Kurzzeitpflege zu Hause: Was wirklich möglich ist – und welche Alternativen Sie haben

19. August 2025 Promedica24-Redaktion
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    Kurzzeitpflege zu Hause klingt gut – aber geht das überhaupt? Und was tun, wenn niemand da ist, der helfen kann? Viele Angehörige stellen sich diese Fragen – vor allem, wenn plötzlich Hilfe gebraucht wird. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen es wirklich gibt, was die Pflegekasse übernimmt und wie Sie Ihre Lieben sicher zu Hause betreuen lassen können – auch kurzfristig.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Es gibt offiziell es keine „Kurzzeitpflege zu Hause“. Sie ist nur stationär oder als Verhinderungspflege möglich.
    • Kurzzeitpflege bedeutet: Pflege in einer Einrichtung, meist zeitlich befristet nach Klinikaufenthalt oder Notfall.
    • Anspruch besteht bei Pflegegrad 2 bis 5 – in Ausnahmefällen auch ab Pflegegrad 1
    • Die Pflegeversicherung zahlt bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr für Kurzzeitpflege.
    • Seit Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
    • Alternativ lässt sich die Verhinderungspflege flexibel zu Hause organisieren.
    • Auch eine 24-Stunden-Betreuung kann über das Entlastungsbudget finanziert werden.
    • Eine kurzzeitige Pflege zu Hause durch Angehörige oder Dienstleister erfordert klare Organisation.
    • Promedica24 unterstützt Sie bei der häuslichen Betreuung – schnell, zuverlässig und professionell.

    Wenn Pflege plötzlich nötig wird – und niemand helfen kann

    Stellen Sie sich vor: Ihre Mutter stürzt, landet im Krankenhaus, wird entlassen – aber sie kann sich zu Hause kaum bewegen. Die Kurzzeitpflege im Heim wäre theoretisch möglich. Doch kein Platz. Zu teuer. Zu weit.

    Oder: Sie selbst müssen dringend zur Reha, aber Ihr Vater ist pflegebedürftig – wer kümmert sich in dieser Zeit?

    Viele Angehörige stehen plötzlich allein da. Und stoßen dabei auf eine bittere Wahrheit: Kurzzeitpflege zu Hause gibt es offiziell nicht. Was also tun?

    Was bedeutet Kurzzeitpflege überhaupt?

    Kurzzeitpflege ist eine befristete stationäre Pflege. Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreicht oder unmöglich ist.

    Typische Situationen:

    • Entlassung aus dem Krankenhaus ohne häusliche Pflegeabsicherung
    • Überforderung der pflegenden Angehörigen, Urlaub, Arbeit oder Krankheit
    • Umbauarbeiten für die Pflege in der Wohnung
    • Suche nach einem Dauerpflegeplatz

    In solchen Fällen übernimmt eine Pflegeeinrichtung die Versorgung – meist für einige Wochen.

    Es gibt Pflegeeinrichtungen, die neben der dauerhaften stationären Pflege auch einzelne Plätze für die Kurzzeitpflege vorhalten. Daneben gibt es auch Pflegeeinrichtungen, die sich ausschließlich auf die Kurzzeitpflege spezialisiert haben.

    Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

    Kurzzeitpflege ist an Bedingungen geknüpft. Sie haben nur dann Anspruch, wenn:

    • ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt
    • die Pflege zeitlich begrenzt außer Haus stattfinden muss

    Auch bei Pflegegrad 1 ist Kurzzeitpflege möglich – aber nur, wenn der medizinische Zustand dies rechtfertigt, z. B. nach einer Operation.

    Wo liegt der Unterschied: Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege?

    KriteriumKurzzeitpflegeVerhinderungspflege
    OrtPflegeheimzu Hause oder extern
    VoraussetzungPflegegrad 2-5Pflegegrad 2-5
    AnlassAusfall häuslicher PflegeUrlaub, Krankheit der Pflegeperson
    Dauerbis zu 8 Wochen/Jahrbis zu 6 Wochen/Jahr

    Seit Juli 2025: Beide Leistungen laufen unter einem gemeinsamen Entlastungsbudget, das Sie flexibel einsetzen können.

    Warum gibt es keine echte Kurzzeitpflege zu Hause?

    Weil der Gesetzgeber darunter ausschließlich die stationäre Versorgung versteht. Das bedeutet: Ein kurzfristiger, aber intensiver Pflegebedarf soll außerhalb der eigenen vier Wände gedeckt werden.

    Die Pflegeversicherung übernimmt dafür Kosten bis zu einem bestimmten Betrag jährlich, unabhängig vom Einkommen. Bei Bedarf lässt sich dieses Budget mit dem der Verhinderungspflege kombinieren.

    Doch was tun, wenn Sie die Pflege lieber zu Hause organisieren wollen?

    Kurzzeitpflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienst: Diese Möglichkeiten gibt es

    Zwar heißt es offiziell Kurzzeitpflege nur im Heim. Doch über andere Wege lässt sich auch zu Hause eine Entlastung realisieren – zum Beispiel durch:

    Verhinderungspflege zu Hause. Wenn Sie ausfallen (z. B. Urlaub, Krankheit), kann ein Pflegedienst oder eine andere Person die Betreuung übernehmen. Die Pflegeversicherung zahlt – vorausgesetzt, Ihr Angehöriger hat Pflegegrad 2 oder höher und wurde mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt.

