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende stationäre Betreuung, sprich der Senior wird aus seinem gewohnten Umfeld herausgenommen und in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht. Das kann aber zu Umstellungsproblemen führen.

    Um Pflegende dauerhaft zu entlasten, sollte deshalb dringend dir Möglichkeit der Tagespflege in Betracht gezogen werden.

    Die Tagespflege ermöglicht den Senioren eine strukturierte Betreuung tagsüber und soziale Kontakte. Auch möglich ist eine Nachtpflege, wenn der Pflegebedürftige einen unruhigen Tag-Nacht-Rhythmus hat. So kann der pflegende Angehörige in der Nacht selbst schlafen und am Tage die Pflege selbst übernehmen. Das Angebot der Tagespflege richtet sich vor allem an Senioren, die sich auch gut in eine Gruppe integrieren können. Für Personen, die Einzelbetreuung bevorzugen ist daher eher die stundenweise Betreuung oder 24-Stunden-Pflege zu Hause eine bessere Lösung. Eine Haushaltshilfe entlastet Angehörige von Hausarbeit, aber bietet keine direkte Pflege. Hingegen erlaubt die 24-Stunden-Betreuung eine kontinuierliche Versorgung zu Hause.

    Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4

    Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag, egal welcher Pflegegrad vorliegt. Häufig haben Menschen mit einem Pflegegrad 4 große Schwierigkeiten bei der eigenen hygienischen Versorgung. Deshalb sind Pflegehilfsmittel etwa bei Inkontinenz empfehlenswert.

    Letztendlich sollten die individuellen Bedürfnisse, Vorlieben und Umstände des Pflegebedürftigen sowie die der Familie berücksichtigt werden, um die bestmögliche Pflegeoption zu wählen. Es kann auch hilfreich sein, mit einem Pflegeberater oder Sozialarbeiter zusammenzuarbeiten, um die richtige Entscheidung zu treffen.

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    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 18. April 2024

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.