Die Top 4 Irrtümer der 24h Pflege
Die 24h Pflege ist eine Option, die pflegende Angehörige in Betracht ziehen, wenn sie nach einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung für ihre Liebsten suchen. Doch gibt es einige Missverständnisse und Unklarheiten, die zu Fehlentscheidungen führen können. Im Folgenden gehen wir auf die 4 Irrtümer der 24h Pflege ein.
Das Wichtigste im Überblick
- Die häufigsten 4 Irrtümer der 24h Pflege sorgen immer wieder für Missverständnisse zwischen den Familien und den Betreuungskräften, aber auch in der Zusammenarbeit mit den Vermittlungsagenturen.
- Betreuungskräfte in der 24h Pflege arbeiten nicht rund um die Uhr: Maximal 48 Stunden pro Woche inklusive Bereitschaftszeiten sind erlaubt; ergänzende Pflege durch Pflegedienste oder Tages-/Nachtpflege ist erforderlich.
- 24h Pflege ist nicht generell illegal: Legale Modelle existieren, jedoch erfolgt ein großer Teil (ca. 90 %) in Form von Schwarzarbeit. Eine legale Anstellung kann durch die Entsendung von Betreuungskräften aus anderen EU-Staaten erfolgen.
- Nicht alle Betreuungskräfte stammen aus Polen. Zwar kommt die Mehrheit aus Polen, doch auch Betreuungskräfte aus Bulgarien, Rumänien und der Slowakei arbeiten in Deutschland. Dank der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ist der Einsatz von Pflegekräften aus verschiedenen EU-Ländern möglich. Diese Vielfalt bietet mehr Optionen für Familien, die Unterstützung benötigen.
- Betreuungskräfte sind keine ausgebildeten Pflegefachkräfte: Die meisten Betreuungskräfte haben keine formale Pflegeausbildung und dürfen keine medizinische Behandlungspflege durchführen.
- Leistungen der 24h Betreuung lassen sich nicht mit Pflegesachleistungen finanzieren: Sie können nur über Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerliche Entlastungen abgedeckt werden.
- Rechtliche und finanzielle Risiken vermeiden: Angehörige sollten sicherstellen, dass Betreuungskräfte angemeldet sind und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um eine sichere und legale Pflege zu gewährleisten.
Irrtum 1: Betreuungskräfte arbeiten in der 24h Pflege rund um die Uhr
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Betreuungskräfte in der 24h Pflege tatsächlich rund um die Uhr arbeiten. Keine Person ist jedoch in der Lage, 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche ohne Pause und Schlaf zu arbeiten. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass maximal 48 Stunden pro Woche auf sechs Tage verteilt, gearbeitet werden dürfen. Dies schließt auch Bereitschaftszeiten in der Nacht ein. Die durchschnittliche Arbeitszeit sollte 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Korrekt ist, dass die Betreuungskräfte ständig vor Ort sind, um in Notfällen schnell reagieren zu können. Um jedoch eine Überlastung zu vermeiden und die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten einzuhalten, sollte die 24h Pflege durch zusätzliche Dienste ergänzt werden. Hier bieten sich etwa ambulante Pflegedienste, Tages- oder Nachtpflege an, die je nach Bedarf in Anspruch genommen werden können. So wird die Pflege optimal organisiert, ohne dass eine Betreuungskraft illegal arbeiten muss.
Irrtum 2: Ist die 24h Pflege illegal?
Ein weiterer Irrtum besteht darin, dass grundsätzlich die 24h Pflege illegal sei. Das ist nicht korrekt. Es gibt durchaus legale Formen der 24h Pflege und Betreuung. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ein großer Teil – etwa 90 % – der 24h Pflege sehr wahrscheinlich in Form von Schwarzarbeit erfolgt.
Legale und sichere Formen der 24h Pflege sind möglich, wenn die Betreuungskräfte im Rahmen der sogenannten Entsendung aus anderen EU-Staaten nach Deutschland kommen. Dabei werden wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten, wie etwa maximale Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Vorgaben zum Mindestlohn, Arbeitssicherheit und Versicherungsschutz. Dies schützt sowohl die Betreuungskräfte als auch die Pflegebedürftigen vor rechtlichen Problemen und gewährleistet eine sichere und geregelte Betreuungssituation.
Irrtum 3: Kommen alle Betreuungskräfte aus Polen?
Viele Menschen denken, dass alle Betreuungskräfte in der 24h Pflege aus Polen kommen. Es stimmt zwar, dass die Mehrheit der Betreuungskräfte aus unserem Nachbarland Polen stammt, jedoch ist dies bei Weitem nicht die einzige Herkunftsregion. Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ist die Beschäftigung von Betreuungskräften aus vielen weiteren Ländern möglich. So kommen beispielsweise auch viele Betreuungskräfte aus Bulgarien, Rumänien oder der Slowakei.
Diese Vielfalt an Herkunftsländern bietet den Vorteil, dass Angehörige die Möglichkeit haben, Betreuungskräfte zu finden, die sprachlich und kulturell besonders gut zu der pflegebedürftigen Person passen. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren, um eine passende Betreuungskraft zu finden.
Irrtum 4: Sind die Betreuungskräfte ausgebildete Pflegefachkräfte?
Ein weiterer Irrtum betrifft die Qualifikation der Betreuungskräfte. Oft wird angenommen, dass diese Personen ausgebildete Pflegefachkräfte sind. In der Realität haben jedoch die wenigsten Betreuungskräfte eine formale Pflegeausbildung.
Daher dürfen Betreuungskräfte keine medizinische Behandlungspflege durchführen, wie zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, die Durchführung von Infusionen oder die Wundversorgung. Ihre Aufgaben beschränken sich auf die tägliche Grundpflege und Unterstützung im Haushalt, etwa beim Duschen und Waschen oder beim Toilettengang.
Da die Betreuungskräfte keine medizinischen Dienstleistungen erbringen, lassen sich ihre Leistungen auch nicht mit den Pflegesachleistungen finanzieren, sondern lediglich durch das Pflegegeld und gegebenenfalls durch Leistungen wie Verhinderungspflege und steuerliche Entlastungen.
Fazit: Gut informiert in die 24h Pflege starten
Die 4 Irrtümer der 24h Pflege verdeutlichen, dass es wichtig ist, sich umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die tatsächlichen Gegebenheiten zu informieren. Die 24h Pflege kann eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige sein, wenn sie richtig organisiert und legal durchgeführt wird. Achten Sie darauf, dass die Betreuungskräfte angemeldet sind und die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Nur so kann eine sichere und zuverlässige Pflege gewährleistet werden, die sowohl den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen als auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht.