Pflegereform 2025: Welche Änderungen ab Mai gelten und was Angehörige jetzt wissen müssen
Ab Mai 2025 treten zentrale Änderungen der Pflegereform in Kraft – mit direkten Auswirkungen auf pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Doch was genau ändert sich? Und wie profitieren pflegende Angehörige konkret davon? Wir geben einen kompakten Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Entlastungsbetrag bleibt bei 125 €, aber neue Antragsvereinfachungen greifen
- Verhinderungspflege wird flexibler: 2025 keine starren Aufteilungen mehr zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Pflegeberatung wird verpflichtend für Pflegegrad 1–5 (auch telefonisch oder digital)
- Höhere Transparenz bei Pflegediensten durch digitale Abrechnungssysteme
Entlastungsbetrag: Vereinfachte Nutzung für Pflegegrad 1
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro bleibt bestehen, wird aber nun auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 leichter nutzbar:
- Keine vorherige Anbieteranerkennung mehr nötig (je nach Bundesland)
- Verwendung für Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung, Gartenarbeiten, Einkaufsdienste etc.
- Auch private Personen können bezahlt werden, wenn eine entsprechende Schulung vorliegt
Gerade pflegende Angehörige profitieren davon, da sie entlastet werden und zugleich nahestehende Personen einbinden können.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege werden zusammengelegt
Ein großer Fortschritt der Pflegereform 2025: Die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird flexibler. Ab 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, den Angehörige individuell aufteilen können.
Vorteil: Keine starren Grenzen mehr – Familien können z. B. mehr auf Verhinderungspflege setzen, wenn Kurzzeitpflege nicht benötigt wird.
Pflegeberatung wird ausgeweitet
Eine der wichtigsten Maßnahmen: Die Pflegeberatung wird ausgebaut und ist ab sofort für alle Pflegegrade verpflichtend – auch Pflegegrad 1. Dabei werden Beratungen:
- telefonisch oder per Videocall ermöglicht
- durch Pflegestützpunkte, Pflegekassen oder zugelassene Beratungsstellen durchgeführt
- dokumentiert und können bei Folgeanträgen unterstützen
Pflegende Angehörige erhalten hier individuelle Hilfe bei Organisation, Leistungsauswahl, Entlastungsangeboten und rechtlichen Fragen.
Digitalisierung: Mehr Transparenz bei Pflegediensten
Mit der Pflegereform 2025 sind Pflegedienste ab Mai 2025 verpflichtet, bestimmte Leistungen digital abzurechnen und zu dokumentieren. Angehörige können diese Daten künftig über elektronische Patientenakten oder Pflege-Apps einsehen – das schafft mehr Transparenz über Leistungen und Abrechnungen.
Weitere Änderungen im Überblick
- Pflegegrad 2–5: Anspruch auf Beratung nach §37.3 SGB XI wird stärker überprüft – Nichtwahrnehmung kann zu Leistungskürzungen führen.
- Pflegekurse für Angehörige: Online-Kurse und Schulungen können ab Mai bundesweit einfacher angerechnet werden.
- Pflegezeit/Familienpflegezeit: Reformvorschläge in Diskussion, gesetzliche Änderungen könnten im Herbst folgen.
Fazit: Die Pflegereform 2025 bringt spürbare Verbesserungen
Auch wenn nicht alle Kritikpunkte gelöst wurden, bringt die Pflegereform ab Mai mehr Flexibilität und Entlastung für pflegende Angehörige. Besonders die Kombinierbarkeit von Pflegeformen und die vereinfachte Nutzung des Entlastungsbetrags verbessern den Alltag deutlich. Wer die neuen Leistungen kennt und gezielt nutzt, kann Pflege zu Hause besser planen und umsetzen.