Pflegekräfte aus Polen: Das müssen Sie wissen!

31. März 2022 Promedica24-Redaktion
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    Wenn im Alter oder bei Krankheit die körperlichen und geistigen Kräfte schwinden, sind es häufig sogenannte „Pflegekräfte aus Polen“, die bei der Bewältigung des Alltags und im Haushalt helfen. Bei der Beschäftigung einer solchen Pflegekraft aus Polen ist einiges zu beachten.

    Betreuungskraft füttert Oma mit Löffel

    Das Wichtigste im Überblick

    • Betreuungskräfte aus Polen sind in der Regel selbständige Dienstleisterinnen.
    • Die Betreuungskräfte werden zumeist über polnische Agenturen an Kunden aus Deutschland vermittelt.
    • Oft sind die Arbeitsverhältnisse undurchsichtig, da dieses Beschäftigungsfeld nicht reguliert wird.
    • Die Betreuungskräfte lernen mit jedem Einsatz die deutsche Sprache und die Arbeit als Altenpflegerinnen besser kennen.
    • Sogenannte „Polnische Pflegekräfte“ sind keine nach deutschem Ausbildungsstandard qualifizierten Pflegekräfte mit Examen. Der fachlich richtige Ausdruck ist „Betreuungskraft aus Polen“.
    • Sie kümmern sich um die Haushaltsführungund unterstützen die Senioren bei grundpflegerischen Aufgaben.
    • Damit sorgen sie dafür, dass pflegebedürftige Senioren zu Hause versorgt und in Obhut sind.
    • Dank osteuropäischer Pflegekräfte müssen pflegebedürftige Senioren nicht in ein Pflegeheim umziehen und den Pflegenotstand fürchten.

    Definition „Pflegekräfte aus Polen“

    Die Bezeichnung „Pflegekräfte“ meint nicht zwingend durch Examen qualifizierte Fachkräfte. Bei einer Pflege-(Fach)kraft nach deutschem Verständnis handelt es sich um einen Ausbildungsberuf mit mehrjährigen theoretischen und praktischen Bestandteilen. „Pflegekräfte“ aus Polen oder aus Osteuropa sind dagegen häufig geringfügig geschulte Basiskräfte. Ihre Kompetenz liegt auf dem Gebiet der Betreuung: Sie helfen bei der Körperpflege oder im Haushalt, ermöglichen Senioren mehr Mobilität und kümmern sich um die Verköstigung.

    Auch die geografische Zuordnung der polnischen Pflegekräfteist unpräzis. Zwar stammt ein großer Teil dieser Alltagshelfer tatsächlich aus unserem Nachbarland Polen. Bei „Pflegekräften aus Polen“ sind in der Regel aber auch Personen aus weiteren osteuropäischen EU-Ländern mit gemeint. Sie stammen etwa aus Bulgarien, Rumänien oder der Slowakei und der Ukraine.

    Qualifikation und Sprachfähigkeiten von Pflegekräften aus Polen

    In polnischen und osteuropäischen Familien ist der Mehrgenerationenhaushalt noch häufig vertreten. Kinder, Eltern und Großeltern leben eng beisammen und sorgen füreinander. Die Betreuung und Pflege von Senioren ist deshalb für viele Menschen aus Polen oder Osteuropa eine vertraute Tätigkeit. Sie wissen ganz selbstverständlich, wie man Senioren Essen anreicht oder schwer pflegebedürftigen Menschen die Inkontinenzmaterialien wechselt.

    Erfolgt die Beschäftigung der Betreuungskräfte über eine Vermittlungsagentur, sorgt dieser Umstand im Idealfall dafür, dass die Auswahl der Bewerber nach strengen Kriterien erfolgt. Die Person wird vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages auf fachliche Kenntnisse geprüft. Zudem führen die Vermittler regelmäßig interne Weiterbildungen für ihre Betreuungskräfte durch und sorgen somit für eine Steigerung der Qualität der Betreuungsleistung.

    Kommunikation ist ein wichtiger Baustein im harmonischen Umgang miteinander. Viele Pflegekräfte aus Polen beherrschen die deutsche Sprache zumindest grundlegend. Im engen Kontakt mit ihren pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen verbessern sie ihre Sprachkenntnisse stetig. Sind fließende Deutschkenntnisse erforderlich oder gewünscht, finden sich in den Portfolios der polnischen Vermittlungsagenturen auch Betreuungskräfte mit der entsprechenden Qualifikation für eine solche Bedarfssituation.

    Wichtig zu wissen: Eine Pflegekraft aus Polen mit perfekten Deutschkenntnissen, einem Führerschein und langjähriger Fahrpraxis sowie umfangreicher Erfahrung in der Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Personen wird in der Regel teurer sein als eine Person ohne diese Qualifikationen.

    Legale Pflege aus Polen und Bezahlung nach deutschem Mindestlohn

    Wenn von Pflegekräften aus Polen die Rede ist, werden häufig Zweifel an der Legalität des Beschäftigungsverhältnisses laut. Das Stichwort ist Schwarzarbeitund Scheinselbstständigkeit. Grundsätzlich erlaubt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeitnach EU-Recht, Bürgern von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihren Arbeitsplatz innerhalb des Staatenverbundes frei zu wählen.