    24 Stunden Pflege für Zuhause: Besonders sinnvoll, wenn Ihr Angehöriger intensivere Betreuung benötigt. Eine geschulte Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und unterstützt bei Körperpflege, Ernährung, Bewegung und Haushalt. Diese Form ist auch kurzfristig realisierbar – und lässt sich über das Entlastungsbudget finanzieren.

    24 Stunden Pflege sichern

    Stundenweise Betreuung: Pflegedienste oder Nachbarschaftshilfen können auch stundenweise unterstützen – etwa bei der Körperpflege oder beim Einkauf.

    Wann lohnt sich eine 24 Stunden Kurzzeitpflege zu Hause?

    Eine kurzzeitige 24-Stunden-Betreuung ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

    • die Pflegeperson akut ausfällt
    • nach einer Klinikentlassung plötzlich Hilfe nötig ist
    • sich kein geeigneter Heimplatz findet
    • die Pflegebedürftigkeit stark angestiegen ist
    • Sicherheit und Rundum-Betreuung gewünscht werden

    Unser Tipp: Setzen Sie das Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gezielt für diese Lösung ein – das geht seit Juli 2025 flexibler denn je.

    Top 7 Tipps für die Organisation der Kurzzeitpflege zu Hause

    1. Pflegekasse kontaktieren: Klären Sie den Anspruch auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege und lassen Sie sich beraten.
    2. Budget kombinieren: Nutzen Sie das neue gemeinsame Budget strategisch – auch für häusliche Betreuung.
    3. Pflegekraft finden: Wählen Sie einen seriösen Anbieter mit Erfahrung, z. B. Promedica24.
    4. Schnelle Entscheidung treffen: Reagieren Sie rasch, wenn ein Notfall eintritt. Viele Plätze sind begrenzt.
    5. Klare Absprachen treffen: Wer übernimmt was? Welche Aufgaben stehen an? Planen Sie mit Checklisten.
    6. Sicherheit schaffen: Statten Sie das Zuhause mit Hilfsmitteln aus (z. B. Haltegriffen, Notrufsystem).
    7. Professionelle Hilfe annehmen: Vertrauen Sie auf erfahrene Dienstleister – sie entlasten und sichern die Versorgung.

    Wie lässt sich die Kurzzeitpflege beantragen?

    Der Antrag auf Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim muss schriftlich bei der Pflegekasse erfolgen.

    Ein formloses Schreiben reicht. Enthalten sein sollten:

    • Name und Pflegegrad des Pflegebedürftigen
    • Zeitraum der geplanten Pflege
    • Begründung für die Notwendigkeit
    • Wunsch zur Durchführung zu Hause
    • Wahl des Anbieters

    Wichtig: Seit 2025 wird nur ein gemeinsames Budget für beide Leistungen gezählt – achten Sie auf den Verwendungszweck.

    Kurzzeitpflege zu Hause: Fazit und nächste Schritte

    Die echte Kurzzeitpflege zu Hause gibt es laut Gesetz nicht. Doch Sie können trotzdem für Entlastung sorgen – durch Verhinderungspflege, häusliche Krankenpflege oder eine 24 Stunden Betreuung.

    Lassen Sie sich nicht durch Bürokratie oder Begrifflichkeiten entmutigen. Entscheidend ist: Ihr Angehöriger erhält die Hilfe, die er braucht.

    Nutzen Sie die 24 Stunden Kurzzeitpflege zu Hause – mit Promedica24

    Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Pflege selbst zu übernehmen, stehen wir an Ihrer Seite.
    Promedica24 bietet individuelle, bezahlbare und zuverlässige 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige in ihrem Zuhause. Auch kurzfristig. Auch vorübergehend.

    • Deutschlandweit im Einsatz
    • Persönliche Ansprechpartner vor Ort
    • Schnelle Vermittlung bei Notfällen durch 24/7 Erreichbarkeit
    • Abdeckung der Kosten über Pflegebudget möglich

    Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – und sichern Sie sich eine passende Betreuung für Ihre Angehörigen.

    24 Stunden Pflege sichern

    Aus diesem Artikel erfahren Sie Folgendes

    Kurzzeitpflege ist eine befristete stationäre Pflege. Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreicht oder unmöglich ist.

    Kurzzeitpflege ist an Bedingungen geknüpft. Sie haben nur dann Anspruch, wenn ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt und die Pflege zeitlich begrenzt außer Haus stattfinden muss. Auch bei Pflegegrad 1 ist Kurzzeitpflege möglich, aber nur, wenn der medizinische Zustand dies rechtfertigt, z. B. nach einer Operation.

    Kurzzeitpflege findet in einem Pflegeheim statt und tritt ein, wenn die häusliche Pflege ausfällt. Verhinderungspflege hingegen kann zu Hause oder extern stattfinden und tritt ein bei Urlaub, Krankheit der Pflegeperson.

    Weil der Gesetzgeber darunter ausschließlich die stationäre Versorgung versteht. Ein kurzfristiger, aber intensiver Pflegebedarf soll außerhalb der eigenen vier Wände gedeckt werden.

    Der Antrag auf Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim muss schriftlich bei der Pflegekasse erfolgen. Ein formloses Schreiben reicht, welches den Namen und Pflegegrad des Pflegebedürftigen, den Zeitraum der geplanten Pflege, die Begründung für die Notwendigkeit, den Wunsch zur Durchführung zu Hause und die Wahl des Anbieters enthalten sollte.

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