    Vermittlungsagenturen arbeiten häufig mit dem Entsende-Modell. Sie sitzen im EU-Ausland und stellen die Betreuungskräfte direkt bei sich im Land an. Für die Dauer eines Betreuungseinsatzes senden sie die Betreuungskräfte dann nach Deutschland. Damit schaffen sie eine legale Arbeitsgrundlage für die osteuropäischen Haushaltshilfen.

    Ein polnischer Bürger darf legal in Deutschland arbeiten, wie ein deutscher Staatsangehöriger auch. Ein Sozialversicherungsausweis und die europäische Krankenversicherungskarte sind Pflicht. Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, auch für ausländische Arbeitnehmer, die hier einer Tätigkeit, wenn auch nur zeitweise nachgehen. Für die Dauer ihres Einsatzes in deutschen Privathaushalten sind osteuropäische Haushaltskräfte auf Mindestlohnbasis zu bezahlen. 

    Beschäftigungsmodelle der Pflegekräfte aus Polen

    Wie hoch die Kosten für Pflegekräfte aus Polen im Einzelnen ausfallen, hängt auch von der Anstellungsart der Betreuungskraft ab. Hinsichtlich der Beschäftigungsmodelle gibt es drei Möglichkeiten, die auf dem hiesigen Markt praktiziert werden:

    • Arbeitnehmerentsendung
    • Arbeitgebermodell
    • Selbstständigkeit

    Neben den Kosten gibt es rechtliche Aspekte und einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen Aufwand, der bei einem Angebotsvergleich berücksichtigt werden sollte.

    1. Die Arbeitnehmerentsendung

    Die Pflegekräfte aus Polen schließen mit einer oder mehreren Vermittlungsagenturen aus Osteuropa Dienstleistungsverträge und werden von den Agenturen nach Deutschland entsandt. Das polnische oder osteuropäische Unternehmen übernimmt alle arbeitgeberspezifische Pflichten und Abgaben, etwa für die Sozialversicherung. Im Normalfall arbeitet die ausländische Firma mit einem deutschen Partner zusammen. Meist sind das lokale Berater in der Heimatregion der pflegebedürftigen Senioren. So gelingt die reibungslose Kommunikation über die Grenzen hinweg.

    Für Angehörige der Betreuungsperson ist diese Variante einfach und entlastend: Um Ersatz bei Krankheit oder Urlaub der Betreuungskraft, um Ab- und Anreise sowie Lösungen bei Unstimmigkeiten im Zusammenleben zwischen Betreuungskraft und Pflegebedürftigem kümmert sich der Berater vor Ort und das Dienstleistungsunternehmen. Dieses Modell ist das in der Regel auch das teuerste, bietet aber eine rundum sorgenfreie Komplett-Lösung an.

    2. Das Arbeitgebermodell

    Hier übernehmen die Familien die Rolle des Arbeitgebers. Sie müssen selbst eine Betreuungskraft finden und schließen mit ihr einen Arbeitsvertrag. Sie müssen sie anmelden und versichern sowie Lohnsteuer abführen. Der Mindestlohn gilt natürlich auch in diesem Fall. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall der Angestellten muss der Lohn bis zur Obergrenze fortgezahlt werden. Für auftretende Probleme bei der Kommunikation oder in der Betreuungssituation sind selbst Lösungen zu finden. Dieses Beschäftigungsmodell ist etwas günstiger als das Entsendemodell, bedarf aber eigenen Organisationsaufwand.

    3. Die selbständige Pflegekraft

    Die Betreuungskraft aus Polen oder Osteuropa bietet bei dieser Variante selbst ihre Dienstleistungen ohne eine koordinierende Agentur an und stellt für ihre Arbeit Rechnungen an ihre Auftraggeber aus. Sie schließt dafür einen Dienstleistungsvertrag mit Ihren Kunden und hat ein Gewerbe angemeldet. Sozialabgaben oder Lohnfortzahlungen entfallen für den Auftraggeber. Auch der Mindestlohn greift hier nicht. Die andere Seite der Medaille: die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit. Wer nur für einen Auftraggeber tätig ist und noch dazu in dessen Räumen, ist höchstwahrscheinlich scheinselbstständig. Dem Kunden drohen dann Nachzahlungen und Bußgelder. Denn die Behörden betrachten den Auftraggeber in diesem Fall als Arbeitgeber in der Bringschuld. Dieses Modell ist neben dem Schwarzmarkt das günstigste, birgt jedoch die größten Gefahren und Risiken für alle Beteiligten.

    Die legale und faire Alternative: Rundum-Betreuung von Promedica24

    Wir bieten die häusliche Rundum-Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte in Form des Entsendemodells an. Die Betreuungskraft übernimmt die täglichen Aufgaben der Versorgung, die bis dahin meist gemeinsam von Familienangehörige und ambulante Pflegedienste übernommen wurde. Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.

    Nehmen Sie Kontakt auf

    Wenn Sie den komfortablen Weg für eine individuelle Entlastung wählen möchten. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch bei Ihnen vor Ort beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen zu unserer 24 Stunden Betreuung aus Polen und Osteuropa.

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    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 31. März 2022

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.

